Unterkunftskosten im ersten Jahr

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Entlastungspakete in DGS – Bürgergeld Teil 3 Unterkunftskosten im ersten Jahr

Neben dem Regelbedarf werden für hilfebedürftige Personen beim Bürgergeld die Kosten für Unterkunft und für Heizung übernommen. Für Personen, die neu in den Bürgergeldbezug kommen, gibt es in den ersten 12 Monaten eine Karenzzeit bei den Unterkunftskosten: Damit sie sich voll und ganz auf die Suche einer neuen Arbeit konzentrieren können, wird die Angemessenheit ihrer Wohnung nicht überprüft.