Entlastungspakete in DGS – Bürgergeld Teil 8
Wenn eine hilfebedürftige Person eine Mitwirkungspflicht verletzt oder eine Meldung versäumt, kann dies zu Minderungen im Leistungsbezug führen. Das heißt, dass die finanzielle Unterstützung für eine bestimmte Zeit gekürzt wird. Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Vorgaben für die Minderungen.