Fragen und Antworten
Wirtschaft ankurbeln, Arbeitsplätze sichern, Wohlstand erhalten: Mit einer Reihe von Maßnahmen entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Landwirte, Gastronomie und das Ehrenamt. Welche Maßnahmen wurden getroffen – ein Überblick.
Bürgerinnen und Bürger von steigenden Ausgaben im Alltag entlasten: Das ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.
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Für die Bundesregierung hat es oberste Priorität die Wirtschaft anzukurbeln, damit wieder wirtschaftliches Wachstum entstehen kann und Arbeitsplätze gesichert werden. Auch die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten steht ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung.
Wie werden Bürgerinnen und Bürger entlastet?
Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentrales Thema für die Bundesregierung, denn sie hat direkte Auswirkungen auf das tägliche Leben, die wirtschaftliche Stabilität und das Vertrauen in den Staat. Folgende Maßnahmen wurden unter anderem beschlossen:
Zum 1. Januar 2026 soll die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Die Bundesregierung will damit Bürgerinnen und Bürger stärker entlasten, vor allem diejenigen, die durch ihre Arbeit das Land am Laufen halten.
Wer täglich pendelt, profitiert damit deutlich stärker als zuvor – das sorgt auch für mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land. Und es bedeutet eine spürbare Entlastung gerade für Leistungsträger im ländlichen Raum.
Die Pendlerpauschale soll die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich abfedern – unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Fahrrad, Bahn oder zu Fuß). Bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich jährlich bereits 176 Euro zusätzliche Werbungskosten – bei 20 Kilometern sind es sogar 352 Euro. Wer lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, kann eine Pauschale von 418 Euro ansetzen – ein Plus von 88 Euro.
Steuerpflichtige mit geringen Einkünften erhalten zudem auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie. Die Entlastungen gelten also für alle – unabhängig vom Verkehrsmittel, die jeden Tag durch ihre Arbeit das Land am Laufen halten.
Die Bundesregierung hat die Erhöhung der Pendlerpauschale am 10. September beschlossen. Der Gesetzesentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren – das heißt, dass Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen.
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Gasspeicherumlage abgeschafft werden. Die Bundesregierung entlastet damit alle Gas-Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Gaspreisen um mehr als drei Milliarden Euro. Auch beim Strom dürfte die Entlastung spürbar sein. Denn niedrigere Gaspreise sorgen für eine günstigere Stromproduktion von Gaskraftwerken. Die Strompreise am Markt dürften sich somit ebenfalls reduzieren.
Außerdem will die Bundesregierung die Strom-Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber im nächsten Jahr mit 6,5 Milliarden Euro bezuschussen, um damit auch die Stromkosten für private Haushalte und Unternehmen zu dämpfen.
Beide Maßnahmen zusammen – der Wegfall der Gasspeicherumlage und die sinkende Netzentgelte -sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im nächsten Jahr um etwa 10 Milliarden Euro entlasten.
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage wurde am 6. August beschlossen, der Zuschuss zu den Netzentgelten für Strom am 3. September. Beide Gesetzesentwürfe befinden sich im parlamentarischen Verfahren – d.h. der Bundestag und der Bundesrat müssen noch zustimmen.
Mit der Mietpreisbremse soll es leichter gemacht werden, eine bezahlbare Wohnung im gewohnten Umfeld zu finden – insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Deshalb hat die Bundesregierung die bis Ende 2025 befristete Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Denn in vielen Städten sind die Wohnkosten stark gestiegen. Bezahlbares Wohnen ist eine der wichtigsten sozialen Fragen. Die Länder können nun weiter über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.
Das Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist am 23. Juli 2025 in Kraft getreten – mit dem Ziel, den Mietenanstieg zu verlangsamen.
Mit der Mütterrente III sollen die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nun auch auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden. Die Bundesregierung will damit eine vollständige rentenrechtliche Gleichstellung für alle Mütter und Väter erreichen. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten.
Mit der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der Rente einfließen. Bislang unterscheidet sich die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt der Kinder: Für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde, können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt werden. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, können bislang lediglich bis zu zweieinhalb Jahre anerkannt werden. Diese Ungleichheit wird nun beseitigt.
Die Bundesregierung hat die Mütterente III am 6. August beschlossen. Der Gesetzesentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren – das heißt, dass der Bundestag und der Bundesrat noch zustimmen müssen.
Um den Kauf von E-Fahrzeugen noch attraktiver zu machen, hat die Bundesregierung eine gezielte Maßnahme beschlossen: Reine Elektrofahrzeuge sollen auch über 2025 hinaus von der Kfz-Steuer ausgenommen werden. Damit profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von einer bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung.
Die Steuerbefreiung galt bislang für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum Stichtag 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Der Gesetzentwurf verlängert diese steuerliche Begünstigung um fünf Jahre – neuer Stichtag ist nun der 31. Dezember 2030.
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge am 15. Oktober im Kabinett beschlossen. Der Gesetzesentwurf befindet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren – das heißt, der Bundestag und der Bundesrat müssen noch zustimmen.
Wie werden Unternehmen entlastet?
Mit gezielten Investitionsanreizen neues Wachstum schaffen: Das ist das Ziel der Bundesregierung. Ein steuerliches Investitionssofortprogramm und die Senkung der Energiepreise sollen die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern.
Für Ausrüstungsinvestitionen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 ist eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent möglich. Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach der Anschaffung deutlich höhere Abschreibungsbeträge steuerlich geltend machen als bei der herkömmlichen linearen Abschreibungsmethode. Die Maßnahme dient der schnelleren Refinanzierung von Investitionen. Sie kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute und ist unkompliziert in der Umsetzung.
Ausrüstungsinvestitionen beziehen sich auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die ein Unternehmen anschafft, um seine Produktion oder Dienstleistungen zu verbessern. Dazu zählen zum Beispiel Maschinen und technische Geräte, Werkzeuge und Büroausstattung oder IT-Hardware wie Computer.
Mit der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 wird die Unternehmenssteuerbelastung deutlich reduziert. Die Körperschaftsteuer sinkt in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent, und zwar von 15 auf zehn Prozent. Ab 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent. Das ist international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Mit einem Investitions-Booster für E-Mobilität bei Unternehmen werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gefördert. Dafür hat die Bundesregierung eine stärkere Steuerbegünstigung von Dienstwagen sowie eine Sonderabschreibung für betriebliche E-Fahrzeuge eingeführt.
Konkret heißt das: die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr. Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni dieses Jahres und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. Zudem hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an.
Die Bundesregierung hat außerdem eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge beschlossen. Diese ergänzt bereits umgesetzte Verbesserungen im Bereich der E-Mobilität, etwa bei Abschreibungsregeln und bei der Dienstwagenbesteuerung.
Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird die Forschungszulage ausgebaut. Von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen. Außerdem sollen, förderfähige Anwendungen ausgeweitet werden. Pauschale Abschläge machen Verfahren einfacher und bürokratieärmer.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Auch kleine Unternehmen und Start-ups können profitieren.
Die Bundesregierung will den EU-Mindeststeuersatz für Strom für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft ab dem 1. Januar 2026 verstetigen. Die niedrigere Stromsteuer für rund 600.000 produzierende Unternehmen, Land- und Forstwirte soll auf Dauer gelten, um das Wirtschaftswachstum zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Entlastet werden große, aber vor allem auch die vielen mittelständischen Betriebe – angefangen von der Fleischerei, der Bäckerei über energieintensive Industrieunternehmen bis hin zum Baugewerbe. Die Entlastung belastet den Bundeshaushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.
Die Bundesregierung hat diese Maßnahme am 6. August beschlossen. Der Gesetzesentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren – d.h. der Bundestag und der Bundesrat müssen noch zustimmen.
Zudem soll die Wirtschaft im nächsten Jahr – ebenso wie die privaten Haushalte – vom Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten und von der Abschaffung der Gasspeicherumlage profitieren.
Wie wird die Gastronomie entlastet?
Die Bundesregierung will eine lebendige Gastronomiekultur in Deutschland erhalten. Sie sind ein wichtiger Teil der ländlichen Infrastruktur und Kulturlandschaft. Deshalb wurde folgende Maßnahme getroffen:
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – wird ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert. Von der Senkung der Umsatzsteuer profitieren neben klassischen Gastronomiebetrieben auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter sowie die Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Mit der Steuersenkung will die Bundesregierung gezielt die Gastronomiebranche stärken - auch als Arbeitgeber. Außerdem schafft die Maßnahme Wettbewerbsgleichheit zu Anbietern von Außer-Haus-Verpflegung, denn für Essen zum Mitnehmen und Speisenlieferungen gilt bereits ein Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
Die direkte Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an Kunden ist aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, aber kein Automatismus; Entscheidungen obliegen den betroffenen Unternehmen abhängig von Marktbedingungen. Die Gastronomiebranche wird mit der Maßnahme um 3,6 Milliarden Euro jährlich entlastet.
Die Bundesregierung hat die Reduzierung der Umsatzsteuer für die Gastronomie am 10. September beschlossen. Der Gesetzesentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren – d.h. der Bundestag und der Bundesrat müssen noch zustimmen.
Wie werden Landwirtinnen und Landwirte entlastet?
Die Bundesregierung schätzt die Arbeit, die die deutsche Landwirtschaft für uns alle leistet sehr. Sie sichert unsere Ernährung, gestaltet unsere Landschaft und wirkt an dem gesellschaftlichen Miteinander mit. Folgende Entlastungsmaßnahmen wurden unter anderem getroffen:
Die Bundesregierung hat ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und dem „Sofortprogramm für Deutschland“ erfüllt: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wieder eingeführt. Ab 1. Januar 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Das entlastet die Branche dauerhaft um rund 430 Millionen Euro jährlich.
Die Bundesregierung hat die Einführung der Agrardiesel-Verordnung am 10. September beschlossen. Der Bundestag hat ihr am 6. November 2025 zugestimmt, nun muss sich noch der Bundesrat mit der Verordnung befassen.
Mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung im Juli 2025 werden die Landwirtinnen und Landwirte bei Dokumentationspflichten spürbar entlastet. Durch den Wegfall gewinnen die Betriebe mehr Zeit für ihre wesentlichen Betriebsaufgaben. Jährlich können rund 18 Millionen Euro überflüssiger Bürokratieaufwand eingespart werden. Die Bundesregierung hat auch hier ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig umgesetzt.
Wie werden Ehrenamtliche entlastet und Ehrenamt gefördert?
In Deutschland engagieren sich Millionen Menschen ehrenamtlich. Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft und verdient große Anerkennung: Die Bundesregierung hat deshalb eine Reihe an Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt. Damit will sie das Ehrenamt weiter stärken und Anreize schaffen, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren. Diese Entlastungen und Verbesserungen wurden unter anderem beschlossen:
Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wird die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf (von 3.000 auf) 3.300 Euro bzw. (von 840 auf) 960 Euro angehoben. Da der ehrenamtliche Einsatz auch mit Kosten verbunden sein kann, nimmt das Steuerrecht auf die Belange ehrenamtlich Engagierter in besonderer Weise Rücksicht und erhebt auf deren Einnahmen bis zu einem Freibetrag keine Steuern. Zudem dient auch dies dem Bürokratieabbau und erleichtert es gemeinnützigen Vereinen, ehrenamtlich Tätige für sich zu gewinnen.
Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird auf 50 000 Euro angehoben. Die Erhöhung der Freigrenze stärkt u.a. die Mittelbeschaffung kleinerer Vereine, die ehrenamtlich geführt werden.
Zudem wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis 100 000 Euro pro Jahr betragen, abgeschafft. Diese Erleichterung kommt insbesondere den kleinen und mittleren steuerbegünstigten Körperschaften zugute, die oftmals nicht steuerlich beraten sind und die insbesondere auf ehrenamtlich tätige Personen angewiesen sind.
Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen werden in erweitertem Umfang von Haftungsrisiken freigestellt. Hierzu soll die Vergütungsgrenze für das vereinsrechtliche Haftungsprivileg angehoben werden. Wer sich in einem Verein engagiert, soll künftig von einem gesetzlichen Haftungsprivileg profitieren, wenn er oder sie für die Tätigkeit im Verein maximal 3.300 Euro jährlich erhält.
Die Bundesregierung arbeitet weiter mit Hochdruck an der Umsetzung von Vorhaben und Reformen damit unsere Wirtschaft wieder wächst, Arbeitsplätze sicher sind und Wohlstand für alle erhalten bleibt – aus Verantwortung für Deutschland.