Mietpreisbremse verlängert

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Bezahlbares Wohnen sichern  Mietpreisbremse verlängert

Mit der Mietpreisbremse soll es leichter gemacht werden, eine bezahlbare Wohnung im gewohnten Umfeld zu finden – insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung bis Ende 2029 verlängert.

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Wohnhäuser mit Mietwohnungen, umgeben von Grünfläche.

Das Bundeskabinett hat die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.

Foto: IMAGO/Jochen Tack

Bezahlbares Wohnen ist „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Um diesen Fragen zu begegnen, müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.

Deshalb hat sich die Bundesregierung für das Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere vier Jahre bis Ende 2029 eingesetzt. Es war bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Das Gesetz ist am 23. Juli 2025 in Kraft getreten – mit dem Ziel, den Mietenanstieg zu verlangsamen.

Miete in Ballungsräumen begrenzen

Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel dazu wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um mehr Wohnraum zu schaffen.

Motivation für Neubau stärken

Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.