Kabinett
Wohnen soll für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Somit wird der Mietanstieg verlangsamt.
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Das Bundeskabinett hat die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Foto: IMAGO/Jochen Tack
Die sogenannte Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg verlangsamt, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Nun hat das Bundeskabinett ihre Verlängerung beschlossen.
Denn bezahlbares Wohnen sei „eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“, das sagte Bundeskanzler Merz in seiner Regierungserklärung vom 14. Mai 2025. Dafür müssen Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn geändert werden.
Miethöhe zu Mietbeginn bis Ende 2029 begrenzt
Die Landesregierungen können damit über den 31. Dezember 2025 hinaus „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmen. In diesen Ballungsräumen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.
Damit soll in diesen Gebieten Wohnraum für alle – Familien, Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen oder für junge Menschen – bezahlbar bleiben. Parallel wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um zu mehr Wohnraum zu kommen.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollen dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse wird daher nicht auf Wohnungen angewendet, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Damit soll auch die Motivation zum Neubau von Wohnraum gestärkt werden.