Ein modernes Einwanderungsland für gemeinsamen Wohlstand

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Fachkräftegewinnung Ein modernes Einwanderungsland für gemeinsamen Wohlstand

Mehr als ein Viertel aller Menschen in Deutschland hat eine Einwanderungsgeschichte. Deutschlands wirtschaftlicher Aufstieg wäre nicht möglich gewesen ohne diejenigen, die zugezogen sind und mitangepackt haben. Eine moderne und offene Einwanderungs- und Integrationspolitik ist deshalb zentral für den Zusammenhalt und den wirtschaftlichen Erfolg. Die Bundesregierung hat verschiedene Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht.

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Ein Flüchtling aus Syrien engagiert sich als Freiwilliger im Seniorenheim.

Ein Geflüchteter aus Syrien engagiert sich im Seniorenheim: Mit einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht ermöglicht die Bundesregierung gesellschaftliche Teilhabe. 

Foto: Darius Ramazani

Schon heute fehlen in vielen Regionen und Branchen gut ausgebildete Fachkräfte. Die Zahl der offenen Stellen lag 2022 bei rund 1,98 Millionen. 

Mit ihrer Fachkräftestrategie  setzt die Bundesregierung ganz stark auf inländische Potenziale. Die Bundesregierung möchte die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren erhöhen und die Aus- und Weiterbildung  stärken. Zusätzlich braucht Deutschland aber auch qualifizierte Einwanderung, um unseren wirtschaftlichen Wohlstand zu sichern. 

Darüber hinaus hilft die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, den Fachkräftemangel in Deutschland einzudämmen und trägt zur Sicherung der Sozialsysteme bei. 

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in einer aktuellen Studie  die Erwerbsquote von nach Deutschland geflüchteten Menschen untersucht. Sie zeigt: 54 Prozent der Geflüchteten, die seit sechs Jahren in Deutschland leben, sind erwerbstätig. 65 Prozent von ihnen arbeiten in Vollzeit. Dies liegt über dem Durchschnitt: Deutschlandweit sind es 62 Prozent.

Neben der Erwerbstätigkeit steigt auch das Bildungsniveau und immer mehr Geflüchtete üben eine qualifizierte Berufstätigkeit aus: 33 Prozent der erwachsenen Geflüchteten haben sechs Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland Schulen und Hochschulen besucht oder haben Ausbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert. 70 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten üben eine qualifizierte Tätigkeit, für die ein Berufs- oder Studienabschluss notwendig ist, aus. Allerdings sind unter denjenigen, die sich seit sechs Jahren in Deutschland aufhalten, immer noch 41 Prozent unterhalb ihres Tätigkeitsniveaus vor dem Zuzug beschäftigt, 12 Prozent oberhalb.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz 

Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Mit einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sollen bestehende Hürden abgebaut und die Verdienstgrenze für die Blaue Karte abgesenkt werden. Außerdem gilt: Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. Neu eingeführt wird eine Chancenkarte mit einem Punktesystem zur Arbeitssuche in Deutschland.

Anreize schaffen für Integration

Mit einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht ermöglicht die Bundesregierung gesellschaftliche Teilhabe. Zudem ist die Einbürgerung das stärkste Bekenntnis zu Deutschland. Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Deutschland leben, sollen ihre Einbürgerung deutlich früher beantragen können: Bereits nach fünf Jahren, statt bisher acht. Wer besonders gut integriert ist, kann sogar schon nach drei Jahren eingebürgert werden. Auch die Mehrstaatigkeit wird möglich. 

Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete

Das Chancen-Aufenthaltsrecht hilft gut Integrierten in Deutschland. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.

Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt

Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 Neuregelungen auf den Weg gebracht, um Asylsuchenden und Geduldeten einen früheren und leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Frühestens nach drei und spätestens nach sechs Monaten in Deutschland soll künftig die Arbeitsaufnahme für Asylsuchende möglich sein. Ausschlussgründe, die zum Beispiel für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten gelten, bleiben erhalten.