Für mehr gesellschaftliche Teilhabe

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Symbolbild Einwanderung

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein starkes Bekenntnis zu Deutschland. 

Foto: picture alliance / Laci Perenyi

Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen deutschen Pass. Das sind rund zwölf Millionen Menschen. Von ihnen leben rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Derzeit lässt sich nur ein Teil derjenigen, die dazu berechtigt wären, einbürgern. So haben 168.545 Menschen im Jahr 2022 den deutschen Pass beantragt. Das sind gerade einmal 3,1 Prozent der ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren hier leben. Die Einbürgerungsrate in Deutschland liegt mit 1,1 Prozent unterhalb der Einbürgerungsrate in der EU mit 2,0 Prozent. Das ändert sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtsrechts.

Bundesinnenministerin Faeser erklärt dazu: „Endlich wird unser Recht unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht. Endlich erkennen wir die Lebensgeschichte und Lebensleistung vieler Menschen in unserem Land an, die schon vor langer Zeit eingewandert sind und unser Land vorangebracht haben. Das Signal ist sehr klar: Ihr gehört zu Deutschland!“ 

Wer gut integriert sei, kann künftig schneller den deutschen Pass bekommen. Dabei gelte weiterhin, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit immer am Ende einer gelungenen Integration steht, so Faeser weiter. Die Anforderungen seien strenger als bisher: „Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deutscher werden. Das haben wir glasklar geregelt. Und das führt dazu, dass Antisemiten oder Rassisten nicht eingebürgert werden können. Das Wertegerüst des Grundgesetzes ist unser Maßstab. Außerdem muss jeder seinen Lebensunterhalt selbst verdienen, um den deutschen Pass bekommen zu können.“

Kernpunkte der Reform

  • Die Bundesregierung will die Mehrstaatigkeit ermöglichen und vollzieht damit einen lange überfälligen Paradigmenwechsel. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein starkes Bekenntnis zu Deutschland. Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht vollständig kappen. Künftig wird von ihnen nicht mehr verlangt, einen Teil ihrer Identität aufzugeben.
  • Mit dem Gesetzentwurf sollen Anreize zur Integration geschaffen werden, statt Hürden aufzubauen und lange Vorlaufaufenthaltszeiten zu verlangen. So werden die Voraufenthaltszeiten vor der Einbürgerung von bisher acht auf fünf Jahre beziehungsweise bei besonders guter Integration auf drei Jahre verkürzt. 
  • In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, denn Studien belegen: je früher Kinder und Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, desto besser ihre Bildungschancen.
  • Für ehemalige Gastarbeiter reichen künftig mündliche Sprachkenntnisse. Ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich. Damit würdigt die Bundesregierung die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration für unser Land. In besonderen Härtefällen kann das Einbürgerungserfordernis ausreichender Deutschkenntnisse auf mündliche Kenntnisse reduziert werden.
  • Das Einbürgerungserfordernis der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse wird durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt. Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei Mehrehe oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
  • Es wird klargestellt, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und eine Einbürgerung ausschließen.
  • Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt. Zugleich wird die Liste der abzufragenden Behörden um die Sicherheitsbehörden erweitert, die auch in den Beteiligungsverfahren nach Aufenthalts- und Vertriebenenrecht eingebunden sind.

Welche Änderungen wurden im Deutschen Bundestag beschlossen?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im parlamentarischen Verfahren geändert bzw. ergänzt. Ein Überblick.

  • Einbürgerungsbewerber müssen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker, insbesondere dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen. Hierdurch soll Einbürgerungsbewerbern deutlich vor Augen geführt werden – gerade auch mit Blick auf die terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023, die antisemitischen und israelfeindlichen Kundgebungen und Ausschreitungen in Deutschland, aber auch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine – dass nur eingebürgert werden darf, wer sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 a StARModG).
  • Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn das Bekenntnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 a StARModG sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklärung inhaltlich unrichtig sind.
  • Für die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten von Gastarbeitern und Vertragsarbeitnehmern gelten die Regelungen für die ehemaligen Gastarbeiter.
  • Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.