Fachkräftegewinnung
Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Mit einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung baut die Bundesregierung Hürden ab. Die Verdienstgrenze für die Blaue Karte wird abgesenkt. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. Neu ist zudem eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.
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Das neue Gesetz zeige, dass Deutschland „qualifizierte Zuwanderung nicht nur hinnimmt, sondern auch will“, betont Bundesarbeitsminister Heil.
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Schon heute fehlen in vielen Regionen und Branchen gut ausgebildete Fachkräfte. Die Zahl der offenen Stellen lag 2022 bei rund 1,98 Millionen. Mit ihrer Fachkräftestrategie setzt die Bundesregierung ganz stark auf inländische Potenziale. Die Bundesregierung möchte die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren erhöhen und die Aus- und Weiterbildung stärken. Zusätzlich braucht Deutschland aber auch qualifizierte Einwanderung.
„Weiterer Schritt zur Modernisierung Deutschlands“
Bundeskanzler Olaf Scholz betonte am 29. März 2023 im Bundestag, dass es wichtig sei, dass Deutschland die Fachkräfte auch tatsächlich bekommt. „Und dazu brauchen wir das modernste Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Europäischen Union, eines, das sich im weltweiten Vergleich sehen lassen kann und ganz vorne steht“, so der Bundeskanzler. „Es ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung Deutschlands, ein weiterer Schritt, wirtschaftliches Wachstum auch für die Zukunft zu gewährleisteten, und ein weiterer Schritt, jahrzehntelangen Stillstand zu überwinden.“
„Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen“, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Wenn Menschen Berufserfahrung oder persönliches Potenzial mitbringen, werden wir es ihnen ermöglichen, auf unserem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
- Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
- Potenzial: Neu ist zudem eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.
„Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legen wir den Grundstein für ein modernes Einwanderungsland, das qualifizierte Zuwanderung nicht nur hinnimmt, sondern auch will“, erklärte dazu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Das Gesetz wurde am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen. Einige Regelungen des Gesetzes treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere ab März 2024 bzw. ab Juni 2024. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.
Auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland sind sämtliche Informationen zu den Änderungen bei der Fachkräfteeinwanderung abrufbar.
Der Gesetzentwurf zur qualifizierten Einwanderung stützt die Fachkräftestrategie der BundesregierungGleichzeitig gilt es, alle inländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung auszuschöpfen - etwa die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren zu erhöhen. Aber auch, die Beschäftigten fit zu machen für die Arbeitswelt von morgen. Dazu wurde das Weiterbildungsgesetz inklusive einer Ausbildungsgarantie beschlossen. Das Bundesarbeitsministerium informiert zum Fachkräfteland Deutschland