Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Zweite Stufe
Am 1. März 2024 ist die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuerungen erleichtern es Menschen aus Drittstaaten, in Deutschland zu arbeiten, zum Beispiel in der Pflege. Arbeitgeber profitieren von weniger Bürokratie und kürzeren Verfahren.
2 Min. Lesedauer
Menschen aus Drittstaaten – also aus Nicht-EU-Staaten – können seit 1. März in Deutschland arbeiten, ohne die ausländische Berufsqualifikation hier anerkennen lassen zu müssen. Das ist möglich, da ausländische Fachkräfte schon dann in Deutschland arbeiten dürfen, wenn sie über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen und einen im Herkunftsland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss erworben haben. Das bedeutet weniger Bürokratie und kürzere Verfahren. Besonders Handwerksbetriebe und Mittelständler profitieren davon. Um Lohndumping zu verhindern, sind Mindestgehälter oder eine Tarifbindung des Arbeitsgebers vorgesehen.
Mit der zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gilt seit 1. März 2024 zudem:
- Das Verfahren kann künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland begonnen werden, sofern die die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt werden muss. Das gilt zum Beispiel in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen. Dafür müssen Fachkräfte und Arbeitgeber eine Anerkennungspartnerschaft vereinbaren.
- Der Arbeitsmarktzugang wird qualifizierten Pflegehilfskräften aus Drittstaaten erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung zur Pflegehilfskraft in Deutschland erworben oder anerkannt ist. Auf diese Weise schafft die Bundesregierung neue Möglichkeiten, die Engpässe in der Pflege zu mildern.
- Arbeitgeber können ausländische Fachkräfte bis zu acht Monate einstellen, um eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung zu schaffen. Damit werden Bereiche mit besonders hohem Arbeitskräftebedarf gedeckt.
Fachkräfte willkommen heißen
Die Bundesregierung hatte das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 im Zuge ihrer neuen Fachkräftestrategie beschlossen. Die deutsche Wirtschaft brauche „jede helfende Hand und jeden klugen Kopf“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Inkrafttreten der zweiten Stufe des Gesetzes. Damit Fachkräfte aus der ganzen Welt nach Deutschland kämen und hier bleiben wollten, brauche es „die Offenheit und den Willen, sie am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft willkommen zu heißen“, so der Minister.
Weitere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier: Neue Wege zur Fachkräftegewinnung.
Qualifizierte Einwanderung sicher Wohlstand in Deutschland
Mit ihrer Fachkräftestrategie will die Bundesregierung zunächst alle inländischen Potenziale nutzen. Doch sie setzt mit der Strategie auch auf qualifizierte Einwanderung, um den Wohlstand in Deutschland zu sichern. Im November 2023 war die erste Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Sie umfasste hauptsächlich Erleichterungen bei der „Blauen Karte EU“ und bei anerkannten Fachkräften. Die dritte Stufe, unter anderem mit der Chancenkarte zur Jobsuche, folgt zum 1. Juni 2024.
Weitere Informationen rund um die Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales .