Flucht und Migration
Die Migration nach Deutschland wird gesteuert, um einerseits Fachkräftezuwanderung zu fördern und andererseits Menschen zu helfen, die vor politischer Verfolgung fliehen oder um ihr Leben fürchten. Zentrale Fakten für eine sachliche Diskussion zur Migrationspolitik.
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Deutschland wird auch in Zukunft auf Zuwanderung von Frauen und Männern angewiesen sein, die mit anpacken und zum Wohlstand im Land beitragen. Gleichzeitig ist es eine humanitäre und rechtliche Pflicht, denjenigen zu helfen, die vor politischer Verfolgung fliehen oder um ihr Leben fürchten. Das ist nur möglich, wenn Migration gesteuert und geordnet wird. Diesem pragmatischen Kompass aus Humanität und Ordnung folgt die Bundesregierung. Zentrale Fakten für eine sachliche Diskussion zur Migrationspolitik.
Es ist unsere humanitäre und völkerrechtliche Pflicht, Menschen, die in Not sind, schnell und unbürokratisch zu helfen. Wer nach Deutschland kommt und die Voraussetzungen für Schutz erfüllt (zum Beispiel bei Verfolgung aus politischen Gründen), muss diesen bekommen. Unser Land war und ist bereit, Menschen, die in Not sind, Unterstützung zu gewähren. Es ist eine gesamtstaatliche Verpflichtung, der wir – Bund, Länder und Kommunen, mit Unterstützung der Zivilgesellschaft – uns gemeinsam stellen müssen.
Grundsätzlich gilt: Der Anspruch auf Sozialleistungen richtet sich nach dem Aufenthaltstitel, also nach der Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland. Und: Nur diejenigen, die eine Adresse haben, die im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Amtes liegt, können Leistungen dort beantragen. Ohne dauerhafte Anwesenheit in Deutschland besteht also kein Leistungsanspruch.
Asylsuchende können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dazu gehören Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe im Krankheitsfall. Diese Leistungen sind geringer als die Leistungen nach SGB II und SGB XII wie beispielsweise die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder das Bürgergeld.
Gleiche Ansprüche auf Sozialleistungen wie schon lange in Deutschland Lebende haben beispielsweise anerkannte Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sie können also Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld beziehen, wenn sie darauf angewiesen sind.
Übrigens: Eine Vielzahl der Geflüchteten arbeitet und ist nicht auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen. Mehr zum Thema Migration und Arbeitsmarkt finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Lesen Sie außerdem mehr zur Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Arbeitsmarkt. Informationen zum Familiennachzug finden Sie auf der Seite des BAMF.
Die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten hilft, den Fachkräftemangel in Deutschland einzudämmen und trägt zur Sicherung der Sozialsysteme bei. Die Bundesregierung setzt weiterhin darauf: Geflüchtete Menschen werden zunächst durch Sprach- und Integrationskurse auf den Arbeitsmarkt vorbereitet, statt sie schnellstmöglich in Helferjobs zu vermitteln. So soll es gelingen, die Menschen gemäß ihren Fähigkeiten einzusetzen. Nicht zuletzt hilft die Integration in den Arbeitsmarkt den Geflüchteten auch bei der Integration in die Gesellschaft – etwa durch Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen und damit verbunden auch dem weiteren Spracherwerb.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in einer aktuellen Studie die Erwerbsquote von nach Deutschland geflüchteten Menschen untersucht. Sie zeigt: 54 Prozent der Geflüchteten, die seit sechs Jahren in Deutschland leben, sind erwerbstätig. 65 Prozent von ihnen arbeiten in Vollzeit. Dies liegt über dem Durchschnitt: Deutschlandweit sind es 62 Prozent.
Neben der Erwerbstätigkeit steigt auch das Bildungsniveau und immer mehr Geflüchtete üben eine qualifizierte Berufstätigkeit aus: 33 Prozent der erwachsenen Geflüchteten haben sechs Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland Schulen und Hochschulen besucht oder haben Ausbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert. 70 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten üben eine qualifizierte Tätigkeit, für die ein Berufs- oder Studienabschluss notwendig ist, aus. Allerdings sind unter denjenigen, die sich seit sechs Jahren in Deutschland aufhalten, immer noch 41 Prozent unterhalb ihres Tätigkeitsniveaus vor dem Zuzug beschäftigt, 12 Prozent oberhalb.
Übrigens: Um die Geflüchteten schneller in Arbeit zu bringen, hat die Bundesregierung vergangenen Oktober zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit den sogenannten „Job-Turbo“ gestartet. Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und Geflüchtete ziehen hier an einem Strang: Unternehmen etwa wollen Geflüchtete verstärkt auch dann einstellen, wenn sie noch nicht über gute Deutschkenntnisse verfügen. Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützen mit praxisnahen Angeboten zu berufsbegleitenden Qualifizierungen sowie zum Erwerb weiterführender Deutschkenntnisse. In den Betrieben soll zudem stärker an einer „Willkommenskultur“ gearbeitet werden.
Beim Bezug der Rente gelten für zu uns kommende Ausländer die gleichen Regeln wie für deutsche Staatsbürger. Das heißt: Es gilt für alle dasselbe Renteneintrittsalter. Voraussetzung für den Rentenbezug: mindestens fünf Jahre muss eingezahlt werden. Die Höhe der Rente bemisst sich nach den geleisteten Beiträgen.
Gerade hinsichtlich ukrainischer Bürgerkriegsflüchtlinge gibt es viele falsche Gerüchte. Wahr ist: Ukrainische Rentenansprüche könnten in Deutschland grundsätzlich nicht realisiert werden. Zwar wurde 2018 zwischen Deutschland und der Ukraine ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, das auch einen gegenseitigen Rentenexport umfasst hätte. Dieses Abkommen ist aber von ukrainischer Seite nicht ratifiziert worden. Daher gelten auch für Ukrainerinnen und Ukrainer die gleichen Voraussetzungen für den Rentenbezug in Deutschland wie für alle anderen. Hier finden Sie Ansprechpartner und weitere Informationen.
Jedoch haben zu uns Geflüchtete Anspruch auf Sozialleistungen. Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Bürgerkriegsflüchtlinge können, wenn sie das Renteneintrittsalter erreicht haben, die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen – wie andere Anspruchsberechtigte auch. Wenn sie erwerbsfähig sind, aber (noch) keine Arbeit haben, können sie zudem Bürgergeld beantragen.
Zu den Sozialleistungen zählt auch die Gesundheitsversorgung. Wem Asyl gewährt wird oder wer als Bürgerkriegsflüchtling aus der Ukraine bei uns ist, kann Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Etwas anders ist es für diejenigen, die neu zu uns gekommen sind und Asyl beantragen. Diese Menschen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das umfasst auch Leistungen zur Gesundheitsvorsorge. Asylbewerber sind zunächst nicht krankenversichert. Staatliche Stellen – das Sozialamt oder das Gesundheitsamt – gewährleisten eine gesundheitliche Grundversorgung.
Je nach Bundesland erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber entweder einen Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte. Das berechtigt zu Behandlungen bei akuter Erkrankung, bei Schmerzen und während der Schwangerschaft. Hier finden Sie weitere Informationen zur medizinischen Versorgung und zu Arbeit und Sozialleistungen.
Der russische Überfall auf die Ukraine und seine Folgen belasten uns alle – auch hier in Deutschland, wenn man auf die Energie- und Lebensmittelpreise blickt. Richtig ist aber: Unser Land ist bisher deutlich besser durch diese schwierige Zeit gekommen als viele befürchtet haben. Es hat keine tiefgreifende Wirtschaftskrise gegeben und die Energieversorgung steht. Warum? Weil sich die Bundesregierung entschlossen gegen die Krise gestemmt hat.
Wir haben viel Geld in die Hand genommen, damit mehrere Hilfspakete geschnürt und wichtige Entscheidungen für den Zusammenhalt in der Gesellschaft getroffen: Wir haben eine große Bürgergeldreform beschlossen und den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Wir haben das Wohngeld reformiert, sodass diejenigen, die wenig verdienen oder eine geringe Rente haben, besser zurechtkommen. Und wir helfen Familien, indem wir Kindergeld und Kinderzuschlag deutlich erhöht haben.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass niemand gegeneinander ausgespielt wird. Das ist das Geschäft der Populisten, und dem treten wir ganz entschieden entgegen. Unser Ziel ist ein ausgewogenes Angebot an effektiven Unterstützungsleistungen für Menschen, die Hilfe brauchen. Für jene, die schon immer hier leben, genauso wie für die, die bei uns Schutz suchen. Dabei geht es um gegenseitigen Respekt und um Zusammenhalt.
Nicht jeder, der neu nach Deutschland kommt, kann seinen Wohnort und damit auch seine Wohnung frei wählen. Flüchtlinge und Asylsuchende werden nach einem Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Bis ihr Status geklärt ist, werden sie dort in Landesaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und anerkannte Asylbewerber können ihren Wohnsitz in Deutschland frei wählen. Für Flüchtlinge ist die Wohnungssuche jedoch oftmals sehr schwierig, nicht nur aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse. Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, muss mit dem zuständigen Amt klären, ob die Miete übernommen wird. Wer keine Wohnung findet, kann sich an die Ämter seiner Kommune wenden. Sie sind für die Unterbringung zuständig. Je nachdem erfolgt die Unterbringung in einer Sammelunterkunft oder in einer Wohnung.
Geflüchtete aufzunehmen und zu versorgen ist eine Aufgabe, die an Ort und Stelle geleistet werden muss, in den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen umfassend, um die Geflüchteten in menschenwürdigen Unterkünften unterzubringen. Mit Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch hat der Bund den Kommunen die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften erleichtert. Diese Sonderregelungen werden bis Ende 2027 verlängert.
Der Bund stellt dafür den Kommunen Immobilien des Bundes zur Verfügung. Die Länder und Kommunen zahlen für diese Gebäude und Grundstücke keine Miete. Aktuell überlässt der Bund den Kommunen rund 340 Liegenschaften mit etwa 70.000 Unterbringungsplätzen.
Daneben haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen.
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt. Er hat sich auch durch die vielen Flüchtlinge aus der Ukraine sowie aufgrund der im letzten Jahr gestiegenen Bauzinsen weiter verschärft. Der Bundesregierung ist sehr bewusst, dass dringend mehr bezahlbare Wohnungen gebraucht werden. Ihr Ziel ist es, perspektivisch 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen, davon 100.000 sozial gebundene. Deshalb unterstützt sie die Länder massiv beim Bau neuer Sozialwohnungen – mit einer Rekordsumme von mehr als 18 Milliarden Euro bis 2027. Darunter fallen auch günstige Wohnanlagen für Studierende und Azubis.
Die Bundesregierung fördert den Bau preiswerter Wohnungen für Menschen mit niedrigen bis mittleren Einkommen. Sie unterstützt zum Beispiel Familien beim Eigenheimbau und fördert genossenschaftliches Wohnen.
Nicht zuletzt haben seit Anfang 2023 zwei Millionen Haushalte mit niedrigen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Das sind dreimal mehr als vorher. 4,5 Millionen Menschen – vor allem Alleinerziehende, Familien oder Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Einkommen können damit sorgenfreier wohnen.
Die Bundesregierung setzt sich entschlossen dafür ein, die irreguläre Migration durch konsequentere Durchführung von Ausweisungen zu verringern. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen und in seine Heimat zurückkehren. Dazu tragen die von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossenen gesetzlichen Regelungen bei, durch die beispielsweise für Straftäter und Gefährder die Ausweisung und Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert wurde.
Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die irreguläre Migration. Dort werden Erkenntnisse, insbesondere zur Schleuserkriminalität, zur illegalen Beschäftigung und zum Missbrauch von Sozialleistungen von den beteiligten Behörden zusammengetragen und ausgewertet.
Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 16. Oktober 2023 vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der Europäischen Kommission notifiziert. Zugleich wurden die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich erneut notifiziert. Am 9. September 2024 hat das Bundesinnenministerium die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission notifiziert. Damit werden ab dem 16. September 2024 an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich sein. So besteht an allen deutschen Landgrenzen das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einschließlich der Möglichkeit von Zurückweisungen nach Maßgabe des europäischen und nationalen Rechts.
Daneben setzt sich die Bundesregierung auf der europäischen Ebene dafür ein, die EU-Außengrenzen vor irregulärer Migration zu schützen.
Im Februar 2023 hat die Bundesregierung einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Seine Aufgabe besteht in der Gestaltung praxistauglicher und partnerschaftlicher Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards. Ziel dieser Abkommen wird die Eindämmung irregulärer Migration und die Förderung legaler Migration sein. Daneben fördert die Bundesregierung die freiwillige Rückkehr und Reintegration im Heimatland durch spezielle Programme und Projekte.
Georgien und die Republik Moldau wurden in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen. Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten können dadurch schneller bearbeitet und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – kann ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragstellende aus Georgien und der Republik Moldau bleibt dadurch unberührt.
Ein wesentlicher Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration sind schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 11. Oktober 2023 auf den Weg gebracht. Das Rückführungspaket sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnelle Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.
Am 1. November 2023 hat die Bundesregierung erhebliche Erhöhungen der Strafen für Schleuser auf den Weg gebracht. Bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Schleusung oder bei Fällen mit Waffen, Gesundheitsgefährdung, unbegleiteten Minderjährigen oder Durchbrechen einer Polizeikontrolle soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe gelten, so dass diese Straftaten als Verbrechen eingestuft werden. Die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung steht Polizei und Staatsanwaltschaft künftig bei allen Schleusungsdelikten zur Verfügung.
Ausländer und Ausländerinnen, die terroristische Taten öffentlich verherrlichen, sollen künftig leichter ausgewiesen und auch abgeschoben werden können. Die Bundesregierung hat deshalb am 26. Juni 2024 zwei Änderungen im Ausweisungsrecht auf den Weg gebracht. Zum einen wurden die Voraussetzungen für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse im Aufenthaltsgesetz herabgesetzt. Und zwar insbesondere in den Fällen, in denen eine ausländische Person zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft, indem sie öffentlich terroristische Taten billigt oder dafür wirbt. Zum anderen wurde eine neue Fallgruppe für ein schweres Ausweisungsinteresse im Aufenthaltsgesetz eingeführt. Danach wiegt das öffentliche Interesse an der Ausweisung besonders schwer, wenn jemand eine Straftat gemäß § 140 StGB begangen –also eine Straftat belohnt oder gebilligt hat – und es sich dabei um eine terroristische Straftat handelt.
Auch auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration ein. Im Dezember 2018 stimmte Deutschland im Rahmen der Vereinten Nationen dem Globalen Pakt für Flüchtlinge (GCR) zu. Damit wurde innerhalb der internationalen Gemeinschaft erstmals ein umfassendes Rahmenwerk für eine gerechtere globale Verteilung von Flüchtlingen geschaffen. In diesem Rahmen fand 2019 das erste Globale Flüchtlingsforum (GRF) in Genf statt. Mit Übergangshilfen, Sonderinitiativen und humanitärer Hilfe trägt die Bundesregierung dazu bei, Menschen in Krisensituationen zu stärken und Flüchtlinge zu unterstützen. Daneben fördert sie die Aufklärung in Drittstaaten über Risiken und Alternativen zu irregulärer Migration.
Weitere Fragen und Antworten zu Arbeit und Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).