Zehntes EU-Sanktionspaket gegen Russland

Einigung auf neue Sanktionen Zehntes EU-Sanktionspaket gegen Russland

Am 24. Februar jährte sich der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Die Europäische Union setzt mit der Verabschiedung des mittlerweile zehnten Sanktionspakets ein weiteres Zeichen der Solidarität mit dem angegriffenen Land.

Kanzleramt

Als Zeichen der Solidarität wurde vor dem Bundeskanzleramt auch die Flagge der Ukraine gehisst.

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Zum Jahrestag des russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine am 24. Februar 2023 haben die Mitglieder des Europäischen Rats eine Erklärung abgegeben – diese finden Sie hier

Die Sanktionen gegen Russland werden erneut verschärft. Sie zielen darauf ab, Russland weiter finanziell und wirtschaftlich zu schwächen, um es in seinen militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken.

Die Bundesregierung unterstützt die EU Sanktionen gegen Russland vollumfänglich und setzt sich dafür ein, dass die EU-Mitgliedstaaten weiterhin gemeinsam und entschlossen auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die völkerrechtswidrigen Annexionen ukrainischer Regionen reagieren.

Kernpunkte des 10. Sanktionspakets

Individualsanktionen

  • Weitere 87 Personen und 34 Organisationen werden mit Sanktionen belegt. Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren. Außerdem gilt für sie ein Einreiseverbot in die EU. Diese sind unter anderem:
    • Föderationsrats- und Duma-Abgeordnete,
    • Beamte in Führungspositionen,
    • Vize-Minister,
    • Militärangehörige und Söldner,
    • Vertreter des russischen und iranischen Rüstungssektors,
    • Propagandisten,
    • Schifffahrtsgesellschaften,
    • Verantwortliche für die Entführung von Kindern nach Russland.

Wirtschaftssanktionen

  • Exportverbote für Dual-Use- und Advanced Tech-Güter werden ausgeweitet, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten. Bei  Dual-Use-Gütern handelt es sich um Güter, die zu zivilen, aber auch militärischen Zwecken genutzt werden könnten.
  • Der Transits von Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet wird verboten. So soll verhindert werden, dass Russland die Sanktionen umgeht.
  • Das Luftfahrtembargo wird ausgeweitet.
  • Importverbote für Güter werden ausgeweitet, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi.

Finanzssanktionen

  • Drei weitere Großbanken werden mit Sanktionen belegt.
  • Informationspflichten werden ausgeweitet für EU-Banken und EU-Unternehmen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger über das Vermögen der sanktionierten Personen und Unternehmen in der EU sowie über Vermögenswerte der russischen Zentralbank.

Weitere Sanktionen

  • Das Sendeverbot wird ausgeweitet auf das russische Staatsmedium RT Arabic.
  • Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Positionen in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischer Infrastruktur in der EU bekleiden.
  • Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung stellen.
  • Um die Umgehung der Luftraumsperrung für russische Flugzeuge in der EU zu unterbinden, müssen Privat- bzw. Charterflüge zwischen Russland und der EU mindestens 48 Stunden vor dem Flug angemeldet werden.

Darüber hinaus hat die EU am 24. Februar 2023 Sanktionsmaßnahmen gegen Personen und Unternehmen erlassen, die im Zusammenhang mit Aktivitäten der russischen Söldnergruppe Wagner in Mali, der Zentralafrikanischen Republik und dem Sudan stehen.

Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie ausführliche Informationen zum zehnten Sanktionspaket

Die EU hat gemeinsam mit ihren internationalen Partnern in den vergangenen Monaten bereits massive Sanktionen in den Bereichen Finanzen, Energie, Transport, Beschränkungen gegen Personen und Einrichtungen sowie Visabeschränkung beschlossen. Die bisherigen Sanktionen hier im Überblick:

Finanzsektor:

  • Die russischen Banken werden vom SWIFT-System ausgeschlossen. Das bedeutet ganz konkret: Diese Institute werden von den internationalen Finanzströmen abgeklemmt; sie können faktisch am internationalen Zahlungsverkehr nicht mehr teilnehmen, was ihr globales Agieren massiv einschränken wird.
  • Die EU wird auch die Transaktionen der russischen Zentralbank verbieten und alle ihre Vermögenswerte einfrieren sowie die Vermögenswerte russischer Oligarchen ins Visier nehmen. Der russischen Zentralbank werden zudem weitreichende Beschränkungen für den Zugriff auf ihre Devisenreserven in der EU auferlegt.
  • Ganz konkret heißt das: Über 70 Prozent des russischen Bankenmarktes und wichtige staatliche Unternehmen werden – auch im Verteidigungsbereich –  von den wichtigsten Kapitalmärkten abgeschnitten.

Um die massiven Sanktionen vollständig und lückenlos umzusetzen, hat die Bundesregierung eine Taskforce eingesetzt. Diese Taskforce wird in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen geleitet. Die EU hat ebenfalls eine Taskforce eingerichtet.

Energiesektor:

  • Es werden insbesondere Exportverbote verhängt, die es Russland unmöglich machen, seine Ölraffinerien zu modernisieren. 
  • Ganz konkret heißt das: Die Ausfuhren von raffiniertem Öl in die EU brachten Russland 24 Milliarden Euro im Jahr 2019, Russland ist daher extrem abhängig von diesen Zulieferungen.
  • Weiterhin wurde im April ein Importverbot für russische Kohle beschlossen.
  • Im Juni hat die EU ein Embargo gegen per Schiff transportiertes russisches Öl (mit Übergangsfristen) verhängt.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Ölpreisobergrenze wurden geschaffen.

Transportsektor:

  • Der EU-Luftraum wird für alle in russischem Besitz befindlichen, in Russland registrierten oder von Russland kontrollierten Flugzeuge geschlossen. Diese Flugzeuge werden nicht mehr in der Lage sein, im Gebiet der EU zu landen, zu starten oder es zu überfliegen.
  • Der Export, Verkauf und Lieferung oder Weitergabe von Flugzeugen und Ausrüstung an russische Fluggesellschaften ist verboten - zusätzlich alle damit verbundenen Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen.
  • Ganz konkret heißt das: Drei Viertel der russischen Verkehrsflugzeug-Flotte wurden in der EU, den USA und Kanada gebaut. Das bedeutet, dass Russland nicht in der Lage sein wird, seine Flotte nach internationalen Standards fortzuführen.
  • Auch die Direktausfuhr von Motoren für Drohnen nach Russland und in Drittländer, die Drohnen nach Russland liefern könnten, ist verboten.
  • Zudem sind in den EU-Ländern sowohl Häfen als auch Schleusen für russische Schiffe gesperrt. Ausnahmen gelten u.a. für Schiffe, die pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Lebensmittel transportieren. 
  • Die EU hat russischen Kraftverkehrsunternehmen die Einreise in die EU untersagt; Ausnahmen gibt es u.a. für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.
  • Zum Gütertransit zwischen der Region Kaliningrad und Russland hat die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlicht.

Industriesektor

  • Der Zugang Russlands zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern wird beschränkt.
  • Die Sanktionen umfassen auch ein Importverbot von Stahlerzeugnissen, Holz, Zement und anderen Produkten, die wichtige Einnahmequellen für Russland darstellen.
  • Exportverbote für chemische Grundstoffe und Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden können.

Visavergabe:

  • Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute verlieren ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union.

Individuelle Einschränkung von Personen und Einrichtungen:

  • Die beschlossenen Sanktionen richten sich zusätzlich auch gegen zahlreiche Individuen und Einrichtungen in Russland und im Ausland, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen oder zu verantworten haben. Das betrifft auch Staatspräsident Putin und Außenminister Lawrow, Mitglieder des russischen Nationalen Sicherheitsrates, Duma-Abgeordnete, Kreml-Sprecher Peskow, Vertreter des Militärs und zahlreiche Oligarchen. Unter Berücksichtigung früherer Sanktionen gegen Einzelpersonen, die nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 verhängt wurden, hat die EU insgesamt 171 Organisationen und 1386 Einzelpersonen mit Sanktionen belegt. Eine Übersicht bietet der Europäische Rat.

Weitere Maßnahmen:

  • Es wurde ein Importverbot für russisches Gold verhängt.  
  • Die Sendetätigkeit von neun staatseigenen russischen Medien in der EU wurde  ausgesetzt. Dies soll der Verbreitung staatlicher russischer Desinformation entgegenwirken. 
  • Die EU hat am 2. März neue Sanktionen gegen Belarus wegen der Unterstützung des russischen Einmarsches in die Ukraine beschlossen. Die Maßnahmen umfassen neue Wirtschaftssanktionen und neue Listen belarussischer Beamter und Militärs, die an der Aggression gegen die Ukraine beteiligt sind.

Auf der Seite des Europäischen Rates finden Sie einen ausführlichen  Überblick über die EU-Sanktionen gegen Russland und einen Überblick über die Auswirkungen der Sanktionen auf die russische Wirtschaft.

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