Energiewende beschleunigen
Um die Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängig von fossilen Energieimporten zu werden, soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Die Bundesregierung stellt die Weichen für den beschleunigten Ausbau von Wind- und Solarenergie, den Ausstieg aus fossilen Energien und für mehr Energieeffizienz.

Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch hat weiter zugenommen.
Foto: Shutterstock/Bundesregierung
Erneuerbare Energien verursachen keine schädlichen Treibhausgasemissionen. Daher sind Wind-, Solar- und weitere Erneuerbare Energien – neben dem Energiesparen – die beste Wahl für den Klimaschutz.
Bis 2030 Wind- und Solarstrom verdoppeln
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze sehr viel mehr Fahrt aufnehmen. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. 2022 waren es 46,2 Prozent. Ihr Anteil muss sich also innerhalb von weniger als zehn Jahren fast verdoppeln. Wind- und Solarenergie müssen dreimal schneller als bisher ausgebaut werden – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach.
Größte ernergiepolitische Novelle seit Jahrzehnten
Dafür hat die Bundesregierung mit ihrem „Osterpaket“ am 6. April 2022 die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten verabschiedet: Das neue EEG 2023 wird erstmals konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet. Es legt die neuen, höheren Ausbauziele für Wind- und Solarenergie fest und gibt erneuerbarer Energie gesetzlichen Vorrang.
Die neuen Ausbauziele für Erneuerbare Energie:
Das Ausbauziel für Windenergie auf See steigt bis 2030 auf mindestens 30 Gigawatt (GW), bis 2035 sollen mindestens 40 GW und bis 2045 mindestens 70 GW erreicht werden. Um das zu erreichen, hat das BMWK eine Offshore-Realisierungsvereinbarung geschlossen: Beteiligt sind die Länder Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion und TenneT.
Bei Windenergie an Land sollen jährlich um 10 GW installierte Leistung dazu kommen; Ziel sind bis 2030 rund 115 GW. Die Ausbauraten bei Solaranlagen sollen um 22 GW pro Jahr steigen auf insgesamt rund 215 GW bis 2030.
Dafür werden die Ausschreibungsmengen für die Zeit bis 2028/29 erhöht, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Die Kommunen sollen besser am Ertrag von Wind-, Sonne- oder Biomasse-Anlagen beteiligt und die Arbeit von Bürgerenergiegesellschaften erleichtert werden.
Stromnetz schneller ausbauen
Zudem schafft die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau des Stromleitungsnetzes. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetze weiter gestrafft und beschleunigt. Denn der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Ausbau des Stromnetzes müssen Hand in Hand gehen.
Mehr Geld für Solar auf den Dächern
Die erneuerbaren Energien werden jetzt als „überragend öffentliches Interesse“ eingestuft. Damit erhalten sie in Planungsprozessen Vorrang vor anderen abzuwägenden Interessen. Für Solarstrom vom Dach gibt es eine höhere Vergütung. Der Bund fördert zudem die Installation von Solaranlagen etwa bei der energetischen Gebäudesanierung.
Mehr Flächen für Windkraftausbau an Land
Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ sowie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie an Land deutlich schneller voranbringen: Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nach Baugesetzbuch werden vereinfacht und beschleunigt.
Die Länder müssen bis zum Jahr 2032 rund zwei Prozent ihrer Landesfläche für Windkraft ausweisen, um beim Ausbau der Windenergie verlässlich ans Ziel zu kommen. Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Flächen für Windenergie ausgewiesen – allerdings sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.
Verfahren beschleunigen
Die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie im Einklang mit Natur- und Artenschutz. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards.
Für noch mehr Beschleunigung bei den Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze soll die Umsetzung der EU-Notfallverordnung sorgen. „Die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden haben nun die gesetzlichen Grundlagen, um den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck.
Klimafreundliche und sichere Energieversorgung
Der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien hilft zudem dabei, die Abhängigkeit Deutschlands von Importen fossiler Energieträger zu reduzieren. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine ist das ein wesentlicher Punkt.
Steigender Strombedarf eingerechnet
Die Bundesregierung hat eingerechnet, dass der Strombedarf steigen wird. Denn Industrieprozesse, Wärmeerzeugung und Verkehr werden zunehmend elektrifiziert. 2030 sollen daher rund 600 Terrawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden – ausgehend von einem höheren Bruttostromverbrauch von etwa 750 TWh.
Kohleausstieg möglichst vor 2038
Das Ende der Stromgewinnung durch die Verbrennung von Kohle wird Deutschlands Anteil am CO2-Ausstoß erheblich reduzieren. Der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2030 wird acht Jahre eher erfolgen. Bis spätestens im Jahr 2038 soll das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland stillgelegt werden – so ist es bisher im Kohleausstiegsgesetz vom August 2020 vorgesehen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vorgesehen, das Ende des Kohleausstiegs in Deutschland idealerweise bis 2030 vorzuziehen.
Infolge des Ausfalls der russischen Gaslieferungen werden vorübergehend Kohlekraftkraftwerke wieder ans Netz genommen, um Gas zu sparen und die Energieversorgung in den Wintern zu sichern.
Für den Klimaschutz: Weniger CO2-Emissionen bei der Energienutzung
Damit Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht, müssen die Treibhausgas- oder CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent sinken. Im Energiesektor müssen sie bis dahin um mehr als die Hälfte zurückgehen - auf 108 Millionen Tonnen CO2 (Stand: Novelle Klimaschutzgesetz 2021).
Energiepartnerschaften für eine klimaneutrale Zukunft
Das Ziel der Treibhausgasneutralität setzt voraus, dass wir unsere Wärmeversorgung, unseren Verkehr und unsere Industrie auf Strom aus Erneuerbaren Energien umstellen. Heute werden fast zwei Drittel der hier benötigten Energie fürs Heizen und fürs Warmwasser verbraucht. Mehr als die Hälfte der Gebäude werden heute noch mit Erdgas und Heizöl beheizt.
Die EU-Ostseeanrainerstaaten wollen etwa rund um Bornholm die Offshore-Windenergie bis 2030 gemeinsam weiter ausbauen. Deutschland und Dänemark schließen zudem das Energie-Drehkreuz Bornholm mit Stromleitungen an das deutsche und dänische Festland an. Die Kooperation ermöglicht Stromimporte auf Basis erneuerbarer Energien und bringt Energiesicherheit und Klimaschutz in Europa voran.
Bis 2045 will Deutschland eines der ersten klimaneutralen Industrieländer werden. Für eine künftige klimaneutale Industrie kommt insbesondere grünem Wasserstoff eine bedeutende Rolle zu - etwa für die Stahl- und Zementerzeugung oder auch im Schwerlastverkehr. Die Bundesregierung fördert diese Zukunftstechnologie im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie. Deutschland kann allerdings grünen Wasserstoff nicht in der benötigten Menge selbst herstellen.
Daher will die Bundesregierung weitere neue Energiepartnerschaften mit klarer Perspektive für die Energiewende und einen Umstieg auf grünen Wasserstoff schließen, etwa mit Kanada oder Norwegen. Bereits 2025 soll der Export von grünem Wasserstoff aus Kanada nach Deutschland beginnen.
Finanzierung der Energiewende
Der Bund fördert den Ausbau erneuerbarer Energien ab Juli 2022 vollständig aus dem Klima- und Transformationsfonds. Er löst die Finanzierung aus der EEG-Umlage ab, die seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr fällig ist. Für die Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung und für den Klimaschutz sollen von 2023 bis 2026 rund 177,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Für das Jahr 2023 hat die Bundesregierung 36 Milliarden Euro eingeplant. Der Fonds speist sich aus Einnahmen im Rahmen des europäischen Emissionshandels und aus der nationalen CO2-Bespreisung für Wärme und Verkehr.