Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren

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Mehr Tempo für Erneuerbare, Strom- und Bahntrassen Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren

Die Bundesregierung will Infrastrukturprojekte wie Windparks, Stromnetze, Zugstrecken und große Industrieanlagen beschleunigen. Die Raumordnungsnovelle und weitere Gesetzesänderungen, etwa zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windparks, sollen die Verfahren vereinfachen und verkürzen.

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Mit Änderungen im Raumordnungsgesetz will die Bundesregierung die Aufstellung von Raumordnungsplänen und die Raumverträglichkeitsprüfung modernisieren, vereinfachen und beschleunigen. Weitere Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zum Windkraftausbau sollen Planung und Genehmigung Erneuerbarer Energien und Stromnetze weiter voranbringen.

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Wir haben einen gigantischen Investitionsstau und eine großen Investitionsbedarf in Schienen, Windparks und Gebäude. Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes kann Deutschland endlich schneller werden, indem wir das Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren. Prozesse werden weiter digitalisiert, zeitraubende Doppelprüfungen abgeschafft, Genehmigungen beschleunigt. Zudem wird die Verfahrensdauer von Raumordnungsverfahren künftig auf sechs Monate begrenzt.“

Die Raumordnung sorgt für einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen aus Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern bei der räumlichen Entwicklung und der Nutzung des vorhandenen Raumes.

Zwei Beschleunigungsnovellen in einem Paket

Ein Teil der Raumordnungsnovelle  ist zusammen mit weiteren Gesetzesänderungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und für den Ausbau von Windparks und Stromnetzen am 29. März 2023 in Kraft getreten. Weitere Änderungen im Raumordnungsgesetz gelten ab dem 28. September 2023.

Die Bundesregierung hat die Raumordnungsnovelle am 28. September 2022 sowie weitere Gesetzesänderungen am 30. Januar 2023 auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat beschlossen das Beschleunigungspaket am 3. März 2023.

Schnelle Genehmigung für Windkraft und Stromleitungen

Für noch mehr Beschleunigung bei den Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze soll die Umsetzung der EU-Notfallverordnung sorgen. Die Verordnung erlaubt es den Mitgliedstaaten, bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen und für die erforderlichen Stromnetze auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung zu verzichten. Voraussetzung ist, dass der Bau in Gebieten stattfindet, die für diesen Zweck ausgewiesen wurden. Eine strategische Umweltprüfung bleibt weiterhin erforderlich. 

„Die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden haben nun die gesetzlichen Grundlagen, um den Erneuerbaren-Ausbau, aber vor allem den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen“, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Verfahren um ein Jahr verkürzen

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die neuen Regelungen Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen. Bei Wind-an-Land könnte rund ein Jahr eingespart werden. Auch im Bereich der Windenergie auf See, der Offshore-Anbindungsleitungen und der Stromnetze soll es bedeutend schneller gehen.

Die Erleichterungen gelten für alle Genehmigungsverfahren, die bis 30. Juni 2024 begonnen werden. Darüber hinaus sollen die Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen auch für bereits laufende Genehmigungsverfahren gelten.

Maßnahmen für den Artenschutz

Konkret entfällt in ausgewiesenen Gebieten, die bereits eine Strategische Umweltprüfung durchlaufen haben, die Pflicht der Umweltverträglichkeits- und zur artenschutzrechtlichen Prüfung. Bei PV-Freiflächen-Anlagen soll eine artenschutzrechtliche Prüfung weiterhin erfolgen.

Statt der artenschutzrechtlichen Prüfung sollen Vorkehrungen getroffen werden, um den möglichen negativen Einfluss auf Tierarten zu verringern. Betreiber können auch verpflichtet werden, Zahlungen zu leisten, mit denen der Erhaltungszustand der betroffenen Arten gesichert oder verbessert wird.