Familien und Kinder im Mittelpunkt

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Bestandsaufnahme zur Halbzeit Familien und Kinder im Mittelpunkt

Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir investieren in Bildung – von der verbesserten Betreuung der Kinder in den Krippen und Kitas über die digitale Ausstattung der Schulen und Berufsschulen bis hin zu dem Wissenschaftspaket für die Universitäten und Forschungseinrichtungen. Wir fördern auch Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende direkt – zum Beispiel mit der Mindestausbildungsvergütung und dem verbesserten BAföG. Zur Teilhabe am Wohlstand gehört es, das verfügbare Einkommen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Familien, zu erhöhen und sie finanziell zu entlasten. Dazu haben wir unter anderem das Kindergeld sowie den steuerlichen Freibetrag erhöht und werden den Solidaritätszuschlags ab 2021 weitgehend abschaffen.

1 Min. Lesedauer

Familie mit zwei Kindern und Seniorin im Freien

Familien stärken und entlasten

Foto: Getty Images/Oliver Rossi

Vieles ist bereits erreicht:

  • Die Erhöhung des Kindergeldes führt zu einer finanziellen Stärkung von über 17 Millionen Kindern und ihre Eltern.
  • Das „Gute-KiTa-Gesetz“ führt zu einer Qualitätsverbesserung in den Kitas und hilft Gebühren zu senken oder abzuschaffen und ist damit ein wichtiger Baustein für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Das Starke-Familien-Gesetz erhöht den Kinderzuschlag und erleichtert die Inanspruchnahme der Leistung, um Familien mit kleinem Einkommen – insbesondere Alleinerziehende – besser zu unterstützen.
  • Bedürftige Familien erhalten Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihre Kinder. Dazu gehören zum Beispiel Schulmaterialien, erleichterter Zugang zu Nachhilfeunterricht, kostenlose Schülertickets und ein höheres Budget für Mitgliedschaft in Vereinen. Und sie müssen nichts mehr für das Mittagessen in Schulen und Kitas bezahlen. Ihre Eltern müssen außerdem seit dem 1. August 2019 keine Kita-Gebühren mehr zahlen.
  • Für mehr Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend haben wir die Strukturen gestärkt.
  • Die Reform des Adoptionsrechts führt zu einer umfassenden und guten Beratung von aufnehmenden Eltern, Kindern und abgebenden Eltern – auch in Stieffamilien – gleichermaßen.