Mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

Eine Familie schaut durch ein Fenster.

Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Das Starke-Familien-Gesetz bringt weitere Verbesserungen.

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Die Bundesregierung will Familien mit kleinen Einkommen stärker unterstützen – gerade auch Alleinerziehende. Denn wirtschaftlich enge Verhältnisse belasten häufig den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Eltern und ihren Kindern. Das Starke-Familien-Gesetz umfasst daher die Reform des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. 

Neuerungen beim Kinderzuschlag

Mit der Neugestaltung des Kinderzuschlags zahlt sich zusätzliches Einkommen aus oder wirkt sich zumindest nicht länger nachteilig aus. Der Aufwand für den Antrag wird reduziert, die Geldleistung auf maximal 185 Euro erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert.

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinen Einkommen, die ohne die Leistung auf die Grundsicherung des SGB II angewiesen wären. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. In vielen Fällen wird ergänzend Wohngeld bezogen.

Zum 1. Juli 2019 wurde der  Kinderzuschlag von 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht und für Alleinerziehende geöffnet. Davor wurden Alleinerziehende bei Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder nicht mit dem Kinderzuschlag unterstützt, weil Kindeseinkommen voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wurde. Nun verringert Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil: Das Einkommen wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Der Zuschlag wird zudem nun verlässlich für sechs Monate gewährt - unabhängig davon, ob sich in der Zwischenzeit beim Verdienst etwas ändert oder nicht, beispielsweise bei Schichtarbeitern.

Neugestaltung in zwei Stufen

Zum 1. Januar 2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Kinderzuschlag zusätzlich erweitert. Die obere Einkommensgrenze, die sogenannte "Abbruchkante", fällt weg. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute zu 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr schlagartig aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen. Sie können durchgehend von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas behalten, so dass sich Erwerbstätigkeit lohnt. Durch einen erweiterten Zugang sollen künftig auch Familien in verdeckter Armut durch den Kinderzuschlag besser erreicht werden.

Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder sollen möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können. Dazu gibt es bereits das Bildungs- und Teilhabepaket. Die speziell zugeschnittenen Leistungen bieten den Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten, um an Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu können. Das kann zum Beispiel Nachhilfe sein, die Mitgliedschaft in einem Sportverein, Schulausflüge oder Klassenfahrten. Auch die Mittel für den persönlichen Schulbedarf sind Teil dieses Pakets.

Auch hier bringt das Starke-Familien-Gesetz seit 1. August 2019 Verbesserungen. So wird etwa der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung entfallen. Gleichzeitig wird es hier Vereinfachungen geben, darunter bei der Antragstellung und der Abrechnung von Leistungen.

Der Bund investiert im Zeitraum von 2019 bis 2021 eine Milliarde Euro in den Kinderzuschlag und 220 Millionen Euro jährlich in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.