Bund-Länder-Gespräch zur Flüchtlingspolitik
Deutschland steht beim Thema Migration weiterhin vor einer großen Herausforderung. Nur durch Humanität und Ordnung, begleitet von einer Steuerung und Begrenzung der irregulären Migration, kann die Unterbringung und Integration der Geflüchteten gelingen.
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Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich zum Stand der Umsetzung ihrer gemeinsamen Beschlüsse zur Flüchtlings- und Migrationspolitik ausgetauscht. Nach dem Treffen sprach der Kanzler von einer „grundlegenden Veränderung im Management der irregulären Migration in Deutschland“. Jeder, Bund und Länder, fühle sich selbst verantwortlich, seine Aufgaben zu leisten und das sei in einem föderalen Staat unverzichtbar, sagte Scholz.
Am 10. Mai, 15. Juni und 6. November 2023 hatten Bund und Länder Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration auf den Weg gebracht. Die Runde am Mittwoch stellte fest, dass bereits viele der im vergangenen Jahr vereinbarten Maßnahmen ihre Wirkung entfalten. Andere müssen jedoch jetzt konsequent und zügig umgesetzt werden, um insbesondere eine weitere Begrenzung der irregulären Migration zu erreichen.
Weitere Beschlüsse gefasst
„Die Gesetze sind beschlossen. Sie sind auf den Weg gebracht. Damit sind die Rahmenbedingungen für ein besseres Handling, ein besseres Management der irregulären Migration geschaffen“, so Scholz. Er gehe davon aus, dass das jetzt überall in Deutschland umgesetzt werde, betonte der Kanzler. „Nur dann, wenn wir die Aufgaben gemeinsam anpacken, nur dann, wenn wir uns unterhaken, wird es uns auch tatsächlich gelingen.“
Bei ihrem Treffen am Mittwoch fassten Bund und Länder weitere Beschlüsse. Das Wichtigste im Überblick:
- Beschleunigung der Asylverfahren: Zur wesentlichen Beschleunigung der Verfahren werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mehr als 1.100 zusätzliche Stellen geschaffen. Der Bund stellt im Jahr 2024 zusätzliche 300 Millionen Euro beim BAMF und dem Bundesverwaltungsamt zur Verfügung, damit Asylanträgen schneller bearbeitet werden können und das Ausländerzentralregister ausgebaut werden kann. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wurde gebeten, bis zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 20. Juni 2024 weitere Potenziale zur Beschleunigung von gerichtlichen Asylverfahren zu ermitteln.
- Weitere Hilfe für die Kommunen bei der Unterbringung: Der Bund bietet den Kommunen weiterhin fortlaufend Liegenschaften aus seinem Portfolio an. Die Regelungen zur Flüchtlingsunterbringung im Baugesetzbuch wurden bis Ende 2027 verlängert.
- Solidarität von Bund, Ländern und Kommunen bei den Kosten: Der Bund wird zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vorlegen. Damit soll die erste Abschlagszahlung an die Länder von 1,75 Milliarden Euro für 2024 noch im ersten Halbjahr umgesetzt werden. Sie war im November 2023 vereinbart worden.
- Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten in Transit-oder Drittstaaten: Das Bundesinnenministerium hört gerade Sachverständige verschiedener Fachrichtungen an. Dabei geht es um die Prüfung, ob der Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten festgestellt werden kann.
- Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt: Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt wird intensiviert. Im Bundeshaushalt 2024 sind knapp 1,2 Milliarden Euro für Erstorientierungs- und Integrationskurse sowie die Migrationsberatung für Erwachsene vorgesehen. Die Arbeit der Integrationslotsen in den Kommunen ergänzt dieses Angebot. Ein wesentliches Instrument bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ist die Anerkennung ihrer Qualifikationen, die sie im Ausland erworben haben. Die Kultusministerkonferenz wurde gebeten zu prüfen, wie die Anerkennungsverfahren weiter verbessert und vereinfacht werden können. Hierbei geht es unter anderem um eine Aufstockung von Personal in Anerkennungsstellen, die Bündelung länderspezifischer Kompetenzen sowie eine weitere Vereinheitlichung der Anerkennungsregelungen der Länder.
Die Arbeitsmarktintegration spiele eine ganz große Rolle, darauf wies Kanzler Scholz hin. Auch dafür seien weitreichende Entscheidungen getroffen worden. Arbeitsverbote, die für Flüchtlinge bisher existiert haben, seien weitgehend aufgehoben und es sei wichtig, dass nun möglichst viele von denjenigen, die sich in Deutschland aufhalten, schnell in Arbeit und Beschäftigung kommen und deshalb einen Beitrag zu unserer Wirtschaftsleistung, aber auch einen Beitrag zu einem besseren Miteinander leisten, so der Kanzler.
Vieles wurde bereits auf den Weg gebracht:
Innenpolitisch
- Die vereinbarten gesetzlichen Schritte zur Entbürokratisierung im Asyl- und Ausländerrecht sind am 27. Februar 2024 in Kraft getreten. Der Bund teilt monatliche Zugangszahlen mit und stellt tagesaktuelle Informationen zur Verfügung.
- Das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung ist am 27. Februar 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz erleichtert insbesondere die Ausweisung von Schleusern und anderen Personen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität. Personen ohne Bleiberecht, Gefährder und Straftäter werden schneller in ihre Heimatländer zurückgeführt.
- Die vereinbarten gesetzlichen Veränderungen bei den Leistungen für Asylsuchende sind ebenso am 27. Februar 2024 in Kraft getreten. So tritt der automatische Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen nunmehr erst nach 36 Monaten ein statt wie früher nach 18 Monaten.
- Die Bundesregierung hat entsprechende Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag zu gesetzlichen Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Mit den Regelungen sollen einheitliche Rahmenbedingungen zur Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt den Ländern, die sich bereits auf Mindeststandards verständigt und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung der Bezahlkarte gestartet haben.
- Auch die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsaufnahme von Geflüchteten sind am 27. Februar 2024 in Kraft getreten. Geflüchtete können nun während ihres Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen nach sechs Monaten arbeiten statt wie bisher erst nach neun Monaten. Ausländerbehörden werden Beschäftigungserlaubnisse großzügiger erteilen. Personen, die kurz vor der Abschiebung stehen, profitieren allerdings nicht von dieser Maßnahme.
Außenpolitisch
- Die politische Einigung auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im vergangenen Jahr ist ein wesentlicher Reformschritt zum Schutz der europäischen Außengrenzen und einem fairen, effizienten und krisensicheren europäischen Asylsystem. Bund und Länder sind sich einig, dass die europäische Grenzschutzagentur Frontex operativ gestärkt werden muss, um mit geeigneten Grenzschutzmaßnahmen unerlaubte Einreisen zu reduzieren.
- Die Bundesregierung führt intensive Gespräche mit wichtigen Herkunftsstaaten. Ein Migrationsabkommen mit Georgien wurde am 19. Dezember 2023 unterzeichnet und eine Migrationspartnerschaft mit Marokko am 23. Januar 2024 vereinbart. Zudem haben Deutschland und Kolumbien eine enge Kooperation bei der Steuerung der Migration verabredet. Derzeit verhandelt die Bundesregierung entsprechende Vereinbarungen mit der Republik Moldau, Usbekistan, Kirgisistan, den Philippinen und Kenia.
- An den Binnengrenzen der Bundesrepublik zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz gibt es auch weiterhin Binnengrenzkontrollen. Der Bund hat hier wirksame grenzpolizeiliche Maßnahmen ergriffen. Bund und Länder arbeiten bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und der irregulären Einwanderung eng zusammen.
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) treffen sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Länder und stimmen ihre Positionen ab. Die Konferenzen befassen sich mit Themen der Bundes- und Länderebene oder auch mit aktuellen europäischen und internationalen Fragen und finden jeweils im März und Oktober statt. Zweimal im Jahr kommen die Länderchefinnen und -chefs auch mit dem Bundeskanzler zusammen. Im jährlichen Wechsel übernimmt ein Bundesland den Vorsitz der MPK. Dieser wird derzeit von Hessen geführt.