Basisversorgung zu günstigeren Preisen

Strom- und Gaspreisbremse Basisversorgung zu günstigeren Preisen

Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit den Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten. Die Basisversorgung wird damit günstiger. Strom- und Gaskunden, Mieterinnen und Mieter müssen nichts tun: Energieversorger und Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren Abrechnungen. Für Privathaushalte, die mit leitungsungebundenen Energieträgern wie Heizöl oder Pallets heizen, werden Härtefallhilfen zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Informationen.

Grafik zur Gas- und Strompreisbremse

Foto: Bundesregierung

Wir entlasten Deutschland
Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.