Basisversorgung zu günstigeren Preisen

Strom- und Gaspreisbremse Basisversorgung zu günstigeren Preisen

Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit den Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten. Die Basisversorgung wird damit günstiger. Strom- und Gaskunden, Mieterinnen und Mieter müssen nichts tun: Energieversorger und Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren Abrechnungen. Die wichtigsten Informationen.

Grafik zur Gas- und Strompreisbremse

Foto: Bundesregierung

Ab wann gelten die Preisbremsen?

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden ab Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt.

Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?

Nichts. Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

Wie funktioniert die geplante Gas- und Wärmepreisbremse?

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.

Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse?

Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

Was gilt, wenn ich gerade umgezogen bin?

Für diesen Fall wird nicht Ihre eigene Vorjahresrechnung, sondern der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung zugrunde gelegt.

Was passiert, wenn ich die Energiekosten nicht sofort bezahlen kann?

Die Bundesregierung hat geregelt, dass betroffene Kundinnen und Kunden mit den Energieanbietern leichter eine Abwendungsvereinbarung schließen können, damit diese auf eine Energiesperre verzichten. Die Energieanbieter müssen Kundinnen und Kunden nun bereits mit der Ankündigung einer Sperre auf mögliche Ratenzahlungen hinweisen. Der Rückzahlungszeitraum bei Rückständen von mehr als 300 Euro muss in der Regel zwölf bis 24 Monate betragen.

Gibt es besondere Unterstützung für Härtefälle?

Ja, Bund und Länder treffen Härtefallregelungen für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, für soziale Träger, Kultur- und Forschungseinrichtungen, für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Der Bund stellt für Härtefallhilfen insgesamt zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit.

Soll es auch Entlastung geben für das Heizen mit anderen Heizstoffen wie Öl, Holzpellets oder Flüssiggas?

Ja, denn Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Der Bundestag hat deshalb die Voraussetzung für eine Härtefallregelung für solche Haushalte geschaffen. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesländer können die Mittel dann für Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten einsetzen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Strompreisbremse sowie zur Wärme- und Gaspreisbremse

Beratung über die Energiepreisbremsen: Über die kostenfreie Telefonhotline 0800-78 88 900 können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.

Warum sind Preisbremsen für Strom und Gas notwendig?

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen 2023 mit Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden: Sie können eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen.

Die Bundesregierung greift für die Preisbremsen die Vorschläge der unabhängigen „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ auf.

Grafik Entlastungen: Gegenüberstellung Strompreisbremse und Gaspreisbremse

Zuschuss zum Gaspreis, Abfederung der steigenden Energiepreise: Privathaushalte und Unternehmen sollen mit Strom- und Gaspreisbremse entlastet werden.

Foto: Bundesregierung

Gibt es weitere Entlastungen bei der Stromrechnung?

Ja. Auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz muss gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. Die Bundesregierung will die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisieren. Um die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden.

Wir entlasten Deutschland
Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Gemeinsam umfassen sie nun mehr als 95 Milliarden Euro. Zusätzlich soll ein Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro die Energiekosten dämpfen. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser Zeit unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.