Bundestag will Oder-Neiße-Grenze anerkennen

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8. März 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Bundestag will Oder-Neiße-Grenze anerkennen

8. März 1990: Der Bundestag stimmt einem Entschließungsantrat der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP zur polnischen Westgrenze zu. Darin wird das Recht des polnischen Volkes unterstrichen, in sicheren Grenzen leben zu können.

2 Min. Lesedauer

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages (Altes Wasserwerk) während der Rede von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl zur Deutschlandpolitik.

Entschließung des Bundestages zur polnischen Westgrenze

Foto: Bundesregierung/Reineke

Keine Gebietsansprüche an Polen

Jetzt komme es nicht nur darauf an, die Zukunft Deutschlands zu gestalten, sondern auch den Partnern, den Nachbarn und den Freunden im Ausland, eine Antwort zu geben, sagt Bundeskanzler Helmut Kohl in der Debatte im Bundestag. Insbesondere die Polen erwarteten eine Antwort.

Der vorgelegte Entschließungsantrag schafft dazu Klarheit: „Das polnische  Volk soll wissen, dass sein Recht, in sicheren Grenzen zu leben, von uns Deutschen weder jetzt oder in Zukunft durch Gebietsansprüche in Frage gestellt wird.“

Grundlage für ein friedliches Zusammenleben

Die Unverletzlichkeit der Grenzen gegenüber Polen sei eine unverzichtbare Grundlage des friedlichen Zusammenlebens in Europa, so Kohl weiter. Deshalb sei es wichtig, dass beide frei gewählten deutschen Parlamente nach den Wahlen in der DDR am 18. März eine gleichlautende Erklärung abgeben.

Für den Bundeskanzler sei es völlig klar gewesen, dass eine Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze nur durch ein gesamtdeutsches freigewähltes Parlament kommen könne, sagt der frühere Kanzleramtschef Rudolf Seiters .

Abschließend sollen die Grenzfragen zwischen einer gesamtdeutsche Regierung und der polnischen Regierung vertraglich geregelt werden, schlägt der Kanzler vor. „Mein Ziel – und ich hoffe, unser gemeinsames Ziel ist es, die Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem polnischen Volk auf eine dauerhafte und feste Grundlage zu stellen.“

Die Mehrheit des Bundestages stimmt dem Entschließungsantrag zu. In den folgenden Wochen erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amtes den Entwurf einer Erklärung, der die beiden deutschen Parlamente am 21. Juni  zustimmen werden. Der Deutsch-Polnische Grenzvertrag wird am 14. November 1990 unterzeichnet.

Entschließungsantrag:
Der Bundestag bringt in Entschließungen seine Auffassung zu politischen Fragen zum Ausdruck. Er fordert damit die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten auf. Entschließungen sind nicht rechtsverbindlich. Ein Entschließungsantrag bezieht sich auf eine bereits vorliegende Initiative, zum Beispiel auf einen Gesetzentwurf. Dieser muss von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten unterzeichnet sein. Nach der Schlussabstimmung oder Ende der Aussprache wird über einen Entschließungsantrag abgestimmt. (Quelle: Deutscher Bundestag)