Bundestag und Volkskammer garantieren Polens Westgrenze

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21. Juni 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Bundestag und Volkskammer garantieren Polens Westgrenze

21. Juni 1990: Der Deutsche Bundestag und die DDR-Volkskammer beseitigen eine Hürde auf dem Weg zur Wiedervereinigung: In gleichlautenden Erklärungen garantieren sie, die polnische Westgrenze nie mehr in Frage zu stellen.

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Blick vom polnischen Ufer der Oder unweit der Grenzstadt Slubice über den Fluss auf den Ort Lebus im Land Brandenburg.

Entschließung zur polnischen Westgrenze

Foto: picture-alliance/dpa

Ein wichtiges Signal

Nicht nur für die Polen, sondern auch für die vier Partner bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen ist es ein wichtiges Signal: Beide deutsche Parlamente machen eindeutig klar, dass sie die Unverletzlichkeit der Grenze zu Polen anerkennen. Und sie verleihen ihrem „Willen Ausdruck, dass der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen durch einen völkerrechtlichen Vertrag endgültig … bekräftigt wird.“

Bundeskanzler Helmut Kohl sagt in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag, ein freies und vereintes Deutschland werde Polen „ein guter Nachbar und ein zuverlässiger Partner auf dem Weg nach Europa“ sein. „Dazu gehört“, so Kohl, „dass Grenzen nicht in Zweifel gezogen und nicht verschoben werden.“ Die Grenze Polens zu Deutschland werde „weder heute noch in Zukunft“ durch Gebietsansprüche in Frage gestellt.

Deutschland soll Beitrittsmöglichkeit ausschließen

Mindestens genauso wichtig wie die gemeinsame Erklärung ist den Polen eine Änderung des Grundgesetzes nach der Wiedervereinigung: Artikel 23, nach dem Teile Deutschlands der Verfassung der Bundesrepublik beitreten können, wollen sie gestrichen sehen. Heißt: Für Hinterpommern, Nieder- und Oberschlesien, Teile Brandenburgs und Sachsens sowie den südlichen Teil Ostpreußens soll es keine Möglichkeit mehr geben, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beizutreten.

So kommt es auch: Im Einigungsvertrag werden die beiden deutschen Staaten vereinbaren, dass Artikel 23 mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland aufgehoben ist.

Vertriebene sind dagegen

Ganz unumstritten ist die Erklärung zur polnischen Grenze nicht. Bis zuletzt haben Vertriebenenorganisationen dagegen protestiert, die ehemaligen deutschen Ostgebiete auf diese Weise preiszugeben. Für die Heimatvertriebenen stehen die Ostgebiete nach wie vor nur „unter polnischer Verwaltung“, wie es im Potsdamer Abkommen der Siegermächte von 1945 festgelegt worden ist.

Kohl richtet sich in seiner Regierungserklärung auch an sie: Kein Mensch habe das Recht, den Gefühlen der Vertriebenen seine Achtung zu versagen. „Wir müssen aber ebenso offen aussprechen: Wer die historische Chance nutzen will, die Einheit Deutschlands in Freiheit zu vollenden, der muss auf die Frage der polnischen Westgrenze eine klare Antwort geben. „Niemand soll sich täuschen: Wir stehen heute vor einer ganz klaren Entscheidung. Entweder wir bestätigen die bestehende Grenze, oder wir verspielen heute und für jetzt unsere Chance zur deutschen Einheit.“

Am Ende stimmt eine überwältigende Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für die Erklärung zur deutsch-polnischen Grenze, nur 15 votieren mit Nein. In der DDR-Volkskammer gibt es sechs Gegenstimmen.