Faktencheck
Die Rente ist ein komplexes Thema. Was unterscheidet die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ und die „Altersrente für langjährig Versicherte“? Und was steckt hinter der „Rente mit 63“? Lesen Sie hier die Fakten.
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Vorab: Es gibt die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Versicherungsjahren. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt zum einen von Ihren Versicherungsjahren und zum anderen von Ihrem Geburtsjahr ab.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Das gilt nicht mehr für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben.
Die Anhebung begann im Jahr 2016 mit einem Anstieg um zwei Monate und betraf den Geburtsjahrgang 1953. Für jeden nachfolgenden Geburtsjahrgang wird die Altersgrenze um zwei weitere Monate angehoben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Aktuell ist sie – für den Geburtsjahrgang 1959 – eine Rente mit 64 Jahren und 2 Monaten. Somit ist es falsch, sie „Rente mit 63“ zu nennen.
Altersrente für langjährig Versicherte
Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann hingegen als „Rente mit 63“ bezeichnet werden, weil langjährig Versicherte sie ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen können – allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen und das dauerhaft für die gesamte Zeit Ihrer Rente.
Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ erhalten Sie nach 35 Versicherungsjahren. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Wann genau, hängt vom Geburtsjahr ab. Einen Überblick dazu bietet die Grafik oben. Sie zeigt die schrittweise Anhebung des Rentenalters. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Ihre Rente ist so individuell, wie Sie es sind! Hier geht es zum Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung.