Sichere Versorgung in der Krise

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Energierecht Sichere Versorgung in der Krise

Änderungen im Energierecht ermöglichen es, mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren und den Erdgasverbrauch zu senken. Für die Einspeisung von LNG-Flüssiggas bereits ab diesem Winter werden rechtliche Voraussetzungen geschaffen. Der Großteil der Regelungen ist am 13. Oktober in Kraft getreten.

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Windrad und Solarzelle

Änderungen im Energierecht sollen unter anderem dazu beitragen, dass kurzfristig mehr Strom aus Erneuerbaren Energien zur Verfügung steht.

Foto: imago images/HMB-Media

Mit einem ganzen Bündel an verschiedenen Gesetzesänderungen schafft die Bundesregierung wichtige Voraussetzungen für eine sichere Energieversorgung in der Krise. Dazu dienen die Änderungen im Energiesicherungs-, im EEG und in weiteren Gesetzen

Der Bundesrat hatte den Neuregelungen am 7. Oktober abschließend zugestimmt - nach dem Bundestagsbeschluss vom 30. September. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt sind die meisten Regelungen am 13.10.2022 in Kraft gestreten. Einzelne Regelungen im EEG, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Baugesetzbuch treten Anfang nächsten Jahres in Kraft.

Gas durch andere Brennstoffe ersetzen

Gas ist derzeit ein knappes und teures Gut. Deshalb ist es wichtig, andere Brennstoffe einzusetzen, um Gas einzusparen. Mit einer bereits vorher beschlossenen Änderung im Bundesimmissionsschutzgesetz wird Betreibern  von Kraftwerken und Industrieanlagen ermöglicht, schnell und unkompliziert auf andere Energieträger umzusteigen. Die Änderungen im Energiesicherungsgesetz sollen den Brennstoffwechsel weiter vereinfachen.

Mehr Photovoltaik und Biogas

Die Bundesregierung passt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an, damit kurzfristig mehr Strom auf Basis von Solar- und Photovoltaik (PV) und Biogas zur Verfügung steht. Unter anderem wird es mehr Ausschreibungen für den Bau von Solaranlagen geben, die ein zusätzliches Volumen von 1500 Megawatt Leistung erlauben.  Die so genannte 70-Prozent-Regelung für neue PV-Anlagen bis einschließlich 25 KW installierter Leistung wird abgeschafft.

Für die Jahre 2022 und 2023 wird eine Sonderregelung für die EEG-Förderung von Biogasanlagen geschaffen. Ziel ist, in der Krise vorübergehend mehr Strom aus Biogas zu gewinnen.

Produktion von Windenergie steigern

Weitere Anpassungen im Bundesimmissionsschutzgesetz dienen dazu, dass mehr Windstrom an Land produziert werden kann. Betreiber von Windenergieanlagen können – befristet bis zum 31. März 2023 – Grenzwerte zum Schutz vor Lärm und Schattenschlag überschreiten. So sind sie in der Lage, vor allem zwischen 22 und 6 Uhr beziehungsweise in den Morgen- und Abendstunden mehr Strom zu erzeugen. Daneben sollen Änderungen zur Leistungssteigerung von Windenergieanlagen, wie z.B. Softwareupdates, schnell und unbürokratisch möglich sein.

Netze optimieren und ausbauen

Für die Versorgungssicherheit in Deutschland ist es wichtig, die nötige Infrastruktur auszubauen und zu optimieren – dazu gehören das Stromnetz und die bessere Anbindung von Offshore- und LNG-Anlagen. Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz und weitere ergänzende Maßnahmen sollen dazu beitragen.

Kapazitäten für Flüssiggas-Import ausschöpfen

Auch das LNG-Beschleunigungsgesetz wird angepasst. Im Vordergrund steht hier, Verfahren zu erleichtern, sodass möglichst große Gasmengen an den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin in diesem Winter eingespeist werden können. Die Bundesregierung will Deutschland unabhängig von russischen Energieimporten machen. Der Bezug von Flüssiggas aus alternativen Quellen leistet kurzfristig einen Beitrag dazu.