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Einigungsvertrag

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Vertrag Einigungsvertrag

Der Einigungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Wiedervereinigung Deutschlands. Der Vertrag wurde im Jahre 1990 von den beiden deutschen Staaten ausgehandelt.

1 Min. Lesedauer

Um 0:00 wird bei der Feier zur Wiedervereinigung vor dem Reichstagsgebäude die schwarz-rot-goldene Bundesflagge gehisst.

Wiedervereinigungsfeier

Foto: REGIERUNGonline/Lehnartz

Einigungsvertrag

Eine vollständige Dokumentation des Vertrages finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.