Nationale Energieversorgung sichern

LNG-Beschleunigungsgesetz Nationale Energieversorgung sichern

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, Deutschland unabhängig von russischen Gasimporten zu machen. Der Bau von Flüssiggas-Terminals soll kurzfristig einen Beitrag leisten, alternative Bezugsquellen zu erschließen.

LNG

Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die Infrastruktur für den Import von Flüssig-Erdgas zügig ausbauen

Foto: picture alliance / dpa

Was hat die Bundesregierung beschlossen?

Am 1. Juni ist das sogenannte LNG-Beschleunigungsgesetz in Kraft getreten. LNG ist verflüssigtes Erdgas. Es kann per Schiff zu Terminals transportiert und von dort ins Gasnetz eingespeist werden.

Das Gesetz sieht neue Regelungen vor, damit landgebundene und schwimmende LNG-Terminals sowie die erforderlichen Leitungen schneller entstehen können. Dafür werden Zulassungs-, Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beschleunigt. Zur Bewältigung der Gasversorgungskrise ermöglicht das Gesetz Ausnahmen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung findet weiterhin statt – jedoch auf zwei Wochen verkürzt. So kann bereits im Sommer der Bau von Gasleitungen und Infrastruktur für Flüssiggasterminals beginnen. Der Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf am 19. Mai. Der Bundesrat bestätigte die neuen Regelungen mit seinem Beschluss am 20. Mai.

Warum ist das Gesetz notwendig?

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat dazu geführt, dass die Bundesregierung die energie- und sicherheitspolitische Lage in Deutschland neu bewertet hat. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass Russland kein verlässlicher Energielieferant mehr ist. Die zuletzt verhängte Einstellung der Gaslieferungen Russlands in europäische Partnerländer macht sehr deutlich, wie wichtig es ist, sich von russischen Energieimporten unabhängig zu machen.

Das LNG-Beschleunigungsgesetz dient diesem Zweck. Es soll die nationale Energieversorgung sicherer machen, indem Gaslieferungen durch andere Länder gewährleistet werden. Voraussetzung ist der zügige Aufbau der LNG-Infrastruktur. Sie ist essentiell für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Alle im Gesetz bezeichneten Vorhaben liegen im überragenden öffentlichen Interesse und im Interesse der öffentlichen Sicherheit.

Welche LNG-Standorte sind vorgesehen?

In Wilhelmshaven und Brunsbüttel sollen zum Jahreswechsel 2022/23 bereits zur Verfügung stehende Schiffe eingesetzt werden.  Zwei weitere Schiffe sollen in Stade und Lubmin eingesetzt werden. In Lubmin entsteht zudem bis Ende 2022 ein weiteres, fünftes Flüssigerdgas-Terminal durch ein privates Konsortium.

Welche Schritte hat die Bundesregierung bereits eingeleitet?

Der Bund und das Land Niedersachen haben am 5. Mai 2022 eine Vereinbarung zum Ausbau der LNG- und GreenGas-Importinfrastruktur unterzeichnet. Zugleich unterzeichnete Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Verträge für die Anmietung von insgesamt vier schwimmenden Flüssigerdgas-Terminals. Zwei Schiffe stehen bereits in diesem Jahr zur Verfügung und sollen zum Jahreswechsel 2022/23 in Wilhelmshaven und Brunsbüttel eingesetzt werden. Die anderen zwei Schiffe, die ab Mai 2023 verfügbar sind, sollen in Stade und Lubmin eingesetzt werden. Für den Einsatz der Flüssiggas-Terminals stehen Finanzmittel in Höhe von 2,94 Milliarden Euro zur Verfügung. Dies ist Teil der Bemühungen, die Energieversorgung Deutschlands auf eine breitere Basis zu stellen.  

Wie verträgt sich das Gesetz mit dem Klimaschutz?

Fossiles Gas wird nur noch für eine Übergangszeit eine Rolle spielen. Deshalb sollen neue Gaskraftwerke und die Infrastruktur so geplant werden, dass sie sukzessive auf CO2-neutrale Produkte wie Wasserstoff umgestellt werden können. Der Aufbau der LNG-Infrastruktur ist eine kurzfristige Lösung für alternative Importmöglichkeiten von Gas. Gleichzeitig plant die Bundesregierung von Anfang an mit, die Infrastruktur in Zukunft auch für Wasserstoff nutzen zu können.

Der Entwurf des LNG-Beschleunigungsgesetzes sieht vor, dass die landgebundenen LNG-Terminals und die für die Anbindung erforderlichen Erdgasleitungen bereits auch für die spätere Umstellung auf Wasserstoff geeignet sind. Das Gesetz steht damit im Einklang mit den Klimaschutzzielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Die Genehmigungen für die LNG-Anlagen sollen zudem in Übereinstimmung mit den deutschen Klimazielen bis spätestens zum 31. Dezember 2043 befristet werden. Die Anlagen können über diesen Zeitpunkt hinaus nur betrieben werden, wenn sie für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate genutzt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Ziel der Klimaneutralität spätestens 2045 weiterhin erreicht werden kann.