Neuregelungen zum 1. Juli 2013

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Was ist neu? Neuregelungen zum 1. Juli 2013

Während der Schulferien gelten Lkw-Fahrverbote auch samstags. Die Renten steigen. Lohnabrechnungen werden verständlicher. Bürger können sich früher an der Planung von Großvorhaben beteiligen. Diese und andere Regelungen treten zum 1. Juli 2013 in Kraft.

4 Min. Lesedauer

Verkehr

Ferienzeit: Sonntagsfahrverbot für Lkw ausgeweitet
Um Staus zu reduzieren, gilt bis 31. August 2013 bundesweit erneut die Ferienreiseverordnung. Die Regelung weitet das Sonntagsfahrverbot für Lkw aus und untersagt Lastern über 7,5 Tonnen auch samstags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr die Benutzung bestimmter Fernstraßen. Das gilt auch für Lkw mit Anhängern. Das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Verordnung.

Mehr Informationen:
Ferienreiseverordnung

Sichere Seewege
Rund 90 Prozent des Welthandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Deutschland verfügt damit weltweit über die drittgrößte Handelsflotte. Die Seepiraterie stellt weiterhin eine massive Bedrohung dar und verursacht jedes Jahr erhebliche wirtschaftliche Schäden. Die Bundesregierung bekämpft die Piraterie durch ein Bündel von Maßnahmen.

Schiffe unter deutscher Flagge lassen sich in Zukunft von privaten Bewachungsunternehmen schützen. Dafür sorgt seit dem 21. Juni 2013 die Seeschiffbewachungsverordnung zur verbesserten Bekämpfung der Piraterie. Die Zulassung erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Mehr Informationen:
Verbesserter Schutz gegen Piraten

Telekommunikation

Handy-Telefonieren innerhalb der EU wird günstiger

Pünktlich zur Urlaubszeit sinken Dank der EU-Roaming-Verordnung erneut die Gebühren für alle Mobilfunkkunden in EU-Mitgliedsstaaten.
Damit können Touristen und Geschäftsleute mit ihrem Handy im Web surfen, Filme abrufen, Fotos verschicken und soziale Netzwerke nutzen,
ohne überteuerte Rechnungen fürchten zu müssen.

Mehr Informationen:
EU senkt Preise für Handy-Telefonate und mobile Internetnutzung

Arbeit und Soziales

Die Renten steigen
Die Renten steigen zum 1. Juli 2013 in den alten Ländern um 0,25 Prozent und in den neuen Ländern um 3,29 Prozent. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass die Löhne in den neuen Ländern stärker gestiegen sind. Zudem wirkt hier noch die Rentengarantie von 2010 nach. Da die Rentenkürzung seinerzeit in den alten Ländern unterblieben ist, muss nun im Sinne der Generationengerechtigkeit nachgeholt werden.

Zeitgleich steigen auch die Renten der rund 235.000 Versorgungsberechtigten. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, aber auch Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten. Ihre Renten steigen einheitlich um 0,25 Prozent.

Mehr Informationen:
Höhere Renten ab Juli

Lohnabrechnungen werden verständlicher
Sogenannte Entgeltbescheinigungen müssen jetzt Mindestangaben enthalten, unter anderem zum Abrechnungszeitraum und zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. Für Software-Hersteller gelten einheitliche Vorgaben für die Programmierung der Bescheinigungssoftware. Für die Umsetzung gibt es eine Anwendungshilfe.

Mehr Informationen:
Entgeltbescheinigung

Mindestlöhne in der Aus- und Weiterbildungsbranche
Ab dem 1. Januar 2014 steigt stufenweise die Lohnuntergrenze für die Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildungsbranche. Der Mindeststundenlohn beträgt dann in den alten Ländern und Berlin 13,00 Euro, in den neuen Ländern 11,65 Euro. Zum 1. Januar 2015 steigt er auf 13,35 Euro im Westen und auf 12,50 Euro im Osten. Der jährliche Urlaubsanspruch steigt von 26 auf 29 Tage.
Die Verordnung tritt zum 1. Juli 2013 in Kraft und gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2015.

Mehr Informationen:
Mindestlöhne in der Aus- und Weiterbildungsbranche

Zuwanderung von Facharbeitern erleichtert
Der heimische Arbeitsmarkt öffnet sich für Facharbeiter aus Nicht-EU-Ländern. Die Bundesregierung hat mit der neuen Beschäftigungsverordnung ein Hindernis für die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften beseitigt. Die Verordnung sieht vor

  • Wer in Deutschland arbeiten möchte, muss prüfen lassen, ob der Ausbildungsabschluss mit einer deutschen Berufsausbildung gleichwertig ist. Das Anerkennungsgesetz vom April 2012 gibt dafür Kriterien und Fristen vor. Das Verfahren lässt sich vom Heimatland aus betreiben.
  • Außerdem muss ein entsprechender Bedarf am Arbeitsmarkt bestehen, den die Bundesagentur für Arbeit ermittelt.

Mehr Informationen:
Zuwanderung von Facharbeitern erleichtert

Übergangsregelungen für Arbeitnehmer aus Kroatien
Kroatien ist ab dem 1. Juli 2013 Mitglied der EU. Für kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt – von Ausnahmen abgesehen - die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Für die Dauer von zwei Jahren sind Tätigkeiten in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration noch beschränkt. Das heißt, kroatische Staatsangehörige benötigen eine sogenannte Arbeitsgenehmigung-EU. Sie können sie bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) beantragen.

Keine Arbeitsgenehmigung-EU benötigen:
1. Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, die eine der Hochschulausbildung entsprechende Beschäftigung aufnehmen möchten,
2. Menschen, die eine staatlich anerkannte Ausbildung beginnen möchten,
3. Saisonkräfte, die bis zu sechs Monaten Saisontätigkeiten ausüben.

Wer eine qualifizierte Berufsausbildung hat, benötigt zwar noch eine Arbeitsgenehmigung-EU. Sie wird aber ohne Vorrangprüfung erteilt. Die Bundesagentur für Arbeit prüft nur noch, ob die Arbeitsbedingungen mit denen für inländische Beschäftigte vergleichbar sind.

Bürgerbeteiligung

Mehr Mitsprache bei Großvorhaben
Bürgerinnen und Bürger können sich künftig stärker und früher an der Planung von Großvorhaben beteiligen. Das trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden, Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu entlasten und die gerichtliche Anfechtung von Behördenentscheidungen zu verringern.

Mehr Informationen:
Öffentlichkeitsbeteiligung

Steuerrecht

Jahressteuergesetz 2013

Im Rahmen des EU-Amtshilfegesetzes ist weitgehend das zuvor vom Bundesrat abgelehnte Jahressteuergesetz 2013 beschlossen worden. Drei bisher legale Steuerschlupflöcher werden damit geschlossen. Für Arbeitnehmer wird es einfacher, einen Lohnsteuerfreibetrag geltend zu machen. Für freiwillig Wehrdienstleistende gelten steuerliche Neuregelungen, ihr Wehrsold bleibt auch in Zukunft steuerfrei. Die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen wird zudem künftig steuerlich günstiger bewertet.

Das Gesetzpaket ist grundsätzlich am 30. Juni in Kraft getreten. Zahlreiche Elemente aus dem darin enthaltenen Jahressteuergesetz 2013 gelten allerdings - wie ursprünglich geplant - bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013.

Mehr Informationen:
Aus für "Goldfinger"

Kartellrecht

Kartellrecht verbessert

Marktmächtigen Mineralölkonzernen bleibt es dauerhaft verboten, Kraftstoffe an freie Tankstellen teurer zu verkaufen, als an die Kundschaft konzerneigener Tankstellen. Das und eine Reihe anderer Neuregelungen sieht die 8. Novelle des Kartellgesetzes vor, die am 30. Juni in Kraft getreten ist.

Mehr Informationen:
Kartellrecht verbessert