Fragen und Antworten
Der Klimaschutz steht im Mittelpunkt der Sondersitzung des Europäischen Rats am 24. und 25. Mai in Brüssel. Nach der Einigung auf das Klimaziel für 2030 im Dezember geht es jetzt um die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten: Um mindestens 55 Prozent soll der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 unter den Wert von 1990 sinken. Worum geht es bei der europäischen Klimaschutzpolitik?
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Deutschland setzt sich für EU-weit verbindliche Ziele und konkrete Maßnahmen ein, um den Verlust der Biodiversität zu stoppen.
Foto: Unsplash/Denise Johnson
Das wichtigste Klimaschutzinstrument der EU ist der Emissionshandel. Er verpflichtet Energieunternehmen und Industrie dazu, für jede ausgestoßene Tonne Treibhausgas Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Weil die Gesamtanzahl dieser Zertifikate jedes Jahr verknappt wird, setzt die EU hiermit einen wirksamen Anreiz, Energie und Treibhausgase einzusparen.
Über die EU-Lastenteilung verpflichtet die Union ihre Mitgliedsstaaten auch in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft für Treibhausgaseinsparungen zu sorgen, um das gemeinsame Einsparungsziel für das Pariser Klimaabkommen einzuhalten.
Weitere EU-Klimaschutzinstrumente sind beispielsweise die Richtlinien für CO2-Grenzwerte für Fahrzeuge, für Energieeffizienz von Gebäuden oder die Öko-Designrichtlinie mit Energiestandards und Kennzeichnungspflicht für Produkte, wie etwa Haushaltsgeräte.
Für den Umweltschutz setzt sich die EU unter anderem für nachhaltigen Konsum ein zum Beispiel durch ein Verbot von Einweg-Plastik.
Darüber hinaus gibt es Richtlinien zur Wasserqualität, zur Abfallentsorgung, zum Naturschutz sowie zur Luftqualität.
Europa soll bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein. Klimaneutralität bedeutet, nur so wenig Treibhausgase auszustoßen, dass die Atmosphäre nicht zusätzlich belastet wird. Ausgeglichen werden kann der Ausstoß von Treibhausgasen, indem sie durch Wälder und Moore aufgenommen werden. Auch eine Speicherung der Gase ist denkbar.
Das Ziel der Treibhausgasneutralität ist im Pariser Klimaabkommen von 2015 festgeschrieben. Die Europäische Kommission schlug kürzlich vor, als Zwischenschritt die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
Der europäische Green Deal ist das Kernstück der europäischen Bemühungen um Nachhaltigkeit. Er vereint Klima- und Umweltschutz sowie den Erhalt der Biodiversität mit sozialer Gerechtigkeit und Wirtschaftswachstum.
Die wichtigsten Herausforderungen für 2030 sind:
- Fortschritte bei der CO2-freien Stahlerzeugung,
- Beschleunigung der Dekarbonisierung in den Sektoren Raumfahrt, Luftfahrt und Autoindustrie,
- Schaffung eines europäischen Industrierahmens für klima- und biodiversitätsfreundliche Materialien und Produkte.
Die EU möchte mithilfe dieser Strategie erreichen, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen.
Das EU-Klimagesetz legt die langfristige Marschroute fest, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in allen Politikbereichen auf sozial gerechte und kosteneffiziente Weise zu erreichen. Es umfasst Emissionssenkungen, Investitionen in klimafreundliche Technologien und den Umweltschutz. Das funktioniert nur, wenn alle EU-Politikbereiche zu diesem Ziel beitragen und alle Wirtschaftszweige und Gesellschaftsgruppen ihren Teil beisteuern. Europa nimmt so eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz ein.
Die EU soll Vorreiterin für eine nachhaltige Digitalisierung sein. Das heißt konkret: Die Digitalisierung selbst soll umwelt- und klimafreundlich sein, damit sie den Klimawandel nicht zusätzlich beschleunigt. Es geht darum, sie ökologisch auszugestalten und verantwortungsvoll zu nutzen. Digitale Technik soll gerade auch für den Schutz von Umwelt, Klima und Ressourcen eingesetzt werden.
Die vernetzte Kombination verschiedener Verkehrsmittel gehört dazu. Das bedeutet: Vom Fahrrad in den Zug, dann zum Carsharing und wieder auf das Fahrrad. Auch in der Landwirtschaft und beim Energieverbrauch von Rechenzentren kann eine intelligente Vernetzung Ressourcen sparen.
30 Prozent der Gesamtausgaben aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und dem Wiederaufbaufonds "Next Generation EU" sollen für klimabezogene Projekte aufgewendet werden. Die Ausgaben im Rahmen des MFR und des "Next Generation EU" werden mit dem EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050, den Klimazielen der EU für 2030 und dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen.
Der Sonder-ER wird sich mit der Umsetzung des im Dezember 2020 beschlossenen neuen EU-Klimaziels von netto mind. 55 Prozent Treibhausgasreduktion im Jahr 2030 gegenüber 1990 befassen. Ziel der Aussprache ist es, der Europäischen Kommission Leitlinien für ihr Legislativpaket mitzugeben, das sie wahrscheinlich im Juli 2021 vorgelegen wird.