Fragen und Antworten
Die EU-Institutionen haben sich politisch auf einen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 und einen Aufbauplan "Next Generation EU" (NGEU) geeinigt. Erstmals wird es zudem mit dem Konditionalitäts-Mechanismus eine Verknüpfung von EU-Mitteln mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards geben.
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Die Einigung auf das Gesamtpaket ist ein wichtiges Zeichen der Handlungsfähigkeit, der Solidarität und des Zusammenhalts in der EU. Die deutsche Ratspräsidentschaft hatte sich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv für eine Lösung eingesetzt. Was bedeutet das? Fragen und Antworten im Überblick.
Was beinhalten die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember?
Der Europäische Rat im Dezember 2020 hat den Weg frei gemacht für die letzten Schritte zur Verabschiedung des MFR und des Aufbaufonds, um die dringend benötigen Gelder zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung der EU so schnell wie möglich auszahlen zu können. Dabei war entscheidend, dass die Verordnung zum Konditionalitätsmechanismus Teil des Gesamtpakets geblieben ist und nun ebenfalls verabschiedet werden kann.
Damit wird zum ersten Mal eine Verknüpfung der EU-Mittel zur Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in dem jeweiligen Mitgliedstaat hergestellt. Die gefundene Einigung auf dem Europäischen Rat enthält im Wesentlichen Klarstellungen und Präzisierungen für den Anwendungsfall dieses neuen Instruments – die mit dem Europäischen Parlament vereinbarte Substanz des Mechanismus wird nicht angetastet.
Was beinhalten der kommende MFR und das Aufbaupaket "Next Generation EU"?
Das ausgehandelte Paket hat insgesamt ein in der Geschichte beispielloses Volumen von 1,8 Billionen Euro, davon 1,074 Billionen Euro für den Mehrjährigen Finanzrahmen und 750 Milliarden Euro für das Aufbauinstrument "Next Generation EU". Der MFR unterlegt die politischen Schwerpunkte der EU für die kommenden sieben Jahre mit konkreten Ausgabenprogrammen. "Next Generation EU" unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie. Beide Instrumente setzen klare Schwerpunkte in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung.
Wie geht es weiter?
Mit der politischen Einigung auf alle Bestandteile des Gesamtpakets, zu welchem der Mehrjährige Finanzrahmen, das Aufbauprogramm "Next Generation EU", der Eigenmittelbeschluss, der neue Konditionalitätsmechanismus sowie der EU-Jahreshaushalt 2021 gehören, sind nun alle politischen Voraussetzungen für eine formale Annahme gegeben. Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist die Verabschiedung der wichtigsten Elemente des Gesamtpakets noch vor Jahresende.
Eine Einigung muss in Form mehrerer Rechtsakte verabschiedet werden. Der sogenannten MFR-Verordnung müssen das Europäische Parlament und anschließend mit Einstimmigkeit die im Rat vertretenen Mitgliedstaaten noch einmal ausdrücklich zustimmen. Der sogenannte Eigenmittelbeschluss, unter anderem Rechtgrundlage für die Finanzierung des Aufbauprogramms "Next Generation EU", muss zusätzlich in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden, dies wird voraussichtlich nicht vor 2021 abgeschlossen werden können. In den meisten Mitgliedstaaten sind daran die nationalen Parlamente beteiligt. In Deutschland müssen Bundestag und Bundesrat dem Eigenmittelbeschluss zustimmen.
Was ist eigentlich der Mehrjährige Finanzrahmen – kurz MFR?
Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist nicht der EU-Haushalt. Der MFR gibt vielmehr die Prioritäten der EU-Finanzplanung vor. Das heißt: Im MFR wird für sieben Jahre festgelegt, in welchen Bereichen die EU wieviel investieren will. Damit ist er vor allem Ausdruck der politischen Schwerpunktsetzung.
Warum braucht die EU einen Mehrjährigen Finanzrahmen?
Der Mehrjährige Finanzrahmen soll dazu beitragen, dass die Ausgaben der EU vorhersehbar bleiben. Außerdem soll er die Haushaltsdisziplin gewährleisten. Mit der Dauer von sieben Jahren ist zudem ausreichend Zeit, um zu sehen, ob die gemeinsamen Maßnahmen Wirkung erzielen.
Eine langfristige Perspektive ist auch wichtig für potenzielle Empfänger von EU-Geldern oder für Behörden, die an der Finanzierung von Projekten beteiligt sind. Auch die Haushaltsbehörden der EU-Länder sind auf langfristige Planungen angewiesen.
Wie gestaltet sich der Abstimmungsprozess?
Bevor ein neuer Mehrjähriger Finanzrahmen beschlossen wird, vergehen ein paar Jahre. Der Prozess beginnt damit, dass die Europäische Kommission das Paket für den Mehrjährigen Finanzrahmen vorlegt. Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 legte die Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag im Mai 2018 vor. Das Paket beinhaltete neben der MFR-Verordnung auch den Entwurf des Eigenmittelbeschlusses.
In einem zweiten Schritt berät der Rat für Allgemeine Angelegenheiten das Paket. Im Rat sind alle Außenminister der EU-Mitgliedsstaaten vertreten. Gemeinsam erarbeiten sie, welche politischen Leitlinien die EU über die Laufzeit des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens verfolgen soll. Die empfohlene Schwerpunktsetzung geht dann als Verhandlungsgrundlage an den Europäischen Rat. Hier beraten die Staats- und Regierungschefs die Inhalte der MFR-Verordnung. Diese muss anschließend einstimmig von ihnen angenommen werden.
Im nächsten Schritt muss das Europäische Parlament zu der Verordnung Stellung nehmen. Es kann sie mit einer Mehrheit annehmen oder ablehnen, allerdings selbst keine Änderungen vornehmen. Im letzten Schritt müssen die Mitgliedsländer den MFR noch ratifizieren, also die Verordnung verbindlich anerkennen.
Wie sieht der neue MFR aus?
Die Staats- und Regierungschefs waren sich einig, dass angesichts der historisch einmaligen und unverschuldeten Krise eine außergewöhnliche Kraftanstrengung notwendig war, um die europäische Wirtschaft zu unterstützen.
Nach viertägigen Beratungen verständigten sie sich am 21. Juli in Brüssel auf einen MFR in Höhe von 1,8 Billionen Euro. Von 2021 bis 2023 sollen davon 750 Milliarden für einen Aufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bereitstehen. 390 Milliarden Euro davon werden als Zuschüsse, 360 Milliarden als Kredite zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Verhandlungen über den MFR wurden auch für Deutschland zusätzliche Gelder beschlossen. Jeweils 650 Millionen Euro sind für die Förderung der ostdeutschen Regionen und die ländliche Entwicklung vorgesehen.
Wie funktioniert der Aufbaufonds?
Die Zuschüsse und Garantien aus dem Aufbauplan "Next Generation EU" werden an Bedingungen geknüpft. Die Auszahlungen erfolgen in Raten und sind von Reformen und Projektfortschritten abhängig. Zudem stehen große Zukunftsaufgaben im Fokus: 30 Prozent der Ausgaben sind für Klima- und Digitalisierungsaufgaben bestimmt.
So fließen etwa zehn Milliarden Euro in einen "Fonds für einen gerechten Übergang". Das Programm hilft Regionen mit traditionellen Wirtschaftsstrukturen dabei, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen. Auch die Forschungsförderung wird intensiviert. Insgesamt fünf Milliarden fließen in das Wissenschaftsprogramm "Horizon Europe".
Was ist das Besondere am neuen MFR?
Der Aufbauplan "Next Generation EU" ist zusammen mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 (MFR) das zentrale Instrument für die wirtschaftliche Erholung der EU.
Zudem ist erstmals im MFR ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und ein Mechanismus zum Schutz des Haushalts verankert. Im Fall von Verstößen soll die Europäische Kommission konkrete Vorschläge für Maßnahmen vorlegen, die der Rat mit qualifizierter Mehrheit bestätigen soll.
Welche Schwerpunkte setzt der MFR?
Der neue europäische Haushalt für die kommenden sieben Jahre ist eine gute Grundlage für gemeinsame Zukunftsaufgaben. Er bringt Wachstum, Innovationen und das Versprechen sozialen Zusammenhalts zusammen. Außerdem berücksichtigt er die bewährten Bereiche der Kohäsions- und Agrarpolitik.
Schwerpunkte im Mehrjährigen Finanzrahmen sind unter anderem Forschung, aber auch die stärkere europäische Zusammenarbeit in der Migrationspolitik. Auch die Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird entsprechend berücksichtigt.
Eine große Rolle in den Programmen von MFR und Aufbauplan spielt der Klimaschutz. Die Klimaquote im EU-Haushalt wird von derzeit 20 auf 30 Prozent erhöht. MFR und Aufbauplan sollen zudem mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sein - konkret mit dem EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Außerdem sollen sie zu dem neuen EU-Klimaziel 2030 beitragen, das bis Ende des Jahres dazu festgelegt wird.