Der Bundestag hat dem Etat des Bundesarbeitsministeriums zugestimmt. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf wurde nochmals um rund 700 Millionen Euro aufgestockt. Die hohe Erwerbsbeteiligung müsse stabilisiert und Langzeitarbeitslosigkeit abgebaut werden, so Bundesministerin Nahles.
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Für 2015 sind Gesamtausgaben in Höhe von rund 125,55 Milliarden Euro geplant. Im Jahr 2014 beträgt der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 121,98 Milliarden Euro. Die größten Ausgaben des Ressorts sind Zuschüsse des Bundes an die Rentenkassen und die Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sei der Erste, der ohne Neuverschuldung auskomme, sagte Bundesarbeitsministerin Nahles bei der abschließenden Lesung im Bundestag. "Und, so füge ich ausdrücklich hinzu, ohne Sozialkürzungen. Das zu erreichen ist wahrlich außergewöhnlich, und darüber können wir uns freuen", so Nahles weiter. Auch die Haushalte der Sozialversicherungen seien solide aufgestellt, die Kassen gut gefüllt.
Mit über 43 Millionen Erwerbstätigen, davon mehr als 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, gebe es eine sehr gute Ausgangslage für die Zukunft. "Unser wichtigstes Ziel für die kommenden Jahre ist es, das hohe Beschäftigungsniveau auch zu halten", bekräftigte Nahles.
"Fachkräftesicherung ist das Zukunftsthema, und deshalb haben wir vorige Woche mit den Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit die Partnerschaft für Fachkräfte ins Leben gerufen", sagte die Bundesministerin. Diese Partnerschaft werde vor allem Frauen Wege aus der Teilzeit bieten. Außerdem soll die Beschäftigung Älterer gefördert werden. Gezielt unterstützt wird auch die Weiterbildung und Arbeitsmarktintegration von Migranten.
Obwohl Fachkräfte fehlen, seien 180.000 Schwerbehinderte arbeitslos. Und das, obwohl 59 Prozent von ihnen einen Hochschulabschluss aufweisen. Dies sei nicht hinnehmbar. Deshalb werde sie die Inklusion vorantreiben: des Nationalen Aktionsplan fortentwickeln, aber auch das Behindertengleichstellungsgesetz, sagte Nahles. 2016 soll das neue Bundesteilhabegesetz vorliegen, kündigte sie an.
Wichtig sei auch, dass die Beschäftigten gesund blieben. Psychische Erkrankungen seien inzwischen der häufigste Grund für Frühverrentung; dem müsse zukünftig entgegengesteuert werden.
Der Bund beteiligt sich zudem mit rund 20 Milliarden Euro an der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Nicht zu akzeptieren sei, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit Jahren bei rund einer Million stagniere. Um diesen Menschen Brücken zurück in die Beschäftigung zu bauen, sind im Haushalt rund 900 Millionen Euro eingeplant. Langzeitarbeitslose sollen mit einem Programm zur sozialen Teilhabe bessere Chancen erhalten, um wieder in das Arbeitsleben zurückzufinden.
Die Kosten für Unterkunft und Heizung erhöhen sich von 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 4,9 Milliarden Euro in 2015.
Der Übergang von der Schule in das Berufsleben dürfe keine Stolperfalle sein, warnte die Ministerin. Sie kündigte an, dass in Deutschland flächendeckend Jugendberufsagenturen eingerichtet werden: "Wir haben ein ESF-Programm aufgelegt, um Jugendliche am Übergang von Schule ins Berufsleben besser zu begleiten."
Im Haushalt des BMAS stehen 500 Millionen Euro bereit, um Jugendliche beim Berufseinstieg zu begleiten. Zusammen mit den ESF-Mitteln können mit einer Milliarde Euro 115.000 Schülerinnen und Schüler unterstützt werden.
Die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung sind der größte Ausgabenposten im Bundeshaushalt. Für das Haushaltsjahr 2015 belaufen sie sich auf insgesamt rund 84 Milliarden Euro. Da in 2015 der Rentenbeitragssatz gesenkt wird, sinken auch die Zuschüsse des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung um rund 500 Millionen Euro. Die guten Zahlen zeigen, dass das Rentenpaket gut finanziert sei. Auch die Kosten für Mütterrente und Rente mit 63 bewegen sich vollkommen im erwarteten Rahmen, betonte Nahles.
Seit 2014 erstattet der Bund den Kommunen die Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig. Für die Beteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt der Bund rund sechs Milliarden Euro aus - 2014 waren es 5,45 Milliarden Euro.