Hilfe für die Ukraine
Die Europäische Union hat rasch und entschlossen auf den Krieg in der Ukraine reagiert. Seit Beginn der Invasion wurden strenge Sanktionen verhängt, umfangreiche Hilfsmaßnahmen gestartet und finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Auch die langfristige Wiederaufbauhilfe ist ein zentrales Anliegen der EU. Hier ein Überblick über die ergriffenen Maßnahmen.
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Die EU steht an der Seite der Ukraine und hat umfassende Hilfsmaßnahmen eingeleitet.
Foto: EU/Lukasz Kobus
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die EU strenge Sanktionen verhängt, umfangreiche Hilfsmaßnahmen gestartet und finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Auch die langfristige Wiederaufbauhilfe ist ein zentrales Anliegen der EU. Mit der Verabschiedung des 20. EU-Sanktionspakets im April 2026 wird der Druck auf Russland weiter erhöht. Die Ukraine wird zudem in ihrer Verteidigungsfähigkeit mit einem 90-Milliarden-Euro-Kredit der Europäischen Union substanziell unterstützt. Hier ein Überblick über die ergriffenen Maßnahmen.
Die Europäische Union hat gemeinsam mit ihren internationalen Partnern massive Sanktionen gegen Russland beschlossen. Sie zielen insbesondere darauf, die russische Wirtschaft und die politische Elite massiv zu schwächen - die Sanktionen zeigen Wirkung. Diese Bereiche sind betroffen:
- Finanzsektor
- Energiesektor
- Transportsektor
- Industriesektor
- Visavergabe
- Individuelle Einschränkungen von Personen und Einrichtungen
Die EU-Staaten haben sich im April 2026 auf ein 20. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Die Sanktionen zielen darauf ab, die Energieeinnahmen Russlands zu verringern, Russlands Bankensystem einzuschränken und den Betrieb der Schattenflotte einzudämmen. Die neuen Maßnahmen sollen den Druck auf Russland erhöhen, ernsthafte Verhandlungen zu Bedingungen aufzunehmen, die für die Ukraine akzeptabel sind.
Weitere Informationen zu den Sanktionen gegen Russland finden Sie hier sowie auf der Webseite des Rates der EU und des Europäischen Rates: EU-Sanktionen gegen Russland erklärt.
Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der EU haben bei ihrem Gipfel in Brüssel im Februar 2024 eine gemeinsame Entscheidung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) getroffen. Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis zur finanziellen Unterstützung der Ukraine in Höhe von 50 Milliarden Euro. Bis 2027 sollen jährlich zwölf Milliarden Euro als Finanzmittel für die Ukraine bereitgestellt werden.
Diese Einigung umfasst eine Mittelverstärkung von knapp 65 Milliarden Euro, davon 50 Milliarden Euro für die sogenannte Ukraine-Fazilität, also Kreditmöglichkeiten, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können.
Mit der Ukraine-Fazilität will die EU dem Land zwischen 2024 und 2027 berechenbare und flexible Unterstützung bieten. Um die finanziellen Interessen der EU zu schützen, soll die Fazilität mit einem robusten Rahmen für Transparenz, Rechnungsprüfung und Kontrolle ausgestattet werden.
Im Oktober 2024 verabschiedete die EU ein neues Finanzhilfepaket. Es besteht aus einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe sowie einem Kooperationsmechanismus für Darlehen. Finanziert werden soll der Kooperationsmechanismus durch außerordentliche Einnahmen aus eingefrorenem russischem Staatsvermögen. Von der außerordentlichen Makrofinanzhilfe wurden bisher 18,1 Milliarden Euro an die Ukraine ausgezahlt.
Um den Finanzierungsbedarf der Ukraine für 2026 und 2027 zu decken, wird die EU ein Darlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro durch EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten bereitstellen. Am 23. April 2026 wurde das Unterstützungsdarlehen verabschiedet.
Die EU finanziert die Lieferung von Waffen und Ausrüstung an die ukrainischen Streitkräfte. Rund 17 Milliarden Euro zusätzlicher militärischer Hilfe für die Ukraine wurden innerhalb der Europäischen Friedensfazilität beziehungsweise von den einzelnen Mitgliedstaaten bilateral bereitgestellt. Finanziert werden damit unter anderem gepanzerte Fahrzeuge, Panzer, schwere Artillerie und Munition.
Die EU-Mitgliedstaaten haben beim Rat für Auswärtige Angelegenheiten die militärische Unterstützungsmission zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte (EUMAM Ukraine) beschlossen. Die Ukraine hat deutlich gemacht, dass ihr Bedarf an Unterstützung bei der Ausbildung ihrer Streitkräfte im Verteidigungskampf gegen den russischen Überfall auf ihr Land weiterhin hoch ist. Im Rahmen von EUMAM wurden bis Anfang 2026 rund 87.000 ukrainische Soldatinnen und Soldaten aus- und weitergebildet.
Das Programm ist offen für die Beteiligung von Drittstaaten. Die ukrainischen Soldaten werden ausschließlich auf dem Territorium der EU-Mitgliedstaaten ausgebildet.
Die EU-Innenministerinnen und -minister haben am 4. März 2022 einstimmig die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz der Kriegsflüchtlinge aktiviert. Seither wurde mehr als vier Millionen Flüchtlingen aus der Ukraine Sicherheit und Schutz gewährt. Der vorübergehende Schutz wurde bis zum 4. März 2027 verlängert. Der Schutzstatus bedeutet:
- Aufenthaltsrechte für bis zu drei Jahre, kein Asylverfahren nötig
- Zugang zum Arbeitsmarkt entsprechend der Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten
- Zugang zu Wohnraum
- Sozialleistungen
- medizinische oder sonstige Hilfe
- Schulbildung für Kinder und Jugendliche
Ausführliche Informationen zur Umsetzung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Neben der Verlängerung des vorübergehenden Schutzes erörtern die Mitgliedstaaten derzeit eine Empfehlung des Rates zur Vorbereitung eines koordinierten Übergangs aus dem vorübergehenden Schutz (Ausstiegsstrategie aus dem vorübergehenden Schutz). Die Empfehlung befasst sich unter anderem mit dem Wechsel zu anderen rechtlichen (Aufenthalts-)Titeln, der Ermöglichung einer schrittweisen Rückkehr in die Ukraine und der Bereitstellung von mehr Information über die verfügbaren Optionen.
Am 27. April 2022 hat die EU-Kommission mehr als 3,5 Milliarden Euro Vorfinanzierung an die Mitgliedstaaten gezahlt, um sie bei der Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu unterstützen. Die Zahlungen für die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) erfolgten durch den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (Cohesion Action for Refugees in Europe/CARE).
Darüber hinaus werden den Mitgliedstaaten aus dem Fonds im Bereich Inneres 2021 bis 2027 umfangreiche Mittel bereitgestellt, damit sie angemessene Aufnahmeeinrichtungen und wirksame Asylverfahren für die ukrainischen Flüchtlinge gewährleisten können. Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung der Kriegsflüchtlinge finden Sie auf den Seiten des Europäischen Rates.
Neben der finanziellen Unterstützung hat die EU-Kommission eine Solidaritätsplattform geschaffen, über welche die Mitgliedstaaten sich über ihre Aufnahmekapazitäten austauschen können. Zudem stellen verschiedene Webseiten der EU Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bereit – zum Beispiel zu Themen wie Aufnahmeverfahren und Sozialleistungen.
Die EU-Kommission versucht, gezielt operativ tätig zu werden, um die Effizienz und Sicherheit beim Grenzmanagement zu gewährleisten. Zudem unterstützen EU-Agenturen die Mitgliedstaaten mit Personal und Fachwissen, sodass Wartezeiten reduziert und ein hohes Maß an Sicherheit aufrechterhalten werden kann.
Zwischen 2022 und 2026 hat die EU 1,4 Milliarden Euro und die Mitgliedsstaaten 3,4 Milliarden Euro an humanitärer Hilfe für die vom Krieg in der Ukraine betroffene Zivilbevölkerung bereitgestellt. Mit dem Geld wird eine breite Palette an Hilfe finanziert. Essen, Wasser, lebenswichtige Haushaltsartikel, Gesundheitsversorgung, psychosoziale Unterstützung, Notunterkünfte, Schutz und Bargeldhilfe zur Deckung der Grundbedürfnisse.
Darüber hinaus wurden der Ukraine von den EU-Mitgliedstaaten und Partnern über das Katastrophenschutzverfahren der Union 155 000 Tonnen Sachleistungen im geschätzten Wert von über 970 Millionen Euro geliefert, darunter unter anderem Unterkünfte, Energie und medizinische Ausrüstung.
Die EU setzt sich für wirksame Instrumente zum nachhaltigen Wiederaufbau der Ukraine ein. Durch den Krieg ist bereits viel Infrastruktur in der Ukraine zerstört worden. Hierzu zählen unter anderem zerstörte Schulen, Krankenhäuser, Kraftwerke, Bahnhöfe und ein Drittel der Energieinfrastruktur.
Zusammen mit der Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft wurde am 26. Januar 2023 die Geberkoordinierungsplattform eingerichtet, die den Wiederaufbauprozess in der Ukraine koordiniert. Über sie können sich internationale Geber und Finanzinstitute eng abstimmen, damit die Unterstützung kohärent, transparent und nachvollziehbar erfolgt.
Auf der Plattform Wiederaufbau Ukraine können sich Kommunen in Deutschland und hier ansässige Unternehmen sowie Wissenschaft und Zivilgesellschaft gezielt über den Wiederaufbau in der Ukraine informieren, sich engagieren und miteinander vernetzen.
Im Februar 2024 beschloss die Europäische Union die Einrichtung der Ukraine-Fazilität, eines speziellen Finanzierungsinstruments. Ziel ist es, der Ukraine zwischen 2024 und 2027 eine verlässliche finanzielle Unterstützung zu bieten, um deren Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung voranzutreiben. Insgesamt stehen für dieses Programm 50 Milliarden Euro zur Verfügung.
Seit Juni 2024 laufen EU -Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Zukunft der Ukraine und ihrer Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union liegt. Im September 2025 hat die Ukraine das Screening-Verfahren der Verhandlungskapitel mit der Europäischen Kommission abgeschlossen.
Im April 2026 empfing Bundeskanzler Friedrich Merz den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zu Deutsch-Ukrainischen Regierungskonsultationen in Berlin. Beide Regierungen verständigten sich auf eine gemeinsame Erklärung über eine strategische Partnerschaft. Deutschland bekräftigt, laut Bundeskanzler Merz, weiterhin seine Unterstützung für die Mitgliedschaft der Ukraine in der EU und unterstützt nachdrücklich die sofortige Eröffnung aller Verhandlungscluster. Deutschland wird die Anpassung des innerstaatlichen Rechts der Ukraine an den Acquis communautaire der EU sowie demokratische und Reformprozesse in der Ukraine weiter unterstützen.
Eine Zeitleiste sowie weitere Informationen zur Heranführung der Ukraine an die Europäische Union finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Die EU-Kommission koordiniert die medizinischen Hilfsgüter und Katastrophenschutzmittel, die von den Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden. Ganz konkret heißt das: Bedürftige in der Ukraine und in den Nachbarländern Polen, Slowakei und Moldau werden mit Millionen von Gütern versorgt – darunter Fahrzeuge, medizinische Ausrüstung, Zelte, Decken und Schlafsäcke.
Ein wesentlicher Beitrag der Hilfsgüter kommt aus den Beständen von rescEU, einem von der EU angelegten Notfallbestand an Hilfsmitteln. Mehr Informationen zum EU-Katastrophenschutz finden Sie auf der Webseite des Europäischen Rates.
Was ist das EU-Katastrophenschutzverfahren?
Das EU-Katastrophenschutzverfahren ist ein Abkommen der Europäischen Union, das eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Fall von Katastrophen regelt. Aktuell findet im Kontext des Angriffskrieges auf die Ukraine die bislang umfassendste Aktivierung des Verfahrens statt.
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gibt es zahlreiche Berichte, die darauf hindeuten, dass dort schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen verübt wurden und weiterhin stattfinden. Die Spitzen der Europäischen Union haben wiederholt die willkürlichen Angriffe Russlands auf zivile Einrichtungen und die Bevölkerung verurteilt. Dabei betonen sie die Notwendigkeit, das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt zu wahren. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen der Ukraine vollumfänglich zur Seite und setzen sich dafür ein, dass die Verantwortlichen für diese grausamen Verbrechen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Im März 2022 haben alle EU-Mitgliedstaaten zusammen mit anderen Partnerländern beschlossen, gemeinsam den Internationalen Strafgerichtshof mit der Lage in der Ukraine zu befassen.