Gebäude und Verkehr beim Klimaschutz stärker in der Pflicht 

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Europäischer Emissionshandel Gebäude und Verkehr beim Klimaschutz stärker in der Pflicht 

Der Europäische Emissionshandel gilt bislang vor allem für Energieunternehmen und die energieintensive Industrie, ab 2027 auch für den Gebäude- und Verkehrssektor. Das Gesetz zur Anpassung und Umsetzung der EU-Reform zum Emissionshandel ist jetzt in Kraft getreten.

5 Min. Lesedauer

Zwei Schornsteine von Industrieanlagen brechen durch eine Wolken-Rauch-Decke.

Mit Einführung des CO2-Preises setzt die Bundesregierung einen Anreiz für klimafreundliches Wirtschaften.

Foto: imago images/Future Image

Der Europäische Emissionshandel ist ein wesentlicher Baustein in der europäischen und deutschen Klimapolitik. Und er funktioniert: Die Treibhausgasemissionen der Industrie- und Energieunternehmen, die vom Emissionshandel erfasst sind, reduzieren sich kontinuierlich.

Um die ambitionierten EU-Klimaziele bis 2030 und Klimaneutralität in Europa bis 2050 zu erreichen, hat die EU den im Jahr 2005 erstmals eingeführten Emissionshandel erneuert. Die neuen EU-Richtlinien zum europäischen Emissionshandel sind im Juni 2023 in Kraft getreten. Sie sind Teil des Fit-for-55-Programms. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Reform des EU-Emissionshandels nun in ihr nationales Recht umsetzen.

Das angepasste Triebhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz ) ist am 6. März 2025 in Kraft getreten. Es legt einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Sektoren fest, die künftig vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Eine entsprechende Vorlaufzeit ist notwendig, damit der neue europäische Emissionshandel insbesondere für den Gebäude- und Verkehrssektor bis 2027 bei den zuständigen staatlichen Institutionen und der Wirtschaft umgesetzt wird.

Das Kabinett hatte das TEHG-Anpassungsgesetz Anfang Oktober 2024 auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat haben es am 31. Januar bzw. 14. Februar verabschiedet. Es wurde am 5. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

Emissionshandel für ein klimaneutrales Europa

Künftig werden damit für etwa 85 Prozent aller CO2-Emissionen Zertifikate benötigt. Gleichzeitig wird die Anzahl von Zertifikaten immer weiter reduziert, so dass immer weniger klimaschädliche Gase ausgestoßen werden dürfen. Die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten an die Industrie soll 2034 auslaufen. Ab 2024 wird die Schifffahrt in den EU-Emissionshandel einbezogen.

Der EU-Emissionshandel senkt bereits jetzt erfolgreich klimaschädliche Emissionen. Das zeigt der Bericht des Umweltbundesamts für das Jahr 2023. Bis 2030 sollen die Emissionsrechte im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 Prozent (bisher 43 Prozent) gekürzt werden. Hier finden Sie mehr zum EU-Programm Fit-for-55 .

Ab 2027 EU-Emissionshandel auch für Gebäude und Verkehr

Ab 2027 wird der Emissionshandel in ganz Europa auch auf die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr ausgeweitet. Zum Heizen und im Straßenverkehr werden weiterhin überwiegend fossile Brennstoffe genutzt und damit viele Treibhausgase ausgestoßen. Die Preise für Emissionszertifikate werden künftig steigen. Im Gebäude- und Verkehrsbereich werden die Preise ab 45 Euro pro Zertifikat abgefedert und der Preis damit gedämpft.

Neuer Klimasozialfonds federt soziale Härten ab

Um einkommensschwächere Haushalte von der CO2-Bepreisung zu entlasten, wird im EU-Haushalt ein neuer Klimasozialfonds in Höhe von 65 Milliarden Euro eingerichtet. 

Für die Industrie sorgen der CO2-Grenzausgleich – eine Abgabe für Importe aus Drittstaaten – und der Innovationsfonds für eine faire Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Die EU-Kommission hat zudem am 26. Februar 2025 mit ihrem Clean Industrial Deal wichtige Vorschläge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Industrie gemacht.

Die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel gehen direkt an die Mitgliedstaaten. In Deutschland fließen sie vollständig in den nationalen Klima- und Transformationsfonds (KTF) und stehen damit direkt für die Transformationsförderung und den Klimaschutz zur Verfügung. 2023 erhielt Deutschland 18 Milliarden Euro aus dem EU-Emissionshandel, so das Umweltbundesamt.

Deutschland Vorreiter für CO2-Preis auf Heiz- und Kraftstoffe

In Deutschland gibt es bereits seit 2021 einen nationalen Emissionshandel für fossile Brennstoffe für Wärme, Verkehr und . Der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren hat seitdem einen CO2-Preis . Dieser verteuert den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen. Mit dem Klimaschutz als wichtiges Ziel dahinter: Denn der CO2-Ausstoß durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe muss drastisch reduziert werden. Mehr klimafreundliches Heizen und klimafreundliche Mobilität wird helfen, die Erderwärmung zu begrenzen.

Klimafreundlich heizen und fahren

Die Bundesregierung fördert klimaschonende Technologien zum Heizen , wie Wärmepumpen. Sie unterstützt die Elektromobilität , das Bus- und Bahnfahren mit dem Deutschlandticket und den Ausbau der Schiene . Erneuerbare Energie nutzen und Energiesparen lohnen sich immer mehr. Immer mehr Menschen bringen Balkonkraftwerke für Solarstrom an.

Erneuerbare Energien machen mehr als 60 Prozent des Stroms in Deutschland aus. Ihren Ausbau treibt die Bundesregierung massiv voran.

Bei der Reduzierung und Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen geht es um Treibhausgase wie Kohlenstoffdioxid, Lachgas und perfluorierte Kohlenwasserstoffe. Sie werden insbesondere in der Energiewirtschaft und in der energieintensiven Industrie ausgestoßen und sind ursächlich für weltweite Erderwärmung verantwortlich.