Neuregelungen zum 1. September 2013

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Was ist neu? Neuregelungen zum 1. September 2013

Für den Aufbau in den Flutgebieten stehen acht Milliarden Euro bereit. Stromtrassen dürfen keine Wohngebäude überspannen. Energieintensive Unternehmen müssen für die Nutzung der Stromnetze zahlen. Versuchstiere sind besser geschützt. Diese und weitere Regelungen treten zum 1. September 2013 in Kraft.

2 Min. Lesedauer

Zwei Männer sprechen in einem vom Hochwasser zerstörten Büro miteinander.

Bund und Länder stellen die Mittel für den Wiederaufbau in den Hochwasser-Gebieten bereit

Foto: picture alliance / dpa

Fluthilfe

Mittel für den Wiederaufbau stehen bereit
Bund und Länder haben acht Milliarden Euro für den Wiederaufbau in den Gebieten zur Verfügung gestellt, die vom Hochwasser betroffen sind. Die Verordnung zum Aufbauhilfefonds regelt die Verteilung aus dem Fonds und die Schadensregulierung. Sie ist am 17. August 2013 in Kraft getreten.

Mehr Informationen:
Aufbauhilfefonds

Umwelt

Mehr Schutz vor elektromagnetischen Feldern
Neue Stromtrassen dürfen künftig keine Wohngebäude mehr überspannen. Für elektromagnetische Felder von Mobilfunkmasten gelten künftig Grenzwerte. Die neue Regelung gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Funkanlagen und dient dem besseren Schutz der Gesundheit. Die neuen Vorschriften sind am 22. August in Kraft getreten.

Mehr Informationen:
Schutz vor elektromagnetischen Feldern

Energie

Neuerung im Energiewirtschaftsrecht
Energieintensive Unternehmen mussten bisher für die Nutzung der Stromnetze keine Gebühren zahlen. Künftig werden sie nicht mehr davon befreit. Sie müssen je nach Verbrauch einen bestimmten Prozentsatz der üblichen Abgaben entrichten. Eine neue Verordnung schafft mehr Gerechtigkeit sowie Rechts- und Planungssicherheit bei den besonderen Netzentgelten. Sie gilt seit dem 15. August.

Mehr Informationen:
Energiewirtschaftsrecht

Verbesserung der Energieeffizienz
Eine Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (so genannter Spitzenausgleich) wird zukünftig nur Unternehmen gewährt, die ein Energie- oder Umweltmanagement-System betreiben. Die Verordnung regelt, welche Systeme die Energieeffizienz verbessern können. Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung ist am 6. August in Kraft getreten.

Mehr Informationen:
Spitzenausgleich

Außenwirtschaft

Modernes Außenwirtschaftsrecht
Die Bundesregierung hat das Außenwirtschaftsgesetz entbürokratisiert und vereinfacht. Das kommt vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Höhere Strafen gibt es bei vorsätzlich ungenehmigten Ausfuhren und bei Verstößen gegen Waffenembargos. Das neue Außenwirtschaftsgesetz tritt im Wesentlichen am 1. September 2013 in Kraft.

Mehr Informationen:
Außenwirtschaftsrecht

Tierschutz

Besserer Schutz für Versuchstiere
Die neue Verordnung zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, stellt strengere Anforderungen an Haltung, Zucht und Verwendung. Sie verbessert so den Tierschutz nachhaltig. Die Verordnung ist seit dem 13. August in Kraft.

Mehr Informationen:
Tierschutz

Gesetzliche Krankenkassen

Mehr Aufsicht über Vorstandsverträge
Arbeitsverträge der Verwaltungsspitzen im Gesundheitswesen (zum Beispiel Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Gemeinsamer Bundesausschuss) müssen künftig vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Das gilt auch für Krankenkassen und die regionalen Verwaltungsspitzen (wie Kassenärztliche Vereinigungen). Die Arbeitsverträge werden von den zuständigen Landesministerien und bei bundesweiten Kassen vom Bundesversicherungsamt genehmigt. Auch Mietverträge der Kassen werden jetzt stärker kontrolliert. Das 3. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist seit dem 7. August 2013 in Kraft.

Mehr Informationen:
Vorstandsverträge im Gesundheitswesen