Bund und Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht: Die Mittel für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten stehen im August zur Verfügung. Der Bundesrat hat der Verordnung zum Aufbauhilfefonds zugestimmt, die die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hatte.
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Die Aufbauhilfeverordnung regelt die Verteilung der acht Milliarden Euro aus dem Fonds an die vom Hochwasser betroffenen Länder sowie die Schadensregulierung. Damit hat der Bund alles getan, um den geschädigten Bürgern die Wiederaufbaumittel schnell zur Verfügung zu stellen.
Direkt nach der Hochwasserkatastrophe hatten die Länder unter Beteiligung des Bundes mit Soforthilfen begonnen. Die Soforthilfen sollten die unmittelbare Not und die dringendsten Bedürfnisse lindern. Auch den betroffenen Landwirten standen Anfang Juli Soforthilfen zur Verfügung.
Nun steht auch das Geld bereit, damit die Menschen ihre Häuser und Firmen wieder aufbauen können.
Die Länder zahlen die Aufbauhilfen aus. Bürger, Betriebe und sonstige Institutionen können - je nach Höhe der erlittenen Schäden - Ausgleichszahlungen von maximal 80 Prozent beantragen.
Versicherungsleistungen sowie andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter werden angerechnet, um eine Überkompensation von Schäden zu vermeiden.
Welche Schäden werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Hochwasserschäden, die im Zeitraum vom 18. Mai 2013 bis zum 4. Juli 2013 entstanden sind. Darunter fallen Schäden durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation sowie die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind. Berücksichtigt werden auch unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge.
Der Bund finanziert den Fonds zunächst in voller Höhe mit acht Milliarden Euro vor. Die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro übernimmt der Bund allein. Die Länder beteiligen sich zur Hälfte an der übrigen Finanzierung mit insgesamt 3,25 Milliarden Euro. Sie erhalten 20 Jahre Zeit, ihren Anteil zu erbringen.
Bund und Länder hatten sich bereits Ende Juli über die stufenweise Verteilung der Aufbaumittel bis zum Vorliegen einer endgültigen Schadensbilanz verständigt.
Vorläufige Aufteilung des Länderanteils am Aufbauhilfefonds: | |
Sachsen-Anhalt | 40,40 Prozent |
Sachsen | 28,78 Prozent |
Bayern | 19,57 Prozent |
Thüringen | 6,76 Prozent |
Brandenburg | 1,38 Prozent |
Niedersachsen | 1,14 Prozent |
Baden-Württemberg | 1,10 Prozent |
Schleswig-Holstein | 0,37 Prozent |
Hessen | 0,31 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern | 0,12 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 0,07 Prozent |