Modernes Außenwirtschaftsrecht

Wirtschaft Modernes Außenwirtschaftsrecht

Die Bundesregierung hat das Außenwirtschaftsgesetz entschlackt und vereinfacht. Das kommt vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Höhere Strafen gibt es bei vorsätzlich ungenehmigten Ausfuhren und bei Verstößen gegen Waffenembargos.

2 Min. Lesedauer

Großes Containerschiff am Terminal, Kräne zum be- und entladen

Exporteure profitieren vom vereinfachten Recht

Foto: Sebastian Bolesch

Das neue Außenwirtschaftsgesetz wurde nun im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Wesentlichen am 1. September 2013 in Kraft.

Es legt unter anderem die Kriterien für die Genehmigung und Kontrolle von Rüstungsexporten fest.

Bestimmte vorsätzliche Verstöße gegen zentrale Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts sind künftig nicht mehr nur Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten.

Schärfere Straf- und Bußgeldvorschriften

Die schärferen Straf- und Bußgeldbestimmungen dienen der wirkungsvollen Prävention von bewussten, häufig mit hoher krimineller Energie ausgeführten Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht.

So wird künftig die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von so genannten Dual-Use-Gütern als Straftat verfolgt. Dies war bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Dual-Use-Güter sind zivil und militärisch nutzbare Güter, zum Beispiel Werkzeugmaschinen. Sondervorschriften für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern werden mit der Novelle aufgehoben.

Die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Rüstungsgütern bleibt eine Straftat. Die Freiheitsstrafen für alle Verstöße gegen Waffenembargos werden von maximal fünf bis auf maximal zehn Jahre erhöht.

Fahrlässiges Handeln wird grundsätzlich nur noch mit einem Bußgeld geahndet. Denn gewissenhafte Mitarbeiter, die einen Arbeitsfehler machen, sollen nicht kriminalisiert werden.

Keine Erleichterung von Rüstungsexporten

Die Gesetzesnovelle erleichtert aber nicht Rüstungsexporte. Vielmehr bleiben die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern unverändert.

Die Bundesregierung entscheidet in jedem Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung der jeweiligen außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente.

Der Außenwirtschaftsverkehr ist grundsätzlich frei

Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sehen bestimmte Grenzen und Handlungspflichten für Exporteure und Importeure vor:

- So sind bei der Ausfuhr von Waren insbesondere die öffentliche Sicherheit sowie auswärtige Interessen zu schützen.
- Exporteure müssen außerdem Wirtschaftssanktionen der EU sowie Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beachten.

Genehmigungspflichtig ist daher die Ausfuhr von Kriegswaffen, von sonstigen Rüstungsgütern sowie von so genannten Dual-Use-Gütern. Das sind zivil und militärisch nutzbare Güter.

Auch für die Einfuhr von Waren gibt es Beschränkungen, besondere Verfahrens- oder Meldevorschriften. Diese ergeben sich aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaft.

Neues Recht leichter lesbar

Das deutsche Außenwirtschaftsrecht genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Seine bewährten Grundstrukturen sowie Grundsätze bleiben bei der Novellierung erhalten. Aber mehr als 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten und nach zahlreichen Änderungen gleicht es einem Flickenteppich.

Daher hat die Bundesregierung das Außenwirtschaftsgesetz sprachlich grundlegend vereinfacht, entschlackt und lesbarer gemacht. Das kommt vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute, die über keine Rechtsabteilung verfügen.

Unter Außenwirtschaftsverkehr versteht man den Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland. Außerdem gehört dazu der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Inländern.

Deutschland ist seit vielen Jahren eines der führenden Länder beim weltweiten Austausch von Waren und Dienstleistungen. Jeder zweite Arbeitsplatz in Deutschland befindet sich in einer stark auf Exporte ausgerichteten Branche. Deutsche Unternehmen erzielen etwa ein Drittel ihrer Umsätze durch den Handel mit ausländischen Geschäftspartnern.