Fragen und Antworten
Die Bundesregierung hat ihre Schutzmaßnahmen deutlich hochgefahren. Die Ziele: die Sicherheitsarchitektur in Deutschland stärken, das Schutzniveau gegen Cyberangriffe erhöhen und Cyberkriminalität effektiv bekämpfen. Die Maßnahmen im Überblick.
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Mit gezielten Maßnahmen stärkt die Bundesregierung die digitale Sicherheit in Deutschland.
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Das Bundeslagebild Cyberkriminalität zeigt, dass die Bedrohung durch Cyberkriminalität in Deutschland auf hohem Niveau bleibt. Besonders schwere Cyberdelikte sowie Angriffe auf Unternehmen, Behörden und kritische Infrastrukturen nehmen zu. 2025 wurden rund 334.000 Cybercrimefälle registriert. Die tatsächliche Bedrohung dürfte aufgrund eines erheblichen Dunkelfeldes deutlich höher liegen.
Zudem markiert der russische Angriff auf die Ukraine eine Zeitenwende – auch in der Cybersicherheitspolitik. Die Bundesregierung hat ihre Schutzmaßnahmen seit Kriegsbeginn deutlich hochgefahren. Ziele sind, eine starke Sicherheitsarchitektur aufzubauen, ein höchstmögliches Schutzniveau gegen Cyberangriffe zu erreichen und Cyberkriminalität effektiv zu bekämpfen.
Das tut die Bundesregierung
Damit die Behörden in Deutschland Cybergefahren koordiniert entgegentreten können, soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer zentralen Anlaufstelle für Bund und Länder ausgebaut werden. Eine solche Zentralstelle ermöglicht nicht nur die dauerhafte Kooperation zwischen den Akteuren, hier können auch gemeinsame Informationssysteme eingerichtet und genutzt werden.
Darüber hinaus will die Bundesregierung das Nationale Cyberabwehrzentrum und den Nationalen Cyber-Sicherheitsrat weiterentwickeln und stärken.
Die 2016 aufgesetzte und 2021 evaluierte Cybersicherheitsstrategie beschreibt die grundsätzliche, langfristige Ausrichtung der Cybersicherheitspolitik der Bundesregierung in Form von Leitlinien, Handlungsfeldern und strategischen Zielen. So sollen alle Akteure zielgerichtet und abgestimmt zusammenwirken können. Um die föderale Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu unterstützen, sind die Cybersicherheitsstrategie für Deutschland und die Cybersicherheitsstrategien der Länder eng miteinander verzahnt. Eingebettet in die Europäische Cybersicherheitsstrategie ist sie zudem ein Beitrag zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas.
Zur Zeit wird die Cybersicherheitsstrategie weiterentwickelt, um die Vorgaben des aktuellen Koalitionsvertrags umzusetzen. Die Konsequenzen, die das Bundesinnenministerium und die Sicherheitsbehörden aus der Zeitenwende gezogen haben und ziehen, müssen ebenfalls in der Strategie Berücksichtigung finden.
Die Bundesregierung möchte mit der Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie den Weg zu einem ganzheitlichen Wirtschaftsschutz ebnen und die Widerstandsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken.
Der mit der Strategie verfolgte staatlich organisierte Wirtschaftsschutz zielt auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wertschöpfungs- und Lieferketten sowie von Forschung, Innovation und Entwicklung deutscher Unternehmen ab.
Im Fokus steht dabei insbesondere der Schutz vor physischen, digitalen und hybriden Bedrohungen.
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für mehr Cybersicherheit beschlossen. Diese sehen einen sogenannten Cyberdome zur Verteidigung im Netz vor – und zielen auf mehr Befugnisse und Übungen ab.
Neue digitale Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden ermöglichen die automatisierte Datenanalyse und den automatisierten biometrischen Internetabgleich und machen die Arbeit der Sicherheitsbehörden so deutlich effektiver. Mit dem Gesetzespaket wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, sodass Bundeskriminalamt und Bundespolizei moderne Technologien zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Bevölkerung gegen Kriminalität und Terrorismus nutzen können.
Das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit sieht mehr Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei (BPol) vor. Auf diese Weise soll die Aufdeckung und Aufklärung konkreter Angriffe und langfristig laufender Angriffskampagnen verbessert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll konkrete Vorbereitungshandlungen besser erkennen.
Die IP-Adresse ist oft die erste oder einzige Spur, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Mit dem Gesetz zur IP-Adressenspeicherung werden Internetzugangsdienstanbieter verpflichtet IP-Adressen vorsorglich für drei Monate zu speichern. Die Speicherung hilft bei der Aufklärung aller Straftaten im Netz.
Um die deutsche Wirtschaft widerstandsfähiger zu machen, hatte die Bundesregierung zuletzt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 Unternehmen in der Europäischen Union zu höheren Cybersicherheitsstandards und strengeren Meldepflichten verpflichtet und mit dem KRITIS-Dachgesetz erstmals einheitliche Schutzvorgaben für die kritischen Infrastrukturen, zum Beispiel im Energie-, Gesundheits- oder IT-Sektor, geschaffen.
Was können Bürgerinnen und Bürger tun?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes. Es erarbeitet praxisorientierte Mindeststandards und zielgruppengerechte Handlungsempfehlungen zur IT- und Internet-Sicherheit, um Anwenderinnen und Anwender bei der Vermeidung von Risiken zu unterstützen.
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