Im Kabinett beschlossen
Gerade wenn es um terroristische und andere schwere Straftaten geht, sind Polizei und Strafverfolgungsbehörden auf zeitgemäße Instrumente angewiesen. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Gesetzentwürfe im Kabinett beschlossen. Ein Überblick.
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Mit dem Ausbau von digitalen Befugnissen haben Polizei- und Strafverfolgungsbehörden insbesondere bei schweren Straftaten mehr Möglichkeiten.
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Internationaler Terrorismus, Extremismus sowie schwere und organisierte Kriminalität fordern die Innere Sicherheit in Deutschland heraus. Hinzu kommen internationale Krisen, die sich – mehr denn je – auch auf die Sicherheitslage in unserem Land auswirken. Das Gesetzespaket zum Ausbau der digitalen Ermittlungsbefugnisse dient dazu, die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu stärken.
Automatisierte Datenanalyse und Bildabgleich
Das Gesetz umfasst digitale Ermittlungsbefugnisse, insbesondere zur automatisierten Datenanalyse und zum Bildabgleich für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Diese ermöglichen den Ermittlungsbehörden einen sachgerechten Umgang mit immer weiter steigenden Datenmengen unter Einsatz von KI.
Anhand der automatisierte Datenanalyse können relevante Zusammenhänge und Querverbindungen erkannt werden. Terroristische und kriminelle Strukturen können auf diese Weise besser erkannt werden. Die Befugnisse zum automatisierten biometrischen Abgleich von öffentlich verfügbaren Daten aus dem Internet dienen dem Ziel, etwa im Falle von Fahndungen, Personen zu identifizieren, zu lokalisieren, aber auch weiterführende Hinweise auf den Sachverhalt zu erhalten.
Ausbau zeitgemäßer Ermittlungsbefugnisse
KI und andere digitale Tools bei der Verfolgung von Straftaten wichtige Dienste leisten. Zugleich ist klar: Nicht alles was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat zulässig. Es braucht gesetzliche Leitplanken für den Einsatz von digitalen Instrumenten. Dem dient das Gesetzespaket.
Das Gesetzespaket ist ein wichtiger Baustein der im Koalitionsvertrag vereinbarten Sicherheitsoffensive der Bundesregierung.
Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium des Innern und beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.