Gemeinsam gegen Corona

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Gesetzliche Neuregelungen Gemeinsam gegen Corona

Das neue Infektionsschutzgesetz ergänzt bestehende Regelungen wie die 3G-Regelung oder Testpflichten. Angesichts rasant steigender Corona-Infektionen muss das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Auch die Homeoffice-Pflicht soll dazu beitragen. Neues bei der Telekommunikation: für den Netzausbau gibt es mehr Anreize. Der Datenschutz wird erhöht. Mobilfunk-Verträge können nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden. Und der Pfändungsschutz wird verbessert.

2 Min. Lesedauer

Grafik zur 3G-Regel am Arbeitsplatz mit Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Grafik 3G-Regel

Foto: Bundesregierung

Corona-Pandemie

Geändertes Infektionsschutzgesetz

Die 3G-Regel ist ausgeweitet, die Testpflicht in Krankenhäusern und Heimen erweitert sowie eine erneute Homeoffice-Pflicht eingeführt: Das neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht auch weiterhin bundesweit einheitliche Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus.

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Was gilt am Arbeitsplatz?

Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll das Infektionsrisiko gesenkt werden. Dazu sieht das Infektionsschutzgesetz etwa die Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor.

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Weiter einfacher Zugang zu Grundsicherung und Hilfe für Sozialeinrichtungen und Kulturschaffende

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wurde der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert. Damit erhalten weiterhin diejenigen Unterstützung, die besonders unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden. Hilfen für Sozialeinrichtungen und Kulturschaffende werden ebenfalls verlängert.

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Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter

Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind bis zum 31. März 2022 verlängert.

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Telekommunikation

Mobilfunkverträge flexibler kündbar

Mit der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes gibt es nun gezielt Anreize für Investitionen und Innovationen. Sie sollen den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Festnetz- und Mobilfunkbereich schneller vorantreiben. Bei den Vertragslaufzeiten, zum Beispiel im Mobilfunk, wird es Anpassungen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher geben. So können Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig unter Umständen mit einem Monat Frist gekündigt werden. Das Gesetz tritt am 1. Dezember in Kraft.

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Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt. Es enthält Regelungen zum digitalen Nachlass. Cookies sind nur mit einer Einwilligung erlaubt, die konform zur Datenschutzgrundverordnung ist. Das Gesetz tritt am 1. Dezember in Kraft.

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Verbraucherschutz

Pfändungsschutzkonten: Mehr Schutz für Verschuldete

Ohne ein Girokonto geht es nicht: Regelmäßige Zahlungen wie Gehalt, Rente, Miete sind ohne Konto kaum vorstellbar. Bargeldloser Zahlungsverkehr muss deshalb für alle möglich sein - auch für Menschen mit Schulden. Hier greift das Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto. Wichtige Neuerungen treten zum 1. Dezember 2021 in Kraft.

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Energie

Mit neuer Technik sparen - Der Smart Meter hält Einzug

Neu installierte Zähler müssen aus der Ferne ablesbar sein, andere bis Ende 2026 nachgerüstet werden. Das sieht eine am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Änderung der Heizkostenabrechnungsverordnung vor. Damit bedarf es künftig keines Ablesers mehr vor Ort.

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Entgelte für Wasserstoffnetze geregelt

Zum 1. Dezember 2021 ist die Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierung in Kraft getreten. Die Verordnung regelt im Einzelnen, wie die Kosten eines Wasserstoffnetzes ermittelt werden, die auf die Netzentgelte umgelegt werden dürfen – einschließlich der Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals. Mit der Verordnung wird ein weiteres wichtiges Element der Nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt.

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