Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter

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Verlängerung Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter

Weiterhin Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte in der Pandemie: Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld gelten bis ins kommende Jahr weiter. Denn es ist nicht auszuschließen, dass die Pandemie weiterhin erhebliche Auswirkungen auf einzelne Branchen hat.

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„Kurzarbeit zeigt sich als wirksames Instrument zur Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie“, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Kabinettsbeschluss erklärt. Die Bundesregierung gehe jedoch davon aus, dass es vor allem im ersten Quartal des kommenden Jahres noch Beeinträchtigungen geben werde. Zwar habe sich die wirtschaftliche Lage und die Lage auf dem Arbeitsmarkt seit Jahresbeginn deutlich gebessert, doch könnten die Auswirkungen der Pandemie diese positive Entwicklung bremsen.

Planungssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte

Einzelne Bundesländer haben bereits 2G-Regelungen eingeführt, um damit die vierte Infektionswelle einzudämmen. Und es ist nicht auszuschließen, dass weitere verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit dann erheblichen Auswirkungen insbesondere auf den lokalen Einzelhandel, das Gastgewerbe und weitere Branchen im Dienstleistungsbereich.

Daher wird die Verordnung verlängert. Bis 31. März 2022 gilt:

  • Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.
  • Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate.
  • Bis 31. Dezember werden den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100 Prozent erstattet. Mit der Verlängerung werden nur noch 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die anderen 50 Prozent können Arbeitgeber für Beschäftigte erhalten, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen.

Mit den Regelungen soll den betroffenen Betrieben - Arbeitgebern und Beschäftigten – in einem schwierigen Umfeld weiterhin Planungssicherheit gegeben werden.

Häufige Fragen zu Kurzarbeit während der Corona-Pandemie beantwortet die Bundesagentur für Arbeit . Die Agentur hält wichtige Informationen auch in Gebärdensprache bereit.