Strafbare Inhalte wirksam bekämpfen

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz Strafbare Inhalte wirksam bekämpfen

Die sozialen Netzwerke können Ort und Treiber für Desinformation sein. Wenn in den sozialen Netzwerken beispielsweise strafbare Falschnachrichten veröffentlicht werden, sind die Plattformbetreiber in der Verantwortung hiergegen vorzugehen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet sie unter anderem, Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern schnell zu bearbeiten, damit Hasskriminalität im Netz wirksam bekämpft werden kann. 

1 Min. Lesedauer

Bildschirm Smartphone mit den Icons der Apps der sozialen Netzwerke

Teilen, liken, weiterleiten – Desinformation verbreitet sich vor allem über die sozialen Netzwerke

Foto: imago images/imageBROKER/ValentinxWolf

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke gestärkt. Wer im Netz bedroht oder beleidigt wird, muss die Möglichkeit haben, dies dem sozialen Netzwerk einfach und unkompliziert anzuzeigen. 

Das seit Oktober 2017 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet die Anbieter sozialer Netzwerke dazu, Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern über rechtswidrige Inhalte entgegenzunehmen und zu prüfen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen zum Beispiel binnen 24 Stunden gelöscht oder gesperrt werden. Zu diesen Inhalten gehören beispielsweise Straftatbestände, wie die der Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Gewaltdarstellung und Bedrohung oder öffentliche Aufforderung zu Straftaten.