Verbraucher in der Krise stärken

Deutscher Verbrauchertag Verbraucher in der Krise stärken

Verbraucherschutz während der Corona-Pandemie: Bundesministerin Christine Lambrecht würdigte beim Deutschen Verbrauchertag die umfangreichen Maßnahmen der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der Pandemie. EU-Kommissar Reynders stellte die Neue EU-Verbraucherschutzagenda vor.

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Foto zeigt einen Taschenrechner und eine Rechnung

Die Bundesregierung hat all diejenigen unterstützt, die ihren Zahlungsverpflichtungen, zum Beispiel für Miete, Telefon, Internet oder Strom, nicht nachkommen konnten.

Foto: ams

"Die Corona-Krise ist für die Verbraucherpolitik eine große Herausforderung", stellte Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht auf dem Deutschen Verbrauchertag fest. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben Einkommenseinbußen erlitten – oder sogar ihren Arbeitsplatz verloren.

Milliardenschweres Hilfspaket

Die Bundesregierung habe mit umfangreichen Maßnahmen und einem milliardenschweren Hilfspaket reagiert, um die Folgen der Pandemie abzumildern. Das Hilfspaket komme auch gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Beispiele sind die Erweiterung des Kurzarbeitergeldes, die Überbrückungshilfen für Soloselbständige und Freiberufler oder der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro und die Anhebung des Steuerfreibetrags für Alleinerziehende.

Die Bundesregierung hat all diejenigen unterstützt, die ihren Zahlungsverpflichtungen, zum Beispiel für Miete, Telefon, Internet oder Strom, nicht nachkommen konnten. Es wurden Stundungsmöglichkeiten für Verbraucherdarlehensverträge geschaffen. Zudem hat sie Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, mit dem Sozialschutz-Paket den Zugang zu den Grundsicherungssystemen - etwa der Grundsicherung für Arbeitssuchende erleichtert.

Weitere Maßnahmen sind auf den Weg gebracht: So wird es zum Beispiel künftig einen schnelleren Weg aus der Privatinsolvenz geben und Verbraucher werden im Inkassorecht besser geschützt. Die Bundesregierung hat die Corona-Pandemie auch weiterhin fest im Blick, um auf Entwicklungen im Verbraucherbereich schnell reagieren zu können.

Erst im Sommer dieses Jahres hat das Bundeskabinett den Verbraucherpolitischen Bericht 2020 beschlossen. Er dokumentiert alle wichtigen Verbesserungen, die in den letzten vier Jahren für Verbraucherinnen und Verbraucher erzielt wurden.

Neue Verbraucherschutzagenda

EU-Justiz- und Verbraucherkommissar Didier Reynders ging in seiner Rede auf die Neue EU-Verbraucherschutzagenda ein. Er betonte, die Corona-Pandemie sei ein Test für die EU-Verbraucherpolitik und machte dies an zwei Beispielen fest. So sei der Onlinehandel enorm gewachsen und damit auch die Risiken. In Absprache mit elf großen Online-Plattformen sei es der EU-Kommission gelungen, gegen Online-Betrug vorzugehen.

Als weiteres Beispiel führte Reynders die Krise in der Luftfahrt an. Viele Verbraucher haben einen Anspruch auf die Erstattung von Zahlungen für ausgefallene Flugreisen, dem die Airlines und Reiseanbieter teilweise nicht nachkommen. Hier werde die Kommission weiterhin dafür sorgen, dass Reisende und Passagiere bei annullierten Reisen durch EU-Rechte geschützt werden.

Diese und weitere aktuelle Herausforderungen haben Eingang in die Neue Verbraucherschutzagenda gefunden. Ziel ist, den Verbraucherschutz während und nach der Corona-Pandemie zu verbessern. Grundsätzlich sollen Verbraucher in die Lage versetzt werden, eine aktive Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel unserer Gesellschaft zu spielen.

Die Agenda formuliert Maßnahmen in fünf Schwerpunkten , die in den nächsten fünf Jahren zusammen mit den Mitgliedstaaten auf europäischer und nationaler Ebene zu ergreifen sind.

Alle zwei Jahre veranstaltet der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in Berlin den Deutschen Verbrauchertag. Hier diskutieren Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Medien aktuelle Herausforderungen der Verbraucherpolitik. Dieses Jahr fand er virtuell am 16. November statt.