Bund-Länder-Zusammenarbeit

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Nachhaltigkeitsziele sind Richtschnur der Politik Bund-Länder-Zusammenarbeit

Den Ländern kommt bei der Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsziele und der Agenda 2030 eine entscheidende Rolle zu. Denn in der föderalen Ordnung Deutschlands obliegen ihnen in wichtigen Bereichen nachhaltiger Entwicklung Rechtsetzungs- und Verwaltungskompetenzen.

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Bund-Länder-Beratungen im Kanzleramt

Bund-Länder-Beratungen im Kanzleramt: Nachhaltigkeit ist die Richtschnur der Politik.

Foto: Bundesregierung/Jesco Denzel

Um die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu erhalten und allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen, arbeiten Bund und Länder energisch an einem Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft. Den Rahmen hierfür bildet die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen. Die Richtschnur der Politik in Bund und Ländern sind die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie enthalten sind.

Zur Erreichung der Ziele bedürfe es erheblicher Anstrengungen, einer engen Abstimmung von Bund und Ländern und eines strukturierten Dialogs von Bund und Ländern. Dieser findet regelmäßig im Bund-Länder-Erfahrungsaustausch zu nachhaltiger Entwicklung statt.

Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit

Ein gemeinsames Anliegen von Bund und Ländern war es, dass nachhaltige Entwicklung zum einem Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit wird. Denn viele Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen sowie Initiativen und Organisationen sind schon seit langem nachhaltig aktiv. Und dieses vorbildliche Engagement wollten Bund und Länder sichtbarer machen und stärken. Denn die nötigen Schritte hin zu einer nachhaltigen Entwicklung lassen sich nur im respektvollen miteinander erreichen. Jede und jeder kann hierzu beitragen und sich nach seinen Interessen, Möglichkeiten, Talenten und Fähigkeiten einbringen.