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Grafik zum Thema Demokratien in Europa

Foto: Bundesregierung

Das Demokratieprinzip ist ein Grundpfeiler der Europäischen Union. Wir können das Europäische Parlament direkt wählen und uns selbst zur Kommunalwahl präsentieren, egal wo in der EU wir leben.

Auch die progressive Demokratisierung Europas ist ein Verdienst der Europäischen Union, die über die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten auch ihre demokratischen Werte verbreiten konnte.

Diese grundlegenden Werte, auf die sich die Union gründet – neben Demokratie auch Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte - sind in Artikel 2 des EU-Vertrages festgehalten. Das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten beruht darauf, dass die Mitgliedstaaten diese gemeinsamen Werte achten, auf die sich die Union gründet. Sie müssen von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden. Dazu haben sich auch alle Mitgliedstaaten verpflichtet, als sie der Union beigetreten sind. Wir setzen uns daher für eine EU ein, die ihre Werte und ihre Rechtsstaatlichkeit nach innen und außen schützt.

Denn auch das Leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat ist – wie das Leben im Frieden – nicht selbstverständlich. Dafür müssen wir uns immer wieder einsetzen.

Art. 2 EU-Vertrag
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.  Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.