Migrationsabkommen mit Georgien

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Migration Migrationsabkommen mit Georgien

Am 19.12.2023 unterzeichnete Bundesinnenministerin Faeser mit ihrem georgischen Amtskollegen Gomelauri ein gemeinsames Migrationsabkommen. 

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Ziel der Bundesregierung ist es, irreguläre Migration zu reduzieren und legale Migration zu stärken. Ein wichtiger Baustein sind praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern, von denen beide Seiten profitieren.

Im Februar 2023 hat die Bundesregierung mit Joachim Stamp einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen  eingesetzt. 

Mit der Unterzeichnung der von ihm vorbereiteten Vereinbarung wurde am 19.12.2023 ein Migrationsabkommen mit Georgien geschlossen. 

Die Vereinbarung ist die Grundlage, um künftig im Interesse beider Staaten irreguläre Migration zu reduzieren. 

Daneben sollen die Republik Moldau und Georgien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat am 15. Dezember 2023 zugestimmt.  

Neben der Republik Moldau führt die Bundesregierung aktuell Gespräche mit Kenia, Kolumbien, Usbekistan, Kirgistan und Marokko. 

Was bedeutet das konkret? 

Menschen in Georgien droht in aller Regel keine politische Verfolgung. Die Anerkennungsquote von Asylanträgen liegt bei 0,3 Prozent. Daher hat der Deutsche Bundestag am 16. November 2023 und der Bundesrat am 15. Dezember 2023 beschlossen, Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsländer einzustufen. Damit können die Verfahren bei der Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland deutlich beschleunigt werden.

Mit dem Migrationsabkommen werden außerdem Perspektiven für Saisonarbeitskräfte geschaffen.

Es werden gezielt Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausgebaut, um den Ausstieg aus prekären Arbeitsverhältnissen von georgischen Staatsangehörigen in Drittstaaten zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Georgien eine bilaterale Expertengruppe unter Beteiligung der relevanten Ministerien und Stellen eingerichtet. 

Zudem wird durch das Abkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung von Fachkräften des Bildungsaustauschs gestärkt. Deutschland und Georgien verpflichten sich, die länderübergreifende Zusammenarbeit durch den Austausch von Studierenden, Auszubildenden und Forschenden im Rahmen bestehender Programme zu stärken. Dazu zählen unter anderem Projeke, die einen Fokus auf den europäischen Forschungsraum legen oder Reformen begleiten.