Berufsanerkennung stark gefragt

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Im Kabinett Berufsanerkennung stark gefragt

Die Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland steigt weiter an. Die Anerkennung ist für die Arbeitsmarkintegration und für die Fachkräftesicherung von großer Bedeutung. Das geht aus dem sechsten Bericht zum Anerkennungsgesetz hervor.

4 Min. Lesedauer

Ausländische Pflegerin an einem Krankenbett.

Ausländische Pflegekräfte werden in Deutschland dringend gebraucht. Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs.

Foto: Getty Images

Das sogenannte Anerkennungsgesetz regelt die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit des Bundes. Das sind mehr als 600 Berufe, wie beispielsweise Ärztin oder Koch. Der sechste Bericht zum Anerkennungsgesetz wurde nun im Kabinett beschlossen.

Warum ist das Anerkennungsgesetz wichtig?

Das Anerkennungsgesetz gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Es ist damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland.

Das Gesetz erleichtert es ausländischen Fachkräften, ihre berufliche Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen und erhöht damit den Anreiz, nach Deutschland zu kommen. Es ist somit auch wichtig für die Arbeitsmarktintegration.

Das Anerkennungsgesetz regelt die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit des Bundes. Diese sind:
• nicht reglementierte Berufe – dazu gehören die rund 330 dualen Ausbildungsberufe, wie beispielsweise zur Elektronikerin oder zum Koch. 
• reglementierte Berufe –  dazu gehören Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wie z.B. Ärztin oder Physiotherapeut.

Das Anerkennungsgesetz gilt nicht für landesrechtliche Berufe wie z. B. Lehrerin oder Erzieher. Für diese Berufe wird die Anerkennung durch entsprechende Gesetze der Bundesländer geregelt.

Welche aktuellen Entwicklungen gehen aus dem Bericht hervor?

Berufsanerkennung in Deutschland ist weiterhin stark gefragt. Die Gesamtzahl der Anträge steigt stetig an. Im Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes 2012 bis Ende 2022 wurden fast 365.000 Anträge eingereicht, und zwar für bundes- und landesrechtliche Berufe. Hinzu kommen rund 229.000 Anträge von Privatpersonen auf Zeugnisbewertung für eine im Ausland erworbene Hochschulqualifikation.

Im Jahr 2022 gab es fast 49.500 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – ein neuer Höchststand. Die hohe Gesamtzahl und die steigende Nachfrage zeigen die große Bedeutung des etablierten Prüfverfahrens für die Fachkräftesicherung in Deutschland.

Auch die Zahl der beschiedenen Anerkennungen steigt kontinuierlich: Allein im Jahr 2022 wurden über 52.000 Anträge entschieden, und zusätzlich sind die meisten Entscheidungen auch innerhalb der vorgegebenen drei Monate gefallen. Dabei wurden nicht ganz die Hälfte (47 Prozent) der Anträge als voll gleichwertig anerkannt. Bei weiteren 51 Prozent sind die ausländischen Berufsqualifikationen in Teilen als gleichwertig anerkannt worden. In solchen Fällen gibt es dann die Möglichkeit von Nachqualifizierung oder Wissensprüfungen. 

Werden auch Anträge aus dem Ausland gestellt?

Etwas mehr als die Hälfte der Anträge auf Anerkennung wird von ausländischen Fachkräften gestellt, die sich bereits in Deutschland befinden. Ebenso werden auch viele Anträge aus dem Ausland gestellt. Ihre Zahl hat sich – für Berufe nach Bundesrecht – seit 2019 verdreifacht und beträgt nun 48 Prozent. Dabei ist vor allem die Anzahl der Anträge aus Drittstaaten deutlich gestiegen. Berufsanerkennung wird also immer öfter als Türöffner für gezielte Fachkräftezuwanderung genutzt. An der Spitze der häufigsten Herkunftsländer stehen Bosnien und Herzegowina, die Türkei und die Philippinen.

Welche Rolle spielt die berufliche Anerkennung beim Fachkräftemangel?

Angesichts des demografischen Wandels steht die deutsche Wirtschaft vor großen Herausforderungen. Offene Stellen zu besetzen, sei es im Handwerk, in den Heilberufen oder in der IT, wird immer schwieriger. Viele Unternehmen sind daher auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gehört deshalb zu den zentralen Aufgaben der Bundesregierung.

Insgesamt spielt das Gesundheitswesen weiterhin die größte Rolle im Anerkennungsgeschehen. Auf Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich nach Bundesrecht entfielen im Jahr 2022 fast 80 Prozent aller Anerkennungsanträge. Das zeigt: Die berufliche Anerkennung trägt dazu bei, unseren Fachkräftebedarf an medizinischem Personal und vor allem an Pflegekräften langfristig zu decken.

Macht das neue Einwanderungsrecht das Anerkennungsgesetz nicht überflüssig?

Die aktuelle Reform des Einwanderungsrechts eröffnet unter bestimmten Bedingungen neue Möglichkeiten zur Einreise ohne vorherige Anerkennung. Trotzdem bleibt die Anerkennung für die Integration von ausländischen Fachkräften in den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Sie verbessert die Chancen der Fachkräfte auf adäquate Beschäftigung und Entlohnung. Zudem schafft sie Transparenz über ausländische Qualifikationen und unterstützt so Arbeitgeber bei der Fachkräftesicherung und Personalentwicklung.

Insbesondere für Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich – hier bleibt die Anerkennung obligatorisch – gibt es mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nunmehr die Möglichkeit einzureisen und parallel zu einer qualifikationsnahen Tätigkeit den Anerkennungsprozess zu durchlaufen.

Welche Beratungs- und Hilfsangebote gibt es?

Das offizielle Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“  der Bundesregierung mit dem Online-Tool „Anerkennungs-Finder“  zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – auf Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Arabisch sowie Ukrainisch.

Die „IQ-Anlaufstellen bieten zudem in allen Bundesländern – auf regionaler Ebene – Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung – IQ“, das gemeinsam von den Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Das „BQ-Portal  unterstützt zuständige Stellen und Arbeitgeber bei der Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse. Es wird vom Institut der deutschen Wirtschaft betrieben. 

Geringverdiener können auch Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren stellen. Förderfähig sind die Kosten, die bei der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten, bis zu maximal 600 Euro pro Person.

Bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland  werden Interessierte zu den Themen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Einreise und Aufenthalt, Jobsuche und Deutsch lernen aus dem In- und Ausland in Deutsch und Englisch beraten. Sie ist unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und am Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.