Digitalstrategie der Bundesregierung
Wie sieht der lernende, digitale Staat aus? Wie kann Verwaltung entbürokratisiert und digitalisiert werden? Die Bundesregierung hat in ihrer Digitalstrategie für das Handlungsfeld „Lernender, digitaler Staat“ Schwerpunkte benannt und für Digitalvorhaben konkrete Ziele gesetzt. Hier stellen wir einige davon vor.
4 Min. Lesedauer
Die Bundesregierung formuliert in ihrer Digitalstrategie ein Zielbild für den digitalen Fortschritt bis 2030. Dieses Zielbild gliedert sich in drei Handlungsfelder auf und steht im Einklang mit den Plänen der Europäischen Union für die „Digitale Dekade“. Hier stellen wir das Handlungsfeld „Lernender, digitaler Staat“ vor.
Handlungsfeld „Lernender, digitaler Staat“
Digitale Verwaltung
Im lernenden, digitalen Staat wird die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen durch ein digitales, barrierefreies Angebot gewährleistet. Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen können ihre Behördengeschäfte ortsunabhängig und elektronisch erledigen. Mit der Einführung der digitalen Identität und der Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“ sind wesentliche Meilensteine dafür erreicht. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wird weiterentwickelt.
Open-Data und Datenkompetenz in der öffentlichen Verwaltung
Im lernenden, digitalen Staat ist die Verwaltung selbst digitaler geworden. Sie nutzt durch Open-Data souverän digitale Plattformen und vielfältige digitale Werkzeuge inklusive Künstlicher Intelligenz (KI). Sie wertet ihre Daten selbst besser aus und nutzt die gewonnenen Erkenntnisse für Entscheidungen und deren evidenzbasierte Vorbereitung. Sie stärkt die digitalen Kompetenzen ihrer Beschäftigten langfristig.
Digitale Justiz
Im lernenden, digitalen Staat ist das Recht digital- und praxistauglich. Ein Digitalcheck stellt sicher, dass Gesetze auf Grundlage digitaler Prozesse erstellt werden und der Digitalisierung grundsätzlich nicht mehr entgegenstehen.
Digitale Polizei
Im lernenden, digitalen Staat arbeitet die Polizei mit modernen Mitteln und gut vernetzt auf allen Ebenen zusammen. Durch die Harmonisierung und Modernisierung der polizeilichen IT-Architektur ist die Arbeit der Polizei und der Zollverwaltung effizienter und zielgerichteter.
Digitale Souveränität der Verwaltung
Im lernenden, digitalen Staat ist die Verwaltung nicht abhängig von einzelnen Anbietern und Produkten. Durch den Aufbau von Wissen, Fachkräften sowie den Einsatz von Open Source Software und die verbindliche Nutzung von offenen Standards ist die digitale Souveränität der Verwaltung gestärkt.
Cybersicherheit
Im lernenden, digitalen Staat werden Schutz und Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Wirtschaft garantiert. Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir die Fähigkeiten zur Vermeidung, frühzeitiger Erkennung sowie der Abwehr von Bedrohungen aus dem Cyberraum deutlich gestärkt.
Verteidigung
Im lernenden, digitalen Staat ist die digitale Transformation der Bundeswehr, insbesondere der Streitkräfte, notwendig für eine verlässliche Verteidigung in Zeiten einer herausfordernden, volatilen Bedrohungslage.
Internationale Datenpolitik
Im lernenden, digitalen Staat bietet ein offenes, freies und sicheres Internet unbeschwerte Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen über nationalstaatliche Grenzen hinweg. Daran arbeitet Deutschland kontinuierlich in internationaler Abstimmung und Zusammenarbeit. Deutschland setzt sich für einen vertrauensvollen, regel- und wertebasierten Austausch von Daten zwischen demokratischen Staaten ein.
Die Digitalstrategie gibt einen Überblick über wichtige digitalpolitische Vorhaben der Ministerien und legt Ergebnisse fest, die bis Ende der Legislaturperiode erreicht werden sollen. Im Jahr 2025 will sich die Regierung daran messen lassen, ob sie diese Ziele erreicht hat. Hier stellen wir ausgewählte Beispiele aus dem Handlungsfeld „Lernender, digitaler Staat“ vor.
ausgewählte Digitalvorhaben
Die Bundesregierung will den Online-Ausweis auf das Smartphone bringen. Die staatlich bereitgestellte digitale ID und das Nutzerkonto des Bundes werden bedienungsfreundlich weiterentwickelt. Die bestehenden Funktionalitäten werden anschlussfähig an ein Ökosystem digitaler Identitäten. Dabei sollen auf Wunsch auch Führerschein, Bildungsabschlüsse oder Zugangsberechtigungen, die von anderer Stelle als dem Staat ausgestellt werden, integriert werden können.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
➔ der Personalausweis und der Führerschein auch als digitale Nachweise zur Nutzung mit mobilen Endgeräten verfügbar sind.
➔ in mindestens fünf Wirtschaftssektoren eine staatlich bereitgestellte digitale ID als unternehmensunabhängige Identität zur Identifizierung genutzt werden kann.
Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass Informationen und Nachweise auf Wunsch des Antragstellenden im Kontakt mit Behörden künftig nur noch einmal eingereicht werden müssen (Once-Only-Prinzip). Gemeinsam mit den Ländern passt die Regierung deshalb besonders relevante Register in Bund, Ländern und Kommunen an, nachdem das bestehende Registermodernisierungsgesetz verfassungsfest reformiert wurde.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
Bund, Länder und Kommunen die Voraussetzungen zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips für die Top-Register des IT-Planungsrates geschaffen haben und dadurch bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen durch Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen bereits vorhandene Nachweise nicht mehr erbracht werden müssen.
Die Bundesregierung wird das Onlinezugangsgesetz (OZG) weiterentwickeln und die Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe etablieren. Das Verwaltungsportal des Bundes (Bundesportal) soll so ausgebaut werden, dass man alle relevanten OZG-Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen direkt darüber durchführen kann.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
die innerhalb der Bundesregierung priorisierten Leistungen in Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes flächendeckend realisiert sind.
Durch die Einrichtung, Weiterentwicklung und dauerhafte Verstetigung von Datenlaboren in allen Bundesressorts stärken wir die Datenkompetenz der Verwaltung weiter und stellen geeignete Werkzeuge und Ressourcen zur Datenanalyse bereit. Die Datenlabore sind ein wichtiger Teil der Datenstrategie der Bundesregierung. Mit dem sogenannten „Datencockpit“ sollen Bürgerin und Bürger zukünftig digital nachvollziehen zu können, welche Behörde zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
Datenkompetenz und Datenanalyse in der Bundesverwaltung durch den Einsatz von Datenlaboren signifikant verbessert sind.
Die Bundesregierung entwickelt das Nationale Cyber-Abwehrzentrum weiter und stärkt damit nachhaltig die ressortübergreifende und gesamtstaatliche Zusammenarbeit in der Cybersicherheit und ermöglicht das Verdichten von Informationen zu einem gemeinsamen und umfassenden Lagebild der Cybersicherheit. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum ist Bestandteil der
Cybersicherheitsstrategie für Deutschland, die ebenfalls weiterentwickelt wird.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
➔ das Nationale Cyber-Abwehrzentrum und die Cybersicherheitsstrategie für Deutschland fortentwickelt wurden.
➔ die föderale Zusammenarbeit in der Cybersicherheit verbessert wurde.