Fortschritt dank besserer Daten

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Weiterentwicklung der Datenstrategie Fortschritt dank besserer Daten

Die Bundesregierung will erreichen, dass Daten effektiver genutzt werden können. Künftig sollen sie in größerem Umfang und in besserer Qualität zur Verfügung stehen. Dafür hat das Bundeskabinett eine neue Datenstrategie beschlossen – wichtige Fragen und Antworten.

3 Min. Lesedauer

Datenstrategie

Ziel der Bundesregierung ist es, dass möglichst alle Menschen die Nutzung von Daten souverän beurteilen können.

Foto: Getty Images/iStockphoto/monsitj

Warum ist die Nutzung von Daten wichtig?

Daten sind die Grundlage für maschinelles Lernen – einen Teilbereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Computer sammeln durch sie Erfahrungen und können so Muster erkennen, Wahrscheinlichkeiten berechnen und Vorhersagen treffen. So ist es zum Beispiel möglich, mithilfe von KI Krebserkrankungen verlässlicher und schneller zu erkennen oder Maschinen effizienter zu warten. Weitere innovative Anwendungsbeispiele zeigt die Plattform Lernende Systeme . Die Nutzung von Daten trägt idealerweise zu einer besseren Gesundheitsversorgung bei, eröffnet der Wissenschaft neue Erkenntnisse, verbessert Produktionsabläufe und erleichtert vielfach den Alltag.

Was muss sich im Umgang mit Daten ändern?

Viele Datenschätze in Deutschland – auch frei zugängliche Daten – bleiben ungenutzt. Etwa 80 Prozent der industriell erzeugten Daten werden beispielsweise derzeit nicht weiterverwendet. In einigen Bereichen werden noch zu wenige Daten erhoben – oder sie sind von unzureichender Qualität. Viele der Daten sind darüber hinaus nicht auffindbar, nicht zugänglich oder aufgrund fehlender Lizenzbestimmungen nicht nachnutzbar. Eine Vielzahl von Unternehmen geben zudem an, dass fehlendes eigenes Wissen sie daran hindert, Daten zu verwerten. Das gilt es zu verbessern und das vorhandene Potenzial besser zu nutzen.

„Bislang bleiben Daten viel zu oft ungenutzt und fehlen somit für digitale Innovationen. Das betrifft industrielle genauso wie öffentliche Daten. Das wollen und müssen wir ändern. Dafür brauchen wir eine neue, mutige Datenkultur, die das Teilen von Daten möglich macht, um neue, datenbasierte Angebote aus der Wirtschaft und aus der Mitte der Gesellschaft zu entwickeln“, so Bundesdigitalminister Volker Wissing.

Was möchte die Bundesregierung mit ihrer neuen Strategie erreichen?

Es muss zu einer Selbstverständlichkeit werden, Daten effektiv zu erheben, zu nutzen und zu verwalten. Voraussetzung dafür ist ein kompetenter und verantwortungsvoller Umgang mit Daten. Die Bundesregierung entwickelt dafür ihre Datenstrategie weiter. Es geht im nächsten Schritt vor allem darum, mehr Daten bereitzustellen und die Datenqualität zu verbessern. Ein Forschungsdatengesetz soll den Zugang zu Daten für die öffentliche und die private Forschung erleichtern. Verschiedene Datensätze sollen so künftig auch einfacher miteinander verknüpft werden können. Auch die medizinische Versorgung soll sich weiter verbessern, indem Gesundheitsdaten für die Forschung leichter zugänglich werden. Die Bundesregierung wird außerdem deutlich mehr und hochwertigere Daten der öffentlichen Hand zugänglich machen. Davon sollen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft profitieren. Auch das Teilen von Daten durch Privatpersonen und Unternehmen soll einfacher werden.

Was bedeutet das für mich persönlich?

Die Datenstrategie der Bundesregierung adressiert alle gesellschaftlichen Bereiche – Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliche Hand. Daten und Informationen sind Grundlage unserer Wissensgesellschaft und Wirtschaftsordnung. Mit ihnen umgehen zu können, ist in Zeiten der Digitalisierung enorm wichtig. Ziel der Bundesregierung ist es, dass möglichst alle Menschen die Nutzung von Daten souverän beurteilen können und möglichst viele Menschen selbst Daten kompetent und innovativ nutzen können.

Wie will die Bundesregierung den Schutz von Daten gewährleisten?

Die neue Datenstrategie der Bundesregierung beschreibt Wege zu einem verantwortungsvollen und zukunftsfähigen Umgang mit Daten. Technologischer Fortschritt und datengetriebene Innovationen müssen Grund- und Schutzrechte berücksichtigen. Wo es erforderlich ist, passt die Bundesregierung rechtliche Grundlagen an. Ein konkreter Fahrplan formuliert die vorgesehene EU- und Bundesgesetzgebung bis zum Ende des Jahres 2024. Dabei stellt die Bundesregierung sicher, dass Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards, der Schutz der öffentlichen Sicherheit sowie der von Geschäftsgeheimnissen und des geistigen Eigentums unberührt bleiben.