Kabinett will Gesundheitsversorgung stärken
Die Bundesregierung will die Gesundheitsversorgung weiter verbessern und setzt dabei auch auf die Digitalisierung. Das Kabinett hat zwei Gesetzentwürfe beschlossen: Zum einen soll die elektronische Patientenakte für alle eingeführt werden. Zum anderen sollen Gesundheitsdaten für die Forschung leichter zugänglich werden.
1 Min. Lesedauer

Die elektronische Patientenakte soll unter anderem mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt werden.
Foto: picture alliance/EPA-EFE/Clemens Bilan
Die beiden Gesetze würden das Fundament digitaler Versorgung und Forschung im deutschen Gesundheitssystem, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu dem Vorhaben. „Damit starten wir sowohl im Versorgungsalltag wie in der Forschung eine Aufholjagd und bauen in Deutschland eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa auf.“
Medikationsübersicht wird digital
Zentraler Bestandteil des Digital-Gesetzes ist die elektronische Patientenakte (ePA). Ab 2025 werden die Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, sie ihren Versicherten automatisch einzurichten. Die ePa soll sowohl Ärztinnen und Ärzten als auch Patientinnen und Patienten den Behandlungsalltag erleichtern. Außerdem soll das E-Rezept verbindlicher Standard werden. So sieht es der Gesetzentwurf vor, den das Kabinett auf seiner Sitzung in Meseberg beschlossen hat.
Die elektronische Patientenakte soll – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – für jeden Versicherten mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt werden. Das hilft, ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu vermeiden und erhöht so die Patientensicherheit.
Die Anwendung der elektronischen Akte bleibt für die Versicherten freiwillig. Wer sie nicht möchte, kann der Nutzung widersprechen oder sie einschränken. Die Krankenkassen werden grundsätzlich keinen Zugriff auf die Daten der ePA haben.
Bessere Daten für bessere Therapien
Ohne valide Daten ist es schwer Erkenntnisse zu gewinnen. Deshalb hat das Kabinett gleichzeitig das Gesundheitsdatennutzungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Gesundheitsdaten leichter für gemeinwohlorientierte Zwecke verwendet werden können.
Pseudonymisierte Daten aus der elektronischen Patientenakte, Abrechnungsdaten der Krankenkassen und Informationen aus dem Krebsregister sollen künftig besser verknüpft werden. Die systematische Auswertung von medizinischen Daten soll dazu beitragen Krankheiten früher zu erkennen, ermöglicht individuell ausgerichtete Therapien und eröffnet neue Heilungschancen. Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle soll Forschenden den Zugang zu den Daten erleichtern.
Patientinnen und Patienten können darüber entscheiden, ob sie ihre Daten aus der ePA der Forschung zu Verfügung stellen wollen. Sie können auch hier der Nutzung widersprechen.