Digitaler Fortschritt in der Praxis

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Umsetzung der Digitalstrategie Digitaler Fortschritt in der Praxis

Mit ihrer Digitalstrategie bündelt die Bundesregierung ihre digitalpolitischen Schwerpunkte. Wichtige Ziele: eine moderne Netzinfrastruktur, eine bürgernahe Verwaltung und ein voll vernetztes Gesundheitssystem – zentrale Fortschritte finden Sie hier im Überblick.

3 Min. Lesedauer

Eine Frau zeigt auf den Monitor von einem Tablet.

Wie kommt der digitale Fortschritt den Bürgerinnen und Bürgern zugute? Die Digitalstrategie der Bundesregierung liefert Antworten.

Foto: Getty Images/iStockphoto

„Wir wollen uns nicht abfinden mit den Rankings, die international veröffentlicht werden über den Digitalisierungsgrad der öffentlichen Verwaltung, der Infrastruktur in Deutschland, aber auch insgesamt des ganzen Umfeldes unseres Landes und wollen vorankommen“ – so kommentierte Bundeskanzler Olaf Scholz den Beschluss der Bundesregierung zu ihrer Digitalstrategie am 31. August 2022. Über ein Jahr nach der Veröffentlichung zeigen sich Erfolge bei der Umsetzung.

Schnelleres Internet, bessere Netzabdeckung

Der Ausbau der Breitband- und Mobilfunknetze kommt voran. Bereits heute stehen für jeden vierten Haushalt leistungsfähige Glasfaseranschlüsse zur Verfügung. Technologieübergreifend sind für mehr als 70 Prozent der Haushalte Gigabitanschlüsse verfügbar. Fast 90 Prozent der Fläche Deutschlands sind zudem mit 5G-Mobilfunk versorgt – und 97 Prozent mit 4G. Die Bundesregierung arbeitet daran, den Netzausbau weiter zu beschleunigen.

Effizientere Gesundheitsversorgung

Schon seit Beginn des Jahres 2021 steht allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse zur Verfügung. In ihr können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Der Vorteil: Die Patientendaten sind schneller abrufbar. Doppeluntersuchungen sind nicht mehr nötig. So bleibt mehr Zeit für die eigentliche Behandlung – ein klares Plus für die persönliche medizinische Versorgung. Mit dem Digital-Gesetz will die Bundesregierung ab 2025 die Gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, den Versicherten automatisch eine ePA einzurichten. Wer dies nicht möchte, kann dem widersprechen.

In Verbindung mit der ePA bringt auch das digitale E-Rezept große Vorteile für Patientinnen und Patienten: Ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln können vermieden werden, indem für jeden Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht zu Verfügung steht. Auch bietet das E-Rezept mehr Komfort für Patientinnen und Patienten, da Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn sie ein Folgerezept im selben Quartal benötigen oder sich nach einer Videosprechstunde ein E-Rezept ausstellen lassen.

Seit dem 1. Juli 2023 ist es möglich, E-Rezepte auch per elektronischer Gesundheitskarte ohne PIN in der Apotheke einzulösen. Inzwischen sind Apotheken und Arztpraxen technisch entsprechend ausgestattet. Ärztinnen und Ärzte sind dazu angehalten, E-Rezepte vermehrt zu verwenden. Das Digital-Gesetz sieht die verpflichtende Nutzung ab 2024 vor.

Bürgerorientierte, einfache Verwaltung

Auch der Staat muss digitaler werden. Verwaltungsdienstleistungen sollen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen online zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung hat hier mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes bereits einen großen Schritt nach vorne gemacht. Bund, Länder und Kommunen konzentrieren sich auf 16 besonders wichtige Leistungen, die planmäßig spätestens 2024 digital beantragt werden können – zum Beispiel Ummeldungen, Eheschließungen oder Baugenehmigungen. Bürgerinnen und Bürger haben ab 2028 Anspruch auf einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes. Mit der Bund-ID steht bereits ein einheitliches Nutzerkonto für alle digitalen Behördengänge zur Verfügung.

Die Bundesregierung vereinfacht auch die Kommunikation mit der Justiz – über den Dienst „Mein Justizpostfach“ . Bürgerinnen und Bürger können den Service seit dem 13. Oktober 2023 nutzen und so zum Beispiel rechtswirksam Klagen einreichen oder Dokumente wie Bußgeldbescheide sicher elektronisch an ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt übermitteln.

Digitalisierung in der Praxis: Kfz online zulassen und sofort losfahren
Seit 1. September 2023 ist die vierte Stufe der digitalen Kfz-Zulassung in Kraft: Fahrzeuge können sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr warten, bis ihnen die Fahrzeugpapiere und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid. Eine weitere Vereinfachung: Auch Autohäuser oder Versicherer können nun die digitale Zulassung nutzen. Sie haben erstmals die Möglichkeit, für sich und ihre Kunden Zulassungen bei jeder Zulassungsbehörde im Bundesgebiet zu veranlassen. Anträge können im Massenverfahren vollelektronisch abgewickelt werden. Das spart Zeit und Kosten.

Mehr Daten in höherer Qualität

Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 eine neue Datenstrategie vorgelegt. Mehr Daten in besserer Qualität – darum geht es im Kern. Denn Daten effektiv zu erheben, zu nutzen und zu verwalten, ist ein entscheidender Faktor für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.