Umsetzung der Digitalstrategie
Schnelleres Internet, dank E-Rezept keine Wartezeit beim Arzt, Behördengänge online erledigen: Deutschland wird digitaler. Das geht aus dem Fortschrittsbericht zur Digitalstrategie der Bundesregierung hervor – zentrale Erfolge finden Sie hier im Überblick.
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Mit ihrer Digitalstrategie bündelt die Bundesregierung ihre digitalpolitischen Schwerpunkte. Wichtige Ziele: eine moderne Netzinfrastruktur, eine bürgernahe Verwaltung und ein voll vernetztes Gesundheitssystem. Ein Zwischenbericht zur Digitalstrategie zeigt nun spürbare Fortschritte, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger erleichtern.
„Unser Land ist in den letzten zwei Jahren spürbar digitaler geworden“, sagte Bundesdigitalminister Volker Wissing zum Fortschrittsbericht. Deutschland habe eine der höchsten 5G-Abdeckungen in Europa und können bald die letzten Funklöcher schließen. Auch würden Millionen Bürgerinnen und Bürger mittlerweile wie selbstverständlich das E-Rezept nutzen und von dem digitalen Deutschlandticket profitieren. Laut Wissing ist die Bundesrepublik auch bei Zukunftsfeldern wie Künstlicher Intelligenz international vorne dabei. „Diese Erfolge sind möglich, weil wir mit der Digitalstrategie klare Prioritäten setzen“, so der Bundesdigitalminister.
Schnelleres Internet, bessere Netzabdeckung
Der Ausbau der Breitband- und Mobilfunknetze kommt voran. Gigabit-Anschlüsse sind bereits für etwa 74 Prozent der Haushalte, Glasfaseranschlüsse für knapp jeden dritten Haushalt verfügbar. 91 Prozent der Fläche des Bundesgebietes ist seit 2023 mit dem Mobilfunkstandard 5G durch mindestens einen Netzbetreiber versorgt. Deutschland ist damit besser als der EU-Durchschnitt, der bei rund 81 Prozent liegt (Stand: Januar/2024). Die Bundesregierung arbeitet daran, den Netzausbau weiter zu beschleunigen.
Effizientere Gesundheitsversorgung
Schon seit Beginn des Jahres 2021 steht allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse zur Verfügung. In ihr können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Der Vorteil: Die Patientendaten sind schneller abrufbar. Doppeluntersuchungen sind nicht mehr nötig. So bleibt mehr Zeit für die eigentliche Behandlung – ein klares Plus für die persönliche medizinische Versorgung. Mit dem Digital-Gesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz hat die Bundesregierung die Grundlage geschaffen, dass allen Versicherten beginnend ab dem 15. Januar 2025 die ePA automatisch bereitgestellt wird. Wer dies nicht möchte, kann dem widersprechen.
In Verbindung mit der ePA bringt auch das digitale E-Rezept große Vorteile für Patientinnen und Patienten: Ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln können vermieden werden, indem für jeden Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht zu Verfügung steht. Auch bietet das E-Rezept mehr Komfort für Patientinnen und Patienten, da Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn sie ein Folgerezept im selben Quartal benötigen oder sich nach einer Videosprechstunde ein E-Rezept ausstellen lassen.
Das E-Rezept ist seit 1. Januar 2024 verpflichtend und wurde bis Mitte Mai 2024 schon mehr als 185 Millionen Mal eingelöst.
Bürgerorientierte, einfache Verwaltung
Auch der Staat muss digitaler werden. Verwaltungsdienstleistungen sollen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen online zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung hat hier mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bereits einen großen Schritt nach vorne gemacht. Der Bund hat seine Verpflichtungen weitgehend erfüllt und den Großteil der OZG-Leistungen in seinem Verantwortungsbereich digitalisiert. Zentrale Behördengänge im Bereich der Länder und Kommunen, wie beispielsweise die Anträge auf Wohn- oder Bürgergeld, können online erledigt werden.
Bund, Länder und Kommunen konzentrieren sich auf 16 besonders wichtige Leistungen, die planmäßig spätestens 2024 digital beantragt werden können – zum Beispiel Ummeldungen, Eheschließungen oder Baugenehmigungen. Bürgerinnen und Bürger haben ab 2028 Anspruch auf einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes. Mit der Bund-ID steht bereits jetzt ein einheitliches Nutzerkonto für alle digitalen Behördengänge zur Verfügung. Rund 3,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben sich dafür bislang registriert.
Seit Juni 2023 ist die digitale Rentenübersicht kostenlos abrufbar. Bürgerinnen und Bürger erhalten dort Informationen über ihre individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
Die Bundesregierung vereinfacht auch die Kommunikation mit der Justiz – über den Dienst „Mein Justizpostfach“. Bürgerinnen und Bürger können den Service seit dem 13. Oktober 2023 nutzen und so zum Beispiel rechtswirksam Klagen einreichen oder Dokumente wie Bußgeldbescheide sicher elektronisch an ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt übermitteln.
Digitalisierung in der Praxis: Kfz online zulassen und sofort losfahren
Seit 1. September 2023 ist die vierte Stufe der digitalen Kfz-Zulassung in Kraft: Fahrzeuge können sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr warten, bis ihnen die Fahrzeugpapiere und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid. Auch Autohäuser oder Versicherer können nun die digitale Zulassung nutzen. Seit dem Start wurden bereits mehr als eine Million Autos online zugelassen oder abgemeldet.
Regeln für KI und digitale Dienste
Deutschland hat sich erfolgreich für innovationsfreundliche europäische Regeln im Bereich der Künstlichen Intelligenz eingesetzt. Mit ihrer KI-Verordnung hat die EU ein starkes Fundament für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz geschaffen, das Vertrauen und Akzeptanz in die Technologie schafft und Innovationen „made in Europe“ ermöglicht. Für Anwendungen, die nicht als Hochrisiko-System im Sinne der EU-Verordnung gelten, entwickelt das Vorhaben „MISSION KI“ freiwillige transparente Qualitäts- und Prüfstandards. Auf G7-Ebene treibt Deutschland einheitliche KI-Standards im Sinne der deutschen Exportwirtschaft voran.
Mit dem Digital Services Act haben die EU-Staaten einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, der sicherstellen soll, dass sich Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen und Suchmaschinen in einem sicheren digitalen Umfeld bewegen können. In Deutschland gewährleistet dies das Digitale-Dienste-Gesetz.