Meilenstein bei i-Kfz erreicht
Mehr als eine Million Fahrzeuge sind bislang digital zugelassen worden. Autos online an-, ab- und umzumelden ist seit einem Jahr mit komplett automatisierten Verfahren möglich. Die sogenannte i-Kfz ist nur ein Beispiel für digitalen Fortschritt in Deutschland.
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Keine Wartezeit, kein Behördengang: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger melden ihr Fahrzeug über das Internet an. Am 1. September 2023 hat der Bund die Voraussetzungen für die digitalen und automatisierten Verfahren geschaffen. Die Bilanz nach einem Jahr: Der Meilenstein von mehr als einer Million Online-Zulassungen ist erreicht. Konkret wurde dieses Verfahren 1,21 Millionen Mal angewendet.
Der praktische Nutzen ist groß, denn durch die digitale Abwicklung werden Zeit, Aufwand und bares Geld gespart – für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Verwaltung und Wirtschaft. Bundesverkehrsminister Volker Wissing betont: „Das ist gelebte Digitalisierung, die den Alltag der Menschen spürbar erleichtert“.
Was sind die Vorteile der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)?
Wesentlich ist, dass der Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort entfallen. Zudem ist eine digitale Fahrzeugzulassung deutlich günstiger. Wer sein Auto online zulässt, zahlt 16,30 Euro. Für denselben Vorgang am Schalter müssen 30,60 Euro gezahlt werden.
Fahrzeuge können sofort nach der digitalen Zulassung im Straßenverkehr eingesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr warten, bis ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der digitale Zulassungsbescheid.
Was ist mit i-Kfz seit wann möglich?
Die Entwicklung von i-Kfz ist stufenweise erfolgt. Die Umsetzung selbst obliegt den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Sie stellen die entsprechenden i-Kfz-Portale für die Zulassungsvorgänge bereit.
Stufe 1:
Seit dem 1. Januar 2015 kann die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen im Internet beantragt werden.
Stufe 2:
Seit dem 1. Oktober 2017 kann über i-Kfz die Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter im selben Zulassungsbezirk beantragt werden – mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.
Stufe 3:
Seit dem 1. Oktober 2019 können Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online abgewickelt werden.
Stufe 4:
Seit dem 1. September 2023 können erstmals auch juristische Personen i-Kfz nutzen. Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Damit ist das gesamte Verfahren nunmehr vollautomatisiert.
So geht die i-Kfz: Wie i-Kfz genau funktioniert, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und Weiteres rund um das Verfahren erfahren Sie beim Bundesverkehrsministerium und auf der Internetseite der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.
Was ist zudem das Neue seit September 2023?
Zu den ab September vergangenen Jahres geltenden Neuerungen zählt auch die Möglichkeit, besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen sowie Oldtimer- und Saisonkennzeichen online zu beantragen. Mit i-Kfz Stufe 4 können zudem erstmals sogenannte juristische Personen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen über die i-Kfz-Portale abwickeln.
Damit gemeint sind zum Beispiel Autohäuser, Flottenbetreiber und Zulassungsdienstleister, die eine Vielzahl von Zulassungsanträgen im Jahr zu stellen haben. Diese Anträge können nunmehr über die Zentrale Großkundenschnittstelle – eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt – in die i-Kfz-Portale eingesteuert werden.
Weitere Beispiele für digitalen Fortschritt
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für die weitere Digitalisierung ein – in Wirtschaft und Verwaltung, mit großem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger. Die Digitalstrategie der Bundesregierung bündelt zahlreiche Initiativen und Maßnahmen.
Konkret verfügen beispielsweise 74 Prozent der Haushalte über einen Gigabitanschluss. Auch bei den Mobilfunknetzen ist der Ausbau vorangekommen. So sind mittlerweile 97 Prozent der Fläche Deutschlands mit 4G versorgt – und etwa 92 Prozent mit schnellem 5G.
Mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 ist ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat erreicht. Bürgerinnen und Bürger können viele wichtige Verwaltungsleistungen, wie die Ummeldung nach einem Umzug oder die Beantragung von Elterngeld, vollständig digital nutzen.
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz wird unnötige Bürokratie abgebaut, beispielsweise durch die Abschaffung der Hotelmeldepflicht und die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege für Unternehmen.
Das digitale Deutschlandticket ist ein Beispiel für die Digitalisierung im Öffentlichen Nahverkehr. Und das E-Rezept bringt große Vorteile für Patientinnen und Patienten. So enfällt zum Beispiel entfällt der Weg in die Arztpraxis, wenn ein Folgerezept noch im selben Quartal benötigt wird.