Weg für gesamtdeutsche Wahlen geebnet

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3. August 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Weg für gesamtdeutsche Wahlen geebnet

3. August 1990: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause unterzeichnen den Vertrag für die ersten gesamtdeutschen Wahlen. Anschließend muss der Vertrag nur noch verabschiedet und ein Termin für die Wahlen gefunden werden.

2 Min. Lesedauer

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause begrüßen sich zu einer Verhandlungsrunde über den Einigungsvertrag im Haus des DDR-Ministerrates.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause nach Unterzeichnung des Wahlvertrags.

Foto: Bundesregierung/Reineke

Wahlen für das gesamte deutsche Volk

Die Neubildung der fünf Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen ist beschlossene Sache. Die Wahl der Länderparlamente am 14. Oktober kann kommen. Jetzt geht es an den nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg zur Deutschen Einheit: der Wahl des Deutschen Bundestages durch das gesamte deutsche Volk. So steht es im "Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl". Mit Artikel 1 wird der Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes der Bundesrepublik auf die DDR erweitert.

Hickhack um den Wahltermin

Überraschend schlägt Ministerpräsident Lothar de Maizière am Tag der Unterzeichnung durch die beiden deutschen Regierungen vor, die ersten gesamtdeutschen Wahlen vom 2. Dezember ebenfalls auf den 14. Oktober vorzuverlegen. Wenige Tage später, am 8. August, stimmt die Volkskammer auf Antrag von CDU und der Partei Demokratischer Aufbruch auch dafür.

Die Entscheidung über Beitritts- und Wahltermin liegen nun in Händen des Bundestages. Im gleichen Atemzug jedoch scheitert in der Volkskammer die Abstimmung über den Wahlvertrag vom 3. August: Eine Zweidrittelmehrheit kommt in den frühen Morgenstunden des 9. August nicht zustande. Ein anderes Problem gibt es im Bundestag: Die Opposition verweigert die Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung, die vorgezogene Wahlen ermöglicht hätte. Also bleibt es beim 2. Dezember als Termin für die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl.

Sperrklausel und Huckepackverfahren

Die Volkskammer nimmt den im ersten Anlauf gescheiterten Wahlvertrag dann in ihrer Sitzung am 22. August an. Einen Tag später stimmt der Bundestag zu, am 24. August mit großer Mehrheit auch der Bundesrat.

Der Vertrag erhöht die Zahl der Mitglieder des Bundestags von 518 auf 656. Außerdem sieht er die Fünf-Prozent-Sperrklausel vor. Die kann jedoch im Huckepack-Verfahren umgangen werden. Das bedeutet: Listenverbindungen zwischen nicht miteinander konkurrierenden Parteien sind zugelassen.

Dieser Beitrag beschreibt eine der vielen Etappen auf dem Weg zur Deutschen Einheit. Eine Übersicht der einzelnen Schritte bis zur Wiedervereinigung erhalten Sie in der Chronik . Weiteres zum Thema Deutsche Einheit finden Sie auf der Themenseite .