22. Juli 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit
22. Juli 1990: Die freigewählte Volkskammer der DDR beschließt, die neuen fünf Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zu bilden. Ostberlin wird Teil des Landes Berlin. Außerdem beschließen die Abgeordneten für den 14. Oktober Landtagswahlen.
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Bundesstaatliche Ordnung
Mit der Bildung der neuen Länder verabschiedet sich die DDR von einem zentralistischen Staat und wandelt sich zu einem föderalen Bundesstaat. Die Struktur entspricht damit der Ordnung des Grundgesetzes.
1952 hatte das SED-Regime die Länder aufgelöst und die DDR in 14 Bezirke eingeteilt. Jetzt entstehen die Länder fast wieder so, wie sie die sowjetische Besatzungsmacht nach dem Zweiten Weltkriegs gebildet hatte.
Schon Ende 1989 sei der Wille, wieder eigene Länder zu bilden, besonders in Sachsen sehr hoch, erinnert sich der ehemaliger Sprecher des Neuen Forums, Dieter Reinfried.
Im Großen und Ganzen besteht Brandenburg aus den ehemaligen DDR-Bezirken Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam; Mecklenburg-Vorpommern aus den Bezirken Neubrandenburg, Rostock und Schwerin; der Freistaat Sachsen aus den Bezirken Dresden, Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) und Leipzig; Sachsen-Anhalt aus den Bezirken Halle und Magdeburg; der Freistaat Thüringen aus den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl.
Vor allem mit Blick auf Thüringen und Sachsen ist der Begriff "neue Länder" irreführend: Ihre Gestalt entspricht weitgehend der historischen – und damit sind sie deutlich älter als die westdeutschen Nachkriegsgründungen wie Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.
Nach den Landtagswahlen am 14. Oktober 1990 geben sich die Länder eigene Verfassungen.