21. Dezember 1989 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit
21. Dezember 1989: Sechs Wochen nach dem Mauerfall hebt DDR-Verteidigungsminister Theodor Hoffmann einen Befehl auf, den es offiziell nie gegeben hat: den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze.
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Der geleugnete Befehl
Jahrzehntelang hat sich die DDR-Führung geweigert, die Existenz des Schießbefehls zuzugeben. Erst im Frühjahr 1989 hat Honecker informell angeordnet, nicht auf flüchtende Menschen zu schießen. Er ließ mitteilen: "Es gilt, zu beachten: Lieber einen Menschen abhauen lassen, als in der jetzigen politischen Situation die Schusswaffe anzuwenden." Die DDR-Grenztruppen haben diese Anordnung nur mündlich erhalten. Sie soll geheim bleiben.
Befehl 101/89
Erst jetzt, nach der Maueröffnung, wird der Schießbefehl auch offiziell aufgehoben – mit dem Befehl 101/89. Die Anwendung der Schusswaffe sei nur noch zur Abwehr von Angriffen auf das Leben der Grenzsoldaten oder anderer Bürger anzuwenden, heißt es. Doch wer soll das Leben der DDR-Grenzsoldaten noch bedrohen, jetzt, da alle DDR-Bürger jederzeit das Land verlassen können?
Traurige Bilanz der innerdeutschen Grenze
28 Jahre lang trennten die Berliner Mauer und die innerdeutsche Grenze die Menschen in Ost und West. Mindestens 139 Menschen verloren in Berlin ihr Leben als sie versuchten die Mauer zu überqueren.
Wie viele Menschen an der innerdeutschen Grenze insgesamt gestorben sind, hat der Forschungsverbund SED-Staat an der Freien Universität Berlin nach fast fünfjährigen Recherchen ermittelt. Demnach fielen 327 Männer, Frauen und Kinder aus Ost und West der innerdeutschen Grenze zum Opfer.
Unzählige Grenzsoldaten mussten in dieser Zeit die Grenze bewachen und bis zur Aufhebung des Schießbefehls ihre Waffen gegen "Republikflüchtlinge" einsetzen.