Volkskammer verabschiedet neues Reisegesetz

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11. Januar 1990 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Volkskammer verabschiedet neues Reisegesetz

11. Januar.1990: Die Volkskammer verabschiedet das seit Monaten diskutierte Reisegesetz. Es gibt jedem DDR-Bürger das Recht, jederzeit ins Ausland zu reisen. Was seit dem Mauerfall am 9. November 1989 gelebte Wirklichkeit ist, soll nun auch per Gesetz geregelt werden.

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Reisefreiheit für alle

Seit der Maueröffnung nutzen unzählige DDR-Bürger die neu gewonnene Freiheit für einen Besuch in Westdeutschland oder Westberlin. Die neuen Bestimmungen regeln nun auch formal, wonach sich die Menschen so lange gesehnt haben: Alle Bürger erhalten die uneingeschränkte Reisefreiheit .

Im Paragraph 2 heißt es: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, jederzeit in das Ausland zu reisen und zu diesem Zweck einen Reisepass der Deutschen Demokratischen Republik zu erhalten. Er hat das Recht, jederzeit in die Deutsche Demokratische Republik einzureisen.“

Erst jetzt soll für die Menschen zwischen Ostsee und Erzgebirge also offiziell das Menschenrecht gelten, das die DDR durch ihren Uno-Beitritt und in der KSZE-Schlussakte anerkannt hatte – und gegen das sie jahrzehntelang verstoßen hatte. Am 1. Februar tritt das „Gesetz über Reisen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik in das Ausland“ – kurz „Reisegesetz“ – in Kraft.

Wort des Jahres
1989 wählte die „Gesellschaft für deutsche Sprache“ den Begriff „Reisefreiheit“ zum „Wort des Jahres“. Auf den folgenden Plätzen landeten „BRDDR“, „Montagsdemonstrationen“ und „chinesische Lösung“. Mit der Wahl zum „Wort des Jahres“ greift die Gesellschaft seit 1972 Themen und Ausdrücke auf, die die öffentliche Diskussion des jeweiligen Jahres besonders bestimmt haben.